Darf mich das Jobcenter einfach abmelden?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du kein Geld bekommen hast, gehst Du bitte zum JC, schnellstens, und erklärst, dass Du mittellos bist. Dann m u s s man Dir helfen. Ich rate Dir ferner, eine Rechtsanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, der Dich berät. Kannst Du googeln, gibt es in jeder Region/Stadt. Anwälte sind verpflichtet, Dir zu helfen. Kosten einmalig 10 Euro und 2 Unterschriften unter Vollmacht und Antrag auf Beratungshilfe, Hat alles der Anwalt. Dort nicht hinzugehen, kostet Dich Geld, Dein Geld!! Man kann das grundsätzlich tun, viele Bescheide sind falsch. Mir hat mein Anwalt im letzten Monat 285,--€ Nachzahlung für nicht bewilligten Mehrbedarf und Mieterhöhung geholt, nur mal so als Beispiel.

Habe so ziemlich das gleiche Problem nur habe ich leider 3 verpasste termine...

Den ersten hab ich tatsächlich verschwitzt.. zur entschuldigung ich bin in der woche umgezogen und hatte einfach andere sachen im kopf...

Beim 2 und 3 war ich probe arbeiten was ich dem amt auch telefonisch mit geteilt hatte.

Der heutige termin wurde mir wegen organisatorischen gründen abgesagt was ich nicht verstanden habe und trotzdem hin bin, wo mir der typ dann sagte das ich seit dem 17.11 (heute 28.11) abgemeldet bin und kein eintrag zu meinem probe arbeiten vermerkt ist. ich habe keinerlei Bescheid oder sonstiges bekommen. 

Was soll ich tun?

Wie gesagt die Sanktion nehme ich hin, aber ohne weiteres abgemeldet worden zu sein scheint mir etwas willkürlich.

Ohne triftige Entschuldigung nicht zu einem Termin zu erscheinen, scheint mir auch etwas willkürlich.

Kroechte 
Beitragsersteller
 25.06.2012, 12:32

Wie gesagt werde ich es auch tunlichst vermeiden die angekündigte Sanktion irgendwie anzufechten! Ich weiß schon das ich selber schuld bin. Aber könnten wir dann bitte zur Beantwortung der eigentlichen Frage kommen?

Lindberg  25.06.2012, 12:39
@Kroechte

Nach meinem Dafürhalten darf das Amt die Leistung nicht einfach einstellen, dagegen ist Widerspruch möglich und nötig - macht, wie gesagt - der Anwalt!

Hallo,

die Sanktion tritt in dem Folgemonat ein, in dem sie ausgesprochen wurde. Sie läuft über 3 Monate. Eigentlich geht bei Erstverstoß eine Anhörung voraus. Das Du nichts erhalten hast, kann daran liegen, dass Du vielleicht keinen Fortzahlungsantrag gestellt hast?! Schau mal auf Deinen letzten Bescheid.

Kroechte 
Beitragsersteller
 25.06.2012, 12:38

Der von mir erwähnte Brief mit der "Androhung" der Sanktion, war mit einem Anhörungsbogenversehen, ja. Aber wie gesagt, ich bin selber schuld und würde ja die Sanktion auch in kauf nehmen. Wäre es nicht aber ziemlich sinnfrei mir eine Sanktion auszusprechen wenn ich keine Fortzahlung beantragt hätte? oO Müssen die mich denn nicht irgendwie "vorwarnen" das ich abgemeldet werde?

Lindberg  25.06.2012, 12:42
@Kroechte

Müssen Sie,ist ja auch so geschehen. Logik, in Zusammenhang mit Behörden, kannst Du meistens vergessen. Man bekommt ja auch schon mal 3 Briefe vom JC, die sich gegenseitig aufheben. Hast Du denn Fortzahlung beantragt? Ich frag das ja nicht, um Dich zu ärgern.

Kroechte 
Beitragsersteller
 25.06.2012, 12:48
@Lindberg

Ist auch absolut nicht so angekommen. Ja, die Fortzahlung ist im März beantragt worden. Mich verwirrt es nur so derb das ich statt dieser 30%-Sanktion nun rein gar nichts mehr erhalten soll. Aber den Tip mit dem Anwalt werde ich definitiv beherzigen!

nö so einfach schlichtweg die Leistungszahlungen einstellen funktioniert nicht.

Gehe zum Sozialgericht (kostet nichts) und beantrage dort im Rahmen eines ER-Antrages eine Anordnung zur Weiterzahlung aufgrund fehlender Anhörung gemäß § 24 SGB X.

Die Sachbearbeiter vergessen gerne, dass seitens des Gesetzgebers eine Anhörung vorgesehen ist - ohne dem nichts mit Leistungseinstellung.

Also hin - tut nicht weh und die Rechtsstelle beim Sozialgericht beißt nicht!

DerHans  25.06.2012, 18:29

So ganz richtig ist das nicht. Wer wiederholt den Terminen nicht nachkommt, wird vorsorglich aus dem Leistungsanspruch gestrichen. Man will ja vermeiden, dass der arme Mensch hinterher Rückforderungen begleichen muss. Oft ist das die letzte Möglichkeit, die Aufmerksamkeit zu erregen. Wenn kein Geld kommt, meldet sich der Proband irgendwann einmal.

helmutgerke  26.06.2012, 07:11
@DerHans § 24 Abs. 1 SGB X:

„Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“

Das Bundessozialgericht hat das Anhörungsrecht im Urteil vom 09.11.2010, B 4 AS 37/09 R gestärkt. Nach § 24 Abs. 1 SGB X soll dem Betroffenen die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt werden, wenn seine Rechte durch einen Verwaltungsakt eingeschränkt werden sollen.

DerHans  11.08.2013, 11:34
@helmutgerke

Es ist ja gar kein Verwaltungsakt ergangen. Die Leistung wird nur vorsorglich zurück gehalten, bis der Anspruchsteller sich wieder meldet. Das ist meist die beste Methode.

turnmami  14.03.2015, 18:14
@DerHans

Also bitte helmutgerke. Wenn ich einen meiner Versicherten nicht mehr erreiche (weil verzogen usw..) wie soll ich ihm dann eine Anhörung schicken, dass ich ihm die Rente einstelle, wenn ich ihn nicht finde?

Zum Einstellen einer Leistung bei NIchtmelden braucht es keinerlei Anhörung!!!!