Handwerker in Wohnung - Wer haftet für Schäden bzw Verluste?

9 Antworten

Hallo,

grundsätzlich sind deine Sorgen nicht unberechtigt. Wenn du seriöse Firmen mit einem guten Leumund beauftragt hast wird es aber wahrscheinlich keine Probleme haben.

Bei Schäden, die die Firma verursacht wird deren Haftplichtversicherung dafür einspringen. Du kannst dir im Vorfeld die Haftungssumme XY bestätigen lassen. Eine Schlüssel-versicherung sollte der Handwerker auch vorweisen können.

Bei Verlust wirds dann schon schwieriger. Du solltest alle Zimmer, in denen die Hand- werker nicht arbeiten abschließen und darin alle Wertsachen der Wohnung aufbewahren.

Sollte dir das immer noch nicht reichen, kannst Du ja Bilder der Wohnungseinrichtung und eine Inventarliste machen und dir vom Handwerker die Vollständigkeit und Unversehrtheit bestätigen lassen. Nach Ausführung des Auftrags sind diese Dokumente Bestandteil der Abnahme der Arbeiten.

Ob du soweit gehen musst ist natürlich deine Entscheidung

Du kannst zum Anfang eine Bestandliste deiner Wertgegenstände machen und diese von den Handwerkermeister unterschreiben lassen. Somit bist du bei der Beweisführung erstmal auf der sichern Seite.

Schadenersatz ist in §280ff BGB geregelt. Bei Verschulden haftet der Handwerker wenn etwas kaputt geht oder weg ist. Er muß auf deine Sachen acht geben, sogenannte Nebenpflicht aus §241 Abs. 2 BGB.

Liste erstellen und mit denen durchgehen und beide unterschreiben lassen (du und Handwerker).

Wenn die z.B. aus Versehen ein Loch in deinen Schrank gehauen haben, bist du hoffentlich versichert. Die Versicherung der Handwerker setzt sich dann mit deiner Versicherung in Verbindung, die regeln alles.

Heinz41 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 11:34

Was für eine Versicherung muss ich haben? Hausrat? Kann ich die jetzt noch abschliessen...also bevor die herkommen?

Joanaxiaojie  10.05.2011, 12:00
@Heinz41

ja genau. schließ die schnell ab. das reicht noch bis die kommen

Hallo,

1.

also, wird etwas entwendet, dann steht die Beweislast bei Dir. Deine Versicherung wird den Schaden nicht abdecken da Du fahrlässig gehandelt hast, weil eben fremde Personen unbeobachtet Zugang zu Deinen Sachen hatten!

2.

Richtet ein Handwerker einen Schaden an, dann zahlt diesen Schaden seine Betriebshaftpflicht Versicherung. Hat er keine derartige Versicherung zahlt er den Schaden aus der eigenen Tasche. Sofern er über das Geld verfügt.

Zu 1. Das ist ein mutiger Entschluss von Dir.

Zu 2. Lass den beauftragten Handwerker den Nachweis erbringen, dass er über eine Betriebshaftpflicht Versicherung verfügt. Seine private haftpflicht Versicerhung deckt derartige Schäden nicht ab, da er gewerblich gehandelt hat.

Hoffe das hilft Dir hier weiter!

 

Hallo,bei mir war das völlig normal.Habe als Maler oft Kunden gehabt wo ich alleine in der Wohnung war.Wir hatten sogar mehrmals Kunden,die haben uns den Schlüssel in die Hand gedrückt mit den Worten:"Wir fahren jetzt für 14 Tage im Urlaub,ihr könnt euch hier austoben,zu trinken steht im Kühlschrank"Ja dann waren wir dort alleine.Und das waren keine armen Leute,alleine die Teppiche im Wohnzimmer entsprachen den Preis eines Kleinwagens.Da lagen auch teure Uhren und Schmuck rum.Wenn ich gewollt hätte,dann hätte ich denen Nachts die ganze Bude ausräumen können.Aber ich bin ja erlich,sowas mache ich nicht.

Also,gib den Handwerkern auch mal ne Chance und sieh das ganze locker.Mußt ja nicht gerade die Geldscheine offen rumliegen lassen.LG.Diddy57