Wer haftet, wenn etwas im Hotel kaputt geht?
Gast möchte den Wasserhahn aufdrehen, Wasserhahn funktioniert nicht. Gast meldet das dem Hotel. Das Hotel beschuldigt den Gast den Wasserhahn kaputt gemacht zu haben und stellt eine hohe Rechnung
Was tut man in so einer Situation? Muss der Gast zahlen?
10 Antworten
Was tut man in so einer Situation?
Man kontaktiert seine Privathaftpflichtversicherung und teilt mit, dass eine vermeintlich unberechtigte Forderung vorliegt und bittet die Versicherung sich um die Abwehr zu kümmern.
Wichtig: Mietsachschäden auf Reisen muss im Leistungsumfang enthalten sein.
Auf gar keinen Fall
Der Gast müsste das nur bezahlen wenn er den Wasserhahn mindest fahrlässig oder sogar mutwillig kaputt gemacht hat. Dies müsste das Hotel beweisen. Wenn der einfach nur gerade zufällig kaputt geht während der gast da ist oder auch bedient hat der Gast das nicht zu vertreten.
Heißt man kann sich einfach weigern die Rechnung zu zahlen?
Ja, wenn das Hotel das anders sieht müsste es auf Schadenersatz klagen
Das regelt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die prüft auch, ob man Schadensersatzpflichtig ist oder nicht.
Bei Vandalismus sicher ja, bei normalen Defekten nein.
Es wurde einfach versucht den Hahn aufzudrehen, ganz normal. Das ist kein Vandalismus.
Heisst das der Gast kann sich weigern die Rechnung zu zahlen?
Ja auf jeden Fall. Ideal ist es natürlich, wenn du einen Zeugen benennen kannst und idealerweise auch noch Fotos gemacht hast.
Aber ich sehe wenig Chancen, dass das Hotel sich da durchsetzen könnte.
Bei Diskussionen, sag, sie sollen dir das zusenden, dann lässt du es von deinem Anwalt prüfen. Das sollte abschrecken.
Wieviel Sterne hat das betreffende Hotel?
Es gibt auch Hotels die bei dem Sterneprinzip nicht mitmachen, also hat es keine.
Die werden schon wissen, warum sie nicht mitmachen. In diesem Fall wird dir unterstellt, dass du mutwillig etwas beschädigt hast. Dagegen wirst du dich mit rechtlicher Hilfe wehren müssen.
Weil in diesem Land da kaum einer mitmacht.😂
Nein, nicht mir. Aber der betroffenen Person
Dann kannst du ihr ja diese Info weiterleiten.
Der Gast muss erst dann zahlen, wenn er den Wasserhahn "mit Absicht" kaputtgemacht hat. Das Personal hat jedenfalls kein Recht dazu, ihm den Vorwurf einfach zu machen, den Wasserhahn kaputtgemacht zu haben. Kein Hotelmitarbeiter würde sich auf sowas ehrlich einlassen, wenn sie einen Ruf zu verlieren haben.
Ich bin Hotelmitarbeiter und kann berichten: unser Personal bereitet erst mal alle Zimmer für Gäste vor. Anschließend kommt noch ein Mitarbeiter rein und untersucht alles auf Schäden. Erst, wenn kein Schaden vorliegt, wird das Zimmer als bezugsfertig im System freigeschaltet. Liegt ein Schaden vor, weichen wir für den Gast auf ein anderes Zimmer aus, welches wir ihm zur Verfügung stellen und informieren unsere Technik, damit diese den Schaden im anderen Zimmer repariert.
Findet der Gast einen Schaden nachdem er sein Zimmer bereits bezogen hat, begleiten wir ihn kurz aufs Zimmer, um uns ein Bild darüber zu machen. Anschließend erhält er ein anderes Zimmer. So kommen wir dem Gast auch entgegen, indem wir ihm dieses kostenfrei zur Verfügung stellen. Auch dann, wenn es ein Zimmer der höheren Kategorie ist.
Erst dann, wenn der Gast abgereist ist und wir finden Schäden, kann es heftig werden. Denn diese Schäden können in der Regel nur noch vom Gast verursacht worden sein, schließlich haben wir ihm ein bezugsfertiges Zimmer zur Verfügung gestellt und uns wäre vor und während seines Aufenthaltes ein Schaden unter keinen Umständen entgangen.
Aber der Gast ist ja dagegen versichert, sollten es Schäden sein, die er aus Versehen gemacht hat. Und wir als Hotel sind auch versichert.
Also nicht zahlen?