Jemanden gewaltsam aus der Wohnung werfen?
Hallo,
einmal angenommen ich habe mit einem Gast Streit und fordere ihn auf meine Wohnung zu verlassen, aber er weigert sich. Darf ich mein Hausrecht selbst durchsetzen, indem ich den Gast selbst mit möglichst sanfter Gewalt packe und vor die Tür setze, oder muss ich die Polizei rufen? Was sieht es aus wenn derjenige betrunken ist?
Danke und bis dann!
7 Antworten
Du darfst den Gast gewaltsam entfernen soweit dies notwendig ist um den rechtswidrigen Angriff auf das notwehrfähige Rechtsgut Hausfrieden zu beenden.
§§ 32 StGB, 227, 229 BGB.
Solang kein Arzt körperliche Gewalt attestieren kann, darfst Du den sogar mit Aschtritt heraus galanteren!
Natürlich. Die Polizei sollte erst kommen, wenn du es nicht schaffst
ich glaube bei der Polizei müsstest Du eine Anzeige machen, das wird dir alles nicht viel helfen.
würde ihn wie du schreibst, am Kragen nehmen und sanft vor die Tür setzen, ist deine Wohnung.
Ja, wegen so einem Käse würde ich auch noch die Behörden nerven.
Das kommt wohl tausendfach am Tag vor, daß jemand aus einer Wohnung geschmissen wird. Darum soll sich die Polizei auch noch kümmern?
Leichte persönliche Gewalt, wie rausdrängeln geht.
Wenn er betrunken ist gilt Vorsicht, denn wenn draussen 10 Grad minus sind, könnte daraus "Aussetzung einer hilflosen Person" werden.
An eine Wohnung schließt sich aber erstmal ein Treppenhaus an, in welchem er noch verweilen könnte.
... dann hat er Pech gehabt ...