Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion....h
Moin,
habe einen Brief vom Jobcenter erhalten weil ich an einer Maßnahme nicht teilgenommen habe. Jetzt kommt eine Sanktionsprüfung und ich muss mich dazu äußern. Habe bis zum 8. Juni Zeit dazu, aber meine Frage ist jetzt ob ich jetzt die Tage für Juni nochmal Geld bekomme oder jetzt schon kein Geld mehr bekomme.
6 Antworten
könnte sein, sicherlich wurde Dir vorher mitgeteilt welche Sanktionen anstehen wenn Du an der Maßnahme nicht teilnimmst, in dem Fall wird dann gekürzt oder die ges. Zahlung erstmal eingestellt bis Du plausibel belegst das Du echte Gründe hattest dort nicht dran teilzunehmen ( wie z. Bsp. Krankenhausaufenthalt) in dem Fall wird dann eine sofortige Nachzahlung erfolgen
Du musst dich dazu nicht äußern, du kannst.
Das Geld für Juni bekommst du auf jedenfall/bzw. das steht dir rechtlich zu. Wurde eh schon an die Banken zur Zahlung angewiesen.
Die Jobcentren überweisen Alg 2 immer so zum 20. eines Monats an die Banken, mit der Bitte die Beträge bis zum 1. des Monats dem Konto gutzuschreiben.
Rechtlich gesehen muss dir das volle Juni - Alg 2 ausgezahlt werden, weil du noch keinen Sanktionsbescheid erhalten hast.
Dieser Sanktionsbescheid darf erst nach erfolgter Anhörung erlassen werden.
Wenn du keine guten Ausreden/Beweise hast, sieht es nicht gut aus, für dich!
Dann drohen dir ab 1.07. bis Ende September eine Kürzung von 30 % deines Alg 2 pro Monat.
Bist du unter 25 Jahre alt drohen dir sogar 60 % Kürzung deines Alg 2 monatlich.
Unter 25 jährige werden generell härter als über 25 jährige Alg 2 Empfänger bestraft.
Das an sich halte ich schon für rechtlich arg bedenklich.
Sanktionen allgemein halte ich für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar! Auch nach gut 10,5 Jahren ist die Sanktions - Praxis noch nicht bis vor das Bundesverfassungsgericht vorgedrungen.
Weiss auch warum: Weil die Jobcenter immer in den vorherigen Instanzen einknicken und die Sache somit gar nicht erst vors Verfassungsgericht kommt. Denn die Jobcentren haben zurecht Angst vor dem Verfassungsgericht!
Hier gibt es auch Hilfe:
Alles musst du dir nicht gefallen lassen.
Laut Artikel 12 des Grundgesetz ist Zwangsarbeit verboten.
Meiner Meinung hat man einen Alg 2 - Anspruch, wenn man bedürftig ist. Unabhängig vom Arbeitswillen. Das geht aus der Logik des Grundgesetz hervor.
Ja, da hat der Sachbearbeiter sogar leider recht. :-(((
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/hartz-iv-sanktionen-und-strafen.html#722157a31e0df460b
Vielleicht hast du ja gute Gründe, warum du nicht zur Maßnahme erschienen bist!
Die besten Gründe sind immer `gesundheitliche Gründe´! ;-))
Du verstehst?
du wirst für Juni noch Geld bekommen. Außer das JC is voreilig. Manche setzen Fristen halten sich aber selbst nicht dran.
kurz nach dem 8. wirst du einen Sanktionsbescheid bekommen in dem steht, dass die Leistungen für Juli, August, September um sounsoviel € gesenkt werden.
Das JC darf erst nach der Anhörung einen Sanktionsbescheid erlassen und dann erst das Geld kürzen. Solltest du auf die Anhörung nicht reagieren wird nach Aktenlage entschieden.
Hole Dir einen Termin und bespreche das mit denen direkt vor Ort!
Dann kannst Du ja auch gleich den ausgefüllten Anhörungsbogen direkt abgeben. Falls die dann noch Fragen haben, lassen die sich gleich klären.
Mein Sachbearbeiter meinte ich bekomme 100% gekürzt.. nicht 60% wie du meintest. Bin 18. Aber danke, gut das ich für Juni nochmal bekomme.