Wie lange ist ein Gast in der Wohnung noch Gast, ab wann "wohnt" er dort?
Eine Freundin hat seit ein paar Wochen so was wie Dauerbesuch von ihrem Freund und heute wurde sie von einer Nachbarin darauf angesprochen. Also ob der junge Mann jetzt auch hier wohnen würde. Ihr fiel da spontan nichts gescheites ein und wir fragen uns jetzt, ob es eine Regelung oder ein Gesetz gibt, wie lange ein Gast noch Gast ist und ab wann er quasi dort wohnt? Wäre super, wenn jemand helfen könnte.
10 Antworten
Du darfst bis zu 3 Monate Besuch haben.
Geht es länger gilt er nicht mehr als Besuch. Ist er bereits mit Wohnsitz dort gemeldet auch nicht.
Der Vermieter sollte informiert werden. Er kann normalerweise nicht ablehnen, wenn die Wohnung groß genug ist.
Außerdem kann der Vermieter die NK anpassen, sofern nach Personen oder Verbrauch abgerechnet wird.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzungderwohnung_8.htm
Ein Gesetz gibt es wohl nicht, aber sie müsste mal in ihrem Mietvertrag nachlesen. Meistens ist dort die Rede von Besuchen für die Dauer von 6 Wochen.
Die Freundin meines Bruders wohnt nun seit einem jahr hier. Er geht 20.00 uhr zur Nachtschicht,sie Tritt ein und die alte lebt hier in der zeit als wäre es ihre Wohnung.Sie wäscht ihre Klamotten hier,duscht hier und kverbraucht jede menge Heizkosten.es ist nicht nur das sie kosten verursacht..Sie schränkt mich auch massiv in meiner Freiheit ein in der Wohnung. Ab wann Müsste sie rhrhetorisch miete Bezahlen?
Diese Frage, wie lange jemand als Gast bleiben darf, stellt sich hier doch nicht.
Deine Freundin hat Dauerbesuch von ihrem Freund. Deutlicher, er ist dort eingezogen.
Ohne Zustimmung des VM darf er nicht einziehen.
Dabei wird zu klären sein, ob der VM möglicherweise wegen einer eheähnlichen Beziehung die Zustimmung erteilen muss.
Der Freund hat sich bei dauerhaftem Einnisten anzumelden. Und zwar sofort.
Oft wird versucht jemand als Gast darzustellen und erst nach einiger Zeit als Mitbewohner oder wie hier im Forum teilweise die Anregung erfolgt, es wird ein Tag keine Anwesenheit dargestellt, um dann angeblich erneut drei Monate dauerhaft wohnen zu können.
Das funktioniert nicht. Der VM darf in solchen Fällen auch rückwirkend die zusätzliche Person anrechnen.
Die frühere Regelung, dass nur jemand mit Kosten belastet werden kann, der sich umgemeldet hat, ist aufgehoben. Es wird heute die Regelmäßigkeit der Anwesenheit als Grundlage der Kostenumlagen genommen.
Im Übrigen wird der Unmut der Hausgemeinschaft nicht lange auf sich warten lassen, wenn jemand bei der Kostenverteilung - soweit es um Personenzahl geht - andere für sich zahlen läßt.
Du hast es wieder exakt formuliert und den "Nagel auf den Kopf getroffen" ... DH
Es gibt auch etwas dazwischen - einen sog. Dauergast;-) Wohnen tut er ab dann dort, sobald er dort gemeldet ist