Wird ALG II rückwirkend oder für den laufenden Monat bezahlt?
Ich schließe am 5.8. einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ab. Leider habe ich dies guten Gewissens schon im Vorfeld dem Jobcenter mitgeteilt. Fazit: Um Überzahlungen zu vermeiden, werden mir die Gelder zum 1.(!). 8. gestrichen. Selbstverständlich fallen aber auch im August meine Fixkosten (z.B. Miete) an. Da ich nicht in der Gastronomie, sondern als Archäologin arbeite, ist eine allabendliche Auszahlung nicht zu erwarten. Ferner kann ich mit einem Gehalt vor dem 1.9. (!) nicht rechnen.
Hierauf basiert die Frage: Wenn ich angenommen am 31. Juni Geld vom Jobcenter bekomme, ist das dann das Geld für den Juli, um rechtzeitig am 1. Rechnungen zu bezahlen (zeitgleich, z.B. Miete für JuLI), oder gleicht es einem Gehalt, welches rückwirkend erstattet wird (d.h. dann Miete für JuNi)????
In meinem Freundeskreis sind die Meinungen geteilt. Bitte nur ernste Antworten! Danke + LG Tine
5 Antworten
Das Geld wird im Voraus bezahlt. Du erhältst in der Regel am Ende eines Monats (letzter Werktag) das Geld für den kommenden Monat, denn lt. Gesetz muss das Geld für den Monat am 01. des Monats zur Verfügung stehen.
Wenn Du am 05.08. eine Arbeit aufnimmst, bekommst Du aber erst, wie Du selber festgestellt hast, im September dein Geld. Das heißt, die Bedürftigkeit besteht noch bis Du dein erstes Gehalt bekommst und so lange muss das Amt weiter zahlen, sprich für den vollen Monat August.
Denn: Beim Einkommen gilt das Zuflussprinzip.-.. sprich es darf dir erst angerechnet werden, wenn Du es erhältst Du und ist dann in der Regel auch nur für die Zukunft anzurechnen.
Da war wohl jemand sehr übereifrig. Zumal (ich habe den Brief gestern erhalten) mir eine 2-wöchige Frist zu einer freiwilligen Stellungsnahme bleibt und ich zitiere: "Zur weiteren Bearbeitung legen Sie bitte innerhalb der nächsten 14 Tage vor -Arbeitsvertrag -Gehaltsabrechnung August 2013 (unmittelbar nach Erhalt) - Nachweis über den Zugang der ersten Gehaltszahlung (z.B. Kontoauszug)"
Jetzt das beste: "Ohne Vorlage der angeforderten Unterlagen ist eine Prüfung der Hilfsbedürftigkeit nach §9 SGB II nicht möglich." =?????????
Heisst das, ich muss eine Gehaltsabrechnung für den August, für einen Job, den ich erst im August antrete, Ende Juli vorlegen, um deren Entscheidung erst möglich zu machen?
100% sicher bin ich mir nicht aber ich nehme an, das es für den laufenden Monat ist. Das Amt weiß ja nun Bescheid, wieviel Lohn Du erzählst und hat dies bereits schon bei der Berechnung berücksichtigt.
Es sei denn, Du bekommst unterschiedlich hohen Lohn, der sich monatlich ändert (Bsp. Nicht festgesetzte Arbeitsstunden)... In diesem Fall müsstest du dann definitiv jeden Monat Deine Lohnbescheinigungen dem Amt vorlegen für eine Neuberechnung.
Dennoch glaube ich, das Amtszahlungen bzgl des Lebensunterhaltes für den laufenden Monat gezahlt werden.
Solltest du allerdings ein Darlehen benötigen, was die Miete, Strom, Nahrung etc sichert, kannst du diesbezüglich einen Antrag stellen, da Lohn meist Mitte oder Ende eines Monats rückwirkend gezahlt werden.
Du hast am 30. Juni das Geld für Juli erhalten, danach wurde die ALG II- Zahlung eingestellt.
Den Lohn für August bekommst du erst im September, deshalb würdest du das ALG II für August noch bekommen ( Zahlung am 31. Juli ). Das Datum des Zahlungseinganges musst du nachweisen. Sprech die Mitarbeiter des Jobcenter darauf an ( Lohnzahlung "August"erst im Septemberauf deinem Konto ). Falls der Lohn doch im August auf dem Konto ist, musst du die Leistung zurückzahlen.
Man hat Freibeträge aufs Einkommen und die werden erst Abgezogen,bevor eine Rückforderung erfolgt !!!
ALG - 2 wird im voraus gezahlt,also ende Juni für Juli,bei ALG - 1 wird rückwirkend gezahlt,ende Juni für Juni !!!
ALG2 wird im Voraus gezahlt - am Anfang des Monats erfolgt die Zahlung für den entsprechenden Monat.
Wenn Du im kommenden Monat trotz Arbeitsaufnahme kein Geld bekommst, geht die Leistung so lange weiter (Du musst das mit dem Leistungssachbearbeiter klar besprechen) wie Du bedürftig bist, also kein anderes Geld bekommst.
Dadurch wird es zwar zu einer Überzahlung kommen - die kannst du dann aber zurück erstatten, wenn das Geld dann da ist - oft geht das auch in Raten.
Du musst UNBEDINGT diesen Sachverhalt mit dem Bearbeiter in der Leistungsabteilung besprechen. Am besten die Ergebnisse dieses Gesprächs schriftlich fest halten.
Vielen dank für die Antwort! Ich hatte dies eigentlich auch so verstanden und auch vorhin gleich eine EMail zur Klärung an das Jobcenter versendet. Sollte man mir die Gelder streichen, kann ich die Arbeit sowieso nicht annehmen und würde direkt in Hartz IV stecken bleiben. Habe dann im selben Atemzug Übergangsgeld und Antrag auf Neubewilligung gestellt...... :-( Auch blöd!
Aber vielen Dank, läßt mich dann doch jetzt etwas beruhigter in die Zukunft sehen. :-)
am Anfang des Monats erfolgt die Zahlung für den entsprechenden Monat.
Nicht ganz richtig. Die Zahlung erfolgt in 99,9% aller regulären Fälle im alten Monat und zwar am letzten Werktag des Monats. Denn: Laut Gesetz muss die Leistung vollständig am 1. eines Monats zur Verfügung stehen.