Jobcenter - Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Kann ich das so schreiben?
Ich habe einen Brief vom Jobcenter erhalten: Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Ich konnte Auflagen nicht erfüllen, da es mir nicht gut geht. (Ich bin chronisch krank. Nun habe ich folgendes verfasst:
*Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich mich gerne zu obiger Angelegenheit äußern.
In der letzten E-Mail am 14.11.16 schrieb mir meine Sachbearbeiterin, dass sie mir eine Anhörung zusenden möchte. Diese habe ich leider bis heute nicht erhalten, daher nun meine fristgerechte Stellungnahme die laut der letzten E-Mail bis zum 28.11.16 vorliegen soll.
Im letzten Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin, wurde mir das Projekt ...angeboten. Ich habe meine Sachbearbeiterin im Gespräch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich weder eine sofortige Zusage noch eine Absage zu dem Projekt machen möchte. Ebenso habe ich keine EGV unterschrieben.
Aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes in dem ich auch im Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin berichtete (ich bin chronisch krank), hatte ich, nach genauem überdenken meiner Situation, den Entschluss gefasst das Projekt nicht anzugehen. Da es in meinem derzeitigem Zustand absolut zweckfrei wäre. Des Weiteren habe ich alle drei Einladungen zum Projekt telefonisch abgesagt.
Den ärztlichen Attest bzgl. meiner Arbeitsunfähigkeit, reiche ich gerne ein.
Somit liegt kein Sanktionsgrund vor. Sollten Sie dennoch eine Sanktion veranlassen, werde ich UMGEHEND den Rechtsweg bestreiten und das hiesige Sozialgericht bemühen. Des Weiteren werde ich mir mit weiteren rechtlichen Mitteln zu helfen wissen. Bei Rückfragen, erreichen Sie mich postalisch unter im Briefkopf genannter Adresse.
Mit freundlichen Grüßen,*
Kann ich das so lassen. Ich danke für jede Antwort und Hilfe! Vielen Dank!
6 Antworten
Solange du das Attest nicht einreichst, wird die Sanktion durchgezogen. Dagegen hilft auch der Rechtsweg nicht weiter.
Fakt ist, dass bisher von dir nichts Belastbares vorliegt, was deine Ablehnung rechtfertigen würde. Das JC ist nicht verpflichtet, das Attest von dir zu fordern. Vielmehr bist du verpflichtet, das Attest einzureichen.
Letztlich machst du nur Krawall. Ich würde es mal mit Kooperation versuchen.
Nun, das Attest ist noch nicht eingereicht, die Sanktion ist noch nicht ausgesprochen und du drohst mit umgehenden rechtlichen Schritten. Das ist Krawall!
Stell dir einfach mal vor, du sässest im JC. Wie würdest du selbst dieses Schreiben auffassen?
Danke! Deshalb frage ich ja. Dann werde ich das entfernen. Vielen Dank für deinen Ratschlag!
erkläre mal wozu du dich äußerst, wenn weder egv noch verwaltungsakt vorliegt? zettel abwarten und erklären, dass keine begründung für eine santkion vorliegt. liegt ein verwaltungsakt vor?
ist diese maßnahme inhalt der egv gewesen? hast du eine egv unterschrieben? wenn nicht, wann wurde der verwaltungsakt abgefasst dazu?
der satz du kannst deine auflagen nicht erfüllen weil du chronisch krank bist, interessiert keinen.
wenn du nicht arbeitsfähig bist mind. 3 stunden am tag, dann hast du keinen anspruch auf alg2. wo hindert dich also deine chronische krankheit daran, zu einer maßnahme zu gehen. ein ärztliches attest zeigt nicht, dass du etwas nicht kannst. diese entscheidungen treffen amtsärzte.
was soll also sanktioniert werden u. mit welcher grundlage?
Ja die Maßnahme war Inhalt der EGV. Ich habe sie nicht unterschrieben.
dann wurde ein verwaltungsakt erstellt und deren inhalt ist diese maßnahme. die sb ist doch nicht dämlich und sanktioniert oder droht sanktion an auf sachen die nicht hand und fuß haben.
was war denn eigentlich inhalt der maßnahme.
Ein 9 monatiges Projekt.
die frage war nicht die länge der maßnahme, sondern deren inhalt. du bist doch in der lage stundenlang vor dem rechner zu sitzen - was also war inhalt der maßnahme?
Bei 9 Monaten könnte es sich auch um ein Schwangerschaftsprojekt gehandelt haben! :-)
agent^^ soso - wollen die den lebensborn wieder ausgraben meinst du? brrr.
Ich halte dies für ein dummes und überflüssiges Schreiben.
Du sprichst permanent Drohungen aus und bist überhaupt nicht in der Rechtslage entsprechende Ansprüche zu stellen.
Um zum Sozialgericht zu kommen, musst Du erst einmal zwingende Gründe haben.
Bisher hast Du nur die EGV (Eingliederungsvereinbarung) verweigert und damit nur angezeigt, dass bei Dir der Integrationswille fehlt.
Sämtliche Dir angebotenen Maßnahmen hast Du bisher abgelehnt.
Wenn ich für Dich als Sachbearbeiter zuständig wäre, bekämst Du längst nur noch Lebensmittelutscheine.
Du bist Derjenige, dem geholfen werden soll, aus dieser Situation herauzukommen.
Besondere Dankbarkeit lässt sich in deinen Ausführungen nicht erkennen.
Du hast das Prinzip von "Fördern und Fordern" nicht verstanden!
warst du schon beim Amtsarzt? Wie lange bist du arbeitsunfähig?
Seit ungefähr 3 Jahren. Beim Hausarzt war ich schon natürlich.
dein hausarzt schreibt atteste die du gerne möchtest. dein hausarzt ist kein amtsarzt. warst du beim amtsarzt?
Kannst Du eigentlich lesen? Ich bin Arbeitsunfähig. Das kann ich nachweisen.
Sämtliche Dir angebotenen Maßnahmen hast Du bisher abgelehnt.
Woher willst du das denn wissen? Kennst du mich, weißt du wie es mir geht. Es ging um ein Projekt, dem ich aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen konnte. Bitte lesen, dann schreiben.
Abiturienten und Studenten können lesen, das kann ich Dir versichern!
Permanent Arbeitscheu, kann auch chronisch sein.
Ein Attest wird vom Arzt nur erstellt, wenn er den gesundheitlichen Zustand zuvor festgestellt hat.
Du selbst hast doch geschrieben, dass Du alles unternommen hast, nicht arbeiten zu müssen.
Mein Vorschlag für Dich: Erst Denken, dann Schreiben!
das entscheidest du doch nicht ob du gesundheitlich in der lage bist oder nicht.
was ist denn deine gesundheitliche einschränkung und was solltest du denn in der maßnahme machen? papierenten basteln?
Den ärztlichen Attest bzgl. meiner Arbeitsunfähigkeit, reiche ich gerne ein.
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wenn du das bisher noch nicht gemacht haben solltest liegt Grund genug vor dich zu sanktionieren. Dein E-Mail kannste dir sparen da nicht sicher ist dass dies ankommt. Schicke dein Schreiben als Einschreiben mit Rückantwort und gestern noch ärztliches Attest
ich weiß nicht ob dein Arzt rückwirkend Attest ausstellt. Wenn er das nicht macht haste ein Problem
ärzte dürfen rückwirkend keine atteste ausstellen.
ääh wie will sie dann aus der Sache raus kommen wenn sie bis morgen nicht nachweisen kann dass sie "chronisch krank" ist ?
Ich denke die ist einer Sanktion näher als ihr bewusst ist. Bis sie von einem Amtsarzt ein Attest bekommt geht auch einige Zeil ins Land
die frage ist folgende: eine egv kann nicht erzwungen werden. liegt diese nicht vor, dann kommt in der regel ein verwaltungsakt.
wenn der nicht erlassen wurde, dann ergibt sich überhaupt kein sanktionsgrund. einen zwang für die maßnahme gibts nicht ohne unterschriebener egv oder vwa. beides liegt hier nicht vor laut ts - nehmen wir also an es sei so, dann gibt es keine sanktion. weder dafür, dass sie keinen krankenschein vorgelegt hat, noch wegen nicht-teilnahme an der maßnahme.
eine sanktion für nicht-unterschreiben- der -egv ist rechtswidrig und funktioniert nicht. ein chronisch krank kann schon bekannt sein beim jc, weshalb man ihr die möglichkeit gab, selbst zu entscheiden ob sie teilnehmen möchte oder nicht. chronisch krank wäre doch bspweise rheuma oder anderes, was dich hindert dich zu bewegen oder aktive schwerste depressionen, die dich hindern das licht zu sehen am morgen, geschweige denn andere menschen.
frage nach einer vwa beantwortet die ts leider nicht. es ergibt sich also kein grund und den grund, nennt ts nicht. denn hat aber sicher der sb am telefon angesprochen.
was mir zu denken gibt ist dieser Satz:
Ich habe einen Brief vom Jobcenter erhalten: Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Ich konnte Auflagen nicht erfüllen, da es mir nicht gut geht. (Ich bin chronisch krank.
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wenn sie offiziell mit Attest krank geschrieben ist warum formuliert dann die Sachbearbeiterin dies so ? Irgendwas wird da von Fragestellerin verschwiegen
den anderen satz über die drei einladungen zur maßnahme - vermute ich ehr als den fehlenden vwa. sollte diese zwangsnachgelegt worden sein, dann ist es völlig rille was sie vorlegt. dann wird sanktioniert, da die atteste (die völlig egal sind) und die AU zu spät kommen wie du vermutest.
aber dazu äußert sie sich ja nicht. weiterhin ist die mail kontraproduktiv, da deren versand zwar versucht werden kann nachzuweisen, dass sie erhalten wurde allerdings nicht. man geht also direkt ins jc mit AU in der hand und erklärt sich dort.
einer vwa hätte man widersprechen können und wenn nötig auch gegen klagen können.
am 14.11. hat sie/er bereits die gleiche frage gestellt. auch dort sich nicht geäußert und nur gemeint eine egv nicht unterschrieben zu haben. der typ erzählt nicht die ganze wahrheit.
irgendwie ergibt das Ganze keinen logischen Sinn mehr. Wenn am 14.11. bereits erste Frage war und er/sie nichts hieb- und stichfestes unternommen hatte frage ich mich was an der Sache noch richtig sein sollte. Anscheinend ist es nur noch Ziel die Sachbearbeiterin in schlechen Licht darzustellen unabhängig vom Fehlverhalten der bzw des Fragenden
hm also ein strauß mit kopp im sand. meinem kleinkind hatten wir damals immer unterstellt: wenn ich dich nicht sehe- siehst du mich auch nicht taktik^^. der typ ist komisch, sonst würde er klare fragen mit klaren fakten beantworten.
AU noch nicht eingereicht? Das hätte das erste sein müssen. Sanktion ist da quasi logisch.
red doch nicht solchen blödsinn.
Klar das Attest werde ich einreichen. Krawall will ich eigentlich keinen. Trotzdem Danke!