Darf das Jobcenter eine Maßnahme aufzwingen, trotz einer amtsärztlichen Arbeitsunfähigkeit?
Hallo Leute,
ich bin vor einigen Jahren arbeitsunfähig geschrieben wurden, vom Amtsarzt. Das Jobcenter hat mich im Verlaufe regelmäßig (Zweimal im Jahr) zum Amtsarzt geschickt, um die Verfassung zu checken. Bis hierhin alles top. Mein Gesundheitszustand hatte sich auch immer weiter gebessert gehabt. Nun musste ich jedoch umziehen und ein neues Jobcenter ist für mich zuständig. Selbstverständlich schilderte ich den Sachverhalt und teilte mit, dass mir ein Amtsarzttermin gegeben werden müsse. Das neue Jobcenter (in diesem Fall nicht nur die Sachbearbeiterin, sondern das gesamte Personal im Jobcenter hier im "Dorf") interessiert es nicht. Sie verweigern mir einen Termin beim Amtsarzt und drohen mir ständig mit Sanktionen und ich muss Maßnahmen annehmen. Egal was ich mache, mir wird alles versagt. Beim letzten Amtsarzttermin, übers alte Jobcenter, überlegte man sogar einen Behindertenausweis auszustellen. Die Arbeitsunfähigkeit ist mittlerweile auch schon ausgelaufen, wegen dem neuen Jobcenter. Was bringt mir ein Job, wenn ich nicht in der Lage bin ihn auszuüben. Soll ich jeden Job annehmen und nach einer Stunde, aufgrund der Erkrankung, wieder einen neuen Job aufsuchen?! Das ist nicht Sinn und Zweck. Wenn ich arbeite, dann in voller Genesung, ohne Angst.
Das neue Jobcenter macht mich systematisch fertig! Ich bitte um hilfreiche Antworten und danke für jegliche Unterstützung.
6 Antworten
1.´. Gehe zu einem Arzt, der wird ja auch eine AU erkennen können.
2.. Verlange dass das Jobcenter Deine Akten vom vorherigen Jobcenter anfordert.
falsch, wenn aus den E-Akten die AU hervorgeht.
Erst lesen, dann denken und dann andere Kommentare kommentieren. .
Das Kompliment gebe ich Dir gerne zurück. Du solltest besser lesen und dazu den gelesenen Text auch noch verstehen. Troll
Ich habe mit dem alten Jobcenter gesprochen und die meinten, dass solche Unterlagen (medizinische) aus Datenschutzgründen nicht an das neue Jobcenter übermittelt werden dürfte. Das alte Jobcenter gab mir die medizinischen Unterlagen persönlich mit, diese soll ich beim neuen Jobcenter vorlegen um die Ernsthaftigkeit der Krankheit zu bestätigen. Zuzüglich soll ich bei Bedarf den Arzt erneut aufsuchen, damit er mir ein Dreizeiler für das neue Jobcenter schreibt.
Ich bin ja mal gespannt was das neue Jobcenter nun sagen wird.
2.In den Jobcentern wurde längst auf die E-Akte umgestellt, alle Sachbearbeiter haben von jedem Standpunkt aus 100%ige Akteneinsicht.
Irgend etwas stimmt da im Ablauf nicht, entweder von deiner Seite her - oder vom Amt.
Vor Jahren vom Amtsarzt krankgeschrieben...? - Bist du nun jetzt arbeitsfähig oder krank? Liegt eine Unfallfolge vor - eine Erwerbsminderung - Schwerbehin- derung? Könnten es ggf. auch Spätfolgen einer Arbeitsunlust sein?
So lange wird keiner krankgeschrieben - da paßt was nicht ! Wer ist zuständig, die Rentenvers. - Unfallvers. - Sozialamt - Arbeitsvermittlung/Jobcenter ?
Wenn du generell arbeitsfähig bis - aber krankgeschrieben, und alles richtig gemacht hast, dann mache alles nur noch schriftlich - schicke alle Unterlagen nur per <Einschreiben - festige damit ggf. deine Beweissituation, und dann lasse dich dazu anwaltlich beraten, ggf. vertreten, und der Spuk ist normal schnell vorbei.
Aus einer Unfallfolge her war ich krankgeschrieben (Krankheitsbild möchte ich nicht nennen). Daraus resultierte nach einer gewissen Zeit, nach mehreren Arztbesuchen, der Amtsarzt. Dieser erklärte mich arbeitsunfähig. Quasi: Nicht für den Arbeitsmarkt tauglich. Dieser Bericht ging zum alten Jobcenter, das Jobcenter hatte es so akzeptiert. Nach dem Umzug sind die Zuständigkeitsbereiche gewechselt, sodass ich diese Unterlagen hätte mitnehmen sollen, vom alten Amt, und diese den neuen Amt vorlegen sollen. Das neue Amt hatte mich jedoch nicht darüber informiert, obwohl diese in Kenntnis waren.
Ansich müsste ich eigentlich die Erwerbsminderungsrente (EMR) bekommen, da aber irgendwo in der Bürokratie geschlafen wurde, ist das Jobcenter noch für mich zuständig. Ein Anwalt habe ich auch schon eingeschalten. Er verdreht seine Augen auch schon (bildlich) , da er sowas noch nicht erlebt hatte, das die Ämter so arbeiten.
Ich bin mal gespannt was nun vom neuen Amt kommen wird.
die AU wird zunächst immer vom niedergelassenen Arzt attestiert, erst wenn Zweifel bestehen, kann der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder auch der Leistungsträger dich zum Amtsarzt schicken.
Du gehst zu deinem Arzt (Hausarzt, Facharzt) und schickst deine AU ans Jobcenter. Und wenn sie dir ne Maßnahme anbieten, schreibst du hinten den Grund warum du die Maßnahme nicht antreten kannst, und schickst evt nochmal ne AU. Eine bessere Lösung wärs allerdings, also wenn du dauerhaft erwerbsunfähig bist, tatsächlich den Behindertenausweis zu beantragen, und dann eben auch in die Grundsicherung überzuwechseln, weil du dann ja auch der Arbeitsvermittlung auf unabsehbare Zeit nicht zur Verfügung stehst.
- Solange du eine AU Bescheinigung hast,
können sie dir keine Maßnahme aufdrücken.
- Wenn du keine AU Bescheinigung hast,
dann können sie dir eine zumutbare Maßnahme aufrücken. Solltest du diese ohne wichtigen Grund nicht wahrnehmen, so bist du Sanktionsfähig.
Das steht detailliert in der Vereinbarung, die du und das Jobcenter unterschrieben haben.
Die AU muss nicht vom Amtsarzt sein, du musst aber zum Amtsarzt wenn das Jobcenter dafür ein Grund hat.
PS: Gegen jede Sanktion solltest du klagen.
Das ist zwar keine direkte Antwort, aber von eimem Schwerbehindertenausweis profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
...das macht das Sanktionieren noch einfacher und bequemer :D