Sanktionen des Jobcenters wenn statt Aufforderung nachzukommen ein Brief mit Fragen an die Sachbearbeiterin geschickt wird?

11 Antworten

Einen Brief an die Sachbearbeiterin zu schreiben ist ja nicht dasselbe wie z. B. zu einem persönlichen Gesprächstermin für eine Arbeitsvermittlung zu erscheinen, sich bei Firmen zu bewerben oder an einer Maßnahme teilzunehmen.

Die Sachbearbeiterin kann also zu der Schlussfolgerung kommen, dass die Sanktionen gerechtfertigt sind.

Sudokusammler 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 15:32

Es ging nicht um Arbeitsvermittlung.

chengloke  10.12.2021, 15:36
@Sudokusammler

dann nenne auch in deiner frage die gründe.

Paguangare  10.12.2021, 15:38
@Sudokusammler

Wenn du nicht schreibst, worin die Aufforderung des Jobcenters bestand, kann ich das auch nicht so leicht herausfinden. Ich habe ja nur Beispiele genannt.

Du müßtest in Deiner Anlegenheit schon deutlich präziser zum Sachverhalt werden , denn "Mitwirkungspflicht" kann letztlich sehr vieles bedeuten .

Wenn wegen Corona ( nach wie vor ) persönliche Vorsprachen ohne Termin nicht möglich sind , dann bitte umgehend schriftlich innerhalb der im Brief genannten Erfüllungsfrist entweder um einen Termin für Deine Nachfragen , und / oder begründe auch gleich , weswegen Du der Aufforderung zur Mitwirkung nicht direkt nachkommen könntest .

Beachte dabei , daß Dein Brief pünktlich innerhalb der vorgegebenen Frist beim Jobcenter eingehen muss , womit Du ihn im Zweifel persönlich dort hin bringst .

Schreibe neben Deinem eigenen Namen nebst Anschrift auch klar ersichtlich mit auf auf den Brief :

- zuständige Abteilung

- Name der sachbearbeitenden Person

- ggf. "Zeichen" des Sachverhaltes

- Deine BG-Nummer .

Es ging nicht um Arbeitsvermittlung.

Was genau? Du musst schon deutlicher werden ...

Wenn es darum geht dass du dich bewerben musstes es aber nicht getan hast geschweige Bewerbungsbemühungen erbracht, dann wird die Sanktion gerechtfertigt sein. Dein Brief wird daran erstmal nichts ändern. Denn es folgen in der Regel auch Vorgesprächen / Telefonate etc.

Wenn nun aber der Kunde statt der Aufforderung nachzukommen an die Sachbearbeiterin einen Brief mit Fragen dazu schickt, dann kann doch keine Sanktion folgen, denn der Kunde erfüllt ja durch die Korrespondenz seine Mitwirkungspflicht, oder?

Wie erwähnt, doch. Denn je nachdem warum man dir eine Sanktion geben will, musst du erst die Umstände aus dem Weg schaffen.

Sudokusammler 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 16:06

Man wollte aus heiterem Himmel ärztliche Befunde sehen. Ich habe gefragt warum. Seit dem keine Antwort.

Comp4ny  10.12.2021, 16:15
@Sudokusammler

Das passiert meistens dann, wenn man dem JC vorgaukeln will, man könne nicht arbeiten oder dies und jenes nicht, weil man Krank ist etc. etc.
Anfordern darf das JC das. Drum herum kommen, wirst du da aber nicht.

Denn wenn berechtigte Zweifel bestehen, schicken die dich einfach zum Amtsarzt inkl. Psychologe, stellen dann eine eigene Diagnose und dann werden deine Jobangebote entsprechend angepasst.

Wenn die sagen du kannst Arbeiten, dann musst du Arbeiten.

Sudokusammler 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 16:32
@Comp4ny

Ja genau das meine ich ja. Ich habe gefragt warum ich zum Arzt soll. Und was der machen soll. Darauf seit Ewigkeit keine Antwort. Sonst ist die Sachbearbeiterin immer schnell im antworten.

verreisterNutzer  10.12.2021, 17:30
@Sudokusammler

Ich hatte Dich bereits vor knapp 1 3/4 Stunden um mehr Detils zum Sachverhalt gebeten , und darauf hast Du bis jetzt noch nichts geantwortet .

Das ist etwas unhöflich .

Naja , dann wirst Du vermutlich zumindest auf medizinischer Ebene gewisse Vermittlungseinschränkungen angegeben haben .

Das läuft dann jetzt wohl auf die Vorbereitung der Einschaltung des medizinischen Dienstes zur Feststellung Deines Restleistungsvermögens in der Vermittelbarkeit hinaus .

Sudokusammler 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 17:59
@verreisterNutzer

Ich danke dir sehr herzlich für deine Rückmeldung! :-)

Da ich davon ausgehe dass hier auch die Kommentare gelesen werden, habe ich ja auch zu deiner Nachfrage schon erwähnt, dass ich bezüglich des ärztlichen Dienstes angeschrieben wurde. Befunde zu übermitteln und eine Begutachtung durchführen zu lassen.

Darauf habe ich der Sachbearbeiterin geschrieben auf welchen Grundlagen konkret diese Aufforderung beruht und um Details des Vorgehens gebeten. Und seit Wochen kommt keine Antwort. Aber auch keine Sanktion. Die wissen es scheinbar selber nicht was sie wollen.

"die Korrespondenz seine Mitwirkungspflicht, oder?"

Kommt darauf an ob die Aufforderung per se klar genug war oder ob da wirklich hätten Fragen entstehen können. Und ob die Nachfragen einen Tag vor der zweiwöchigen Frist kamen usw.

Ist also eine Einzelfallentscheidung

Sudokusammler 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 15:31

Frist ist Frist.

LePetitGateau  10.12.2021, 15:33
@Sudokusammler

Frist um der Aufforderung nachzukommen und nicht Frist um erstmal Fragen einzureichen. Die klärt man vor Fristablauf.

Wenns so war, sind die Sanktionen vollkommen gerechtfertigt

der Kunde erfüllt ja durch die Korrespondenz seine Mitwirkungspflicht, oder?

Möglicherweise. Es kommt darauf an, um was es genau geht.

Sudokusammler 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 09:28

Den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und zum Jobcenter schicken. Die Aufforderung war jedoch so allgemein formuliert als wäre ich eine Nummer die wie jeder andere so ein Papierwust bekommt. Ich habe daher konkrete Details wissen wollen. Seit Ewigkeiten keine Antwort.

DasOrakel  11.12.2021, 09:52
@Sudokusammler
als wäre ich eine Nummer die wie jeder andere so ein Papierwust bekommt

Du bist eine (BG)-Nummer, "die wieder jedere so einen Papierwurst bekommt" :) Das ist völlig normal.

Füll' den Fragebogen doch einfach aus. Worin besteht das Problem?

Du kannst ja papierschriftlich um einen persönlichen Gesprächstermin bitten, in welchem Du Deine Fragen stellen kannst.

Wenn Du anstatt des Fragebogens Fragen zurückschickst, kommst Du Deiner Mitwirkungspflicht m.M.n. nicht ausreichend nach.

Sudokusammler 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 11:19
@DasOrakel

Ich danke dir ^^

Eben, JEDER bekommt den Papierwust. Da ich aber persönlich in dem Infoblatt angesprochen werde gehe ich davon aus, dass der Text explizit für mich ist. Da steht aber auch "wie Ihre Vermittlungsfachkraft mit Ihnen besprochen hat". Mit mir hat bisher jedoch niemand was besprochen. So ein Aufklärungsgespräch muss aber vor dem Einschalten des ärztlichen Dienstes erfolgen.

Und wer schreibt mich da eigentlich an? Es steht ja: "wie Ihre Vermittlungsfachkraft mit Ihnen besprochen hat". Also kann sie es ja nicht sein die mich da anschreibt.

DasOrakel  11.12.2021, 11:22
@Sudokusammler

Da antworte doch papierschriftlich, daß niemand mit Dir gesprochen hat und daß Du um einen Termin für ein persönliches Gespräch ersuchst.