Wie lang gesetzl. Zeitfrist für Anhörung, nach Anhörungsschreiben vom Jobcenter?

3 Antworten

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Hier steht etwas dazu:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Zeitraum-fuer-Antwort-vom-Jobcenter-__f176385.html

Ein Zitat aus der Antwort der Anwältin: "Eine eingeräumte Äußerungsfrist von einer Woche ist von der Rechtsprechung als grundsätzlich nicht ausreichend angesehen worden."

Zu deiner zweiten Frage:

Es kommt auf die Art der Fristsetzung an. Nur wenn die Frist in Werktagen festgesetzt wird, zählen Sonn- und Feiertage nicht mit. Wenn nicht, zählen sie mit. Allerdings, wenn der Fälligkeitstermin selbst dann auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, verschiebt sich dieser auch den darauffolgenden Werktag.

Mind. 2 Wochen hast du Zeit um dich schruftlich zu äusse n. dabei zählt das datum auf dem Schreiben. Wenn du diese Frist nicht einhälst wird nach Aktenlage entschieden. Nach erhalt des Schreibens gleich mit deiner schriftlichen Stellungnahme beginnen. Diese natuerlich per Einschreiben ans Jobcenter oder Arge schicken. Du kannst aber glaub auch persoenliche Anhörung verlangen. In diesem Fall musst du persoenlich beim Sachbearbeiter einen Termin fuer Anhörung beantragen. Persönliche Anhörung kann gut oder schlecht verlaufen. Kommt halt alles auf die aktuelle und vorherige Aktenlage an. Bei Leuten mit häufigen Pflichtverstössen oder Sanktionierungen,wäre persönliche Anhörung besser. Besser sagen man sei der Lage monentan nicht gewachsen, um seine Pflichten einzuhalten. Wegen zb. Psyschischer oder Alkhohlproblemen usw

Maryiaen 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 03:28

"Besser sagen man sei der Lage monentan nicht gewachsen, um seine Pflichten einzuhalten. Wegen zb. Psyschischer oder Alkhohlproblemen usw"

-genau das ist bei mir auch der fall..und die wissen das längst. ist auch ärtzlich alles belegt. sogar vom arbeitsamtspsycho. haben die auch schon alles längst.

weil ich nur 7 tage zeit gekriegt habe, hab ich noch nicht geschafft zu antworten.hab jetzt trotzdem nen sanktionsbescheid bekommen. widerspruch o. gleich über Anwalt?

MdaPro  07.11.2012, 03:41
@Maryiaen

@Maryaen: Wegen was hast du bevorstehende Sanktionierung? Was wird dir vorgeworfen?

Maryiaen 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 03:15

und Feiertage? Sonntage mit einbezogen?

... die Frist steht in dem Schreiben das du bekommen hast. Du mußt darauf auch nicht reagieren es ist nur eine Anhörung, die Situation aus deiner Sicht darstellen. Habe den Fall jetzt auch erlebt, die waren ganz schön überrascht das es Menschen gibt die sich nicht alles gefallen lassen. Es gibt eine Hilfe die es bei dir in der Nähe auch gibt, die Leute sind keine Rechtsanwälte aber Rechtsbeistand die haben mir echt super geholfen! Wenn du wissen willst wo das ist dann schreib mir eine PN. .

Maryiaen 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 03:13

in dem schreiben haben die mir ganze 7 tage gegeben. gerade darüber bin ich skeptisch, deswegen die Frage.

XXXHARIBOXXX  07.11.2012, 03:21
@Maryiaen

...es ist e nur eine Anhörung zu einer Sache, das ist kein Bescheid zu der Sache. Du kannst auch schriftlich reagieren.

helmutgerke  07.11.2012, 10:26
@Maryiaen

@Maryiaen

Für den Fall das es nicht möglich ist, innerhalb der seitens Jobcenter vorgegebenen Frist eine Stellungnahme zur Anhörung gemäß § 24 SGB X fertigen zu können, dann teilt man dem Jobcenter kurz schriftlich mit, dass diese bis zum XX. erfolgt.