Darf die Polizei einfach in die Wohnung und einen Gast rausschmeißen?
Letzte Nacht wurde dreimal bei uns geklingelt. Das erste Mal war es ein unter uns wohnender Nachbar, der sich des öfteren fälschlicherweise bei uns wegen nächtlicher Ruhestörung beschwert hat und die beiden anderen Mal war es die Polizei. Wir lagen bereits im Bett und waren am einschlafen, aber wir sollen angeblich gestampft und getrampelt haben. Wir haben sowohl den Nachbarn als auch die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass wir keinen Lärm machen. Als die Polizei das zweite Mal klingelte, wollte sie mich rausschmeißen, da ich nicht hier gemeldet bin. Nachdem sich die beiden Polizisten weigerten bei unserem Nachbarn zu klingeln, der direkt neben uns wohnt, taten wir dies selbst. Er war nämlich derjenige, der den ,,Krach" erzeugte, da er sein zusammengekrachtes Bett notdürftig herrichtete. Dies war auch im Flur zu hören, aber die Beamten weigerten sich trotzdem zu klingeln mit dem Verweis, dass sie ihn nicht wecken dürften. Während mein Freund also bei dem Nachbarn klingelte, betrat ein Polizist die Wohnung. Er meinte er dürfte das, um mich notfalls rauszuwerfen. Die Sache wurde schließlich geklärt und die Beamten gingen von dannen. Nun die Frage: durfte der Beamte tatsächlich unsere Wohnung betreten? Nur aufgrund einer nicht nachweisbaren Behauptung?
PS: Der Nachbar, der sich beschwert hatte, stand schonmal vor der Wohnung meines Freundes und bedrohte diesen mit einem Messer. Die Polizei, die mein Freund anrief sagte, sie könnte da nichts machen und er sollte einfach nicht die Wohnung verlassen.
5 Antworten
Die Wohnung darf betreten werden. In Niedersachsen wäre im dortigen Polizeigesetz (Nds. SOG) die entsprechende Rechtsgrundlage zu finden. In anderen Bundesländern dann analog in deren pol. Gesetzen.
Hier mal ein entsprechende Auszug aus dem Gesetz:
§ 24 Nds. SOG - Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
(1) Wohnungen im Sinne dieser Vorschrift sind Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum, das mit diesen Räumen im Zusammenhang steht.
(2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Wohnung ohne Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die nach § 16 Abs. 3 vorgeführt oder nach § 18 in Gewahrsam genommen werden darf,
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 26 Nr. 1 sichergestellt werden darf,
3.dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist oder
4. von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, die Gesundheit in der Nachbarschaft wohnender Personen zu beschädigen.
Gingen aber nicht von der Wohnung aus, somit Hausfriedensbruch.
Ich wette, dass die Beamten mir anderes sagen... und dann?
Die Beamten dürfen die Wohnung betreten, wenn sie gefragt haben - oder wenn sie dies ("Not im Verzug") als im Augenblick unausweichlich einschätzen. Wenn du meinst, dass dies falsch war, kannst du dich bei der Dienststelle beschweren.
Wer hier mit "Not im Verzug" argumentiert, kann sich nicht wirklich als Anwortgeber berufen fühlen.
Gefragt haben sie nicht, wir haben ihnen sogar gesagt, dass sie die Wohnung verlassen sollen. Zählt denn angebliche Ruhestörung als ,,Not im Verzug"? Nebenbei sei bemerkt dass es sich um einen Mann und eine Frau handelte. der männliche Beamte hatte ein äußerst konfrontatives Auftreten. meiner Meinung nach hat er den Beruf verfehlt. Er war offenkundig nicht daran interessiert Gerechtigkeit walten zu lassen.
Gefragt haben sie nicht, wir haben ihnen sogar gesagt, dass sie die Wohnung verlassen sollen. Zählt denn angebliche Ruhestörung als ,,Not im Verzug"? Nebenbei sei bemerkt dass es sich um einen Mann und eine Frau handelte. der männliche Beamte hatte ein äußerst konfrontatives Auftreten. meiner Meinung nach hat er den Beruf verfehlt. Er war offenkundig nicht daran interessiert Gerechtigkeit walten zu lassen.
Ist er nach Aufforderung nicht aus der Wohnung raus ? Anzeige wegen Hausfriedensbruch im Amt und mal schauen was passiert.
Hausfriedensbruch gibt es nicht als Amtsdelikt! Diese Qualifizierung ist schon länger weggefallen.
Gut, der einfache Hausfriedensbruch schadet auch ;)
Wenn sich allerdings herausstellt, dass die Beamten sich nicht falsch verhalten haben hättest du ein kleines Problem. Siehe "Vortäuschen einer Straftat"
Wie wäre es wenn du deine unqualifizierten Aussagen hier auf ein Minimum beschränkst?
Sie haben sich aber nachweislich falsch verhalten, die an den Tag gelegte Ignoranz frei nach dem Motto "ich Bulle Du Bürger also halt die Fr..sse" macht es dabei nicht besser. Solche Typen sollten sich in Ländern wie dem Iran, Syrien, oder Ägypten für den Polizeidienst bewerben, da passen sie mit ihrer offensichtlichen falschen Auffassung von Bürgerrechten meiner Meinung nach besser hin.
Die Polizei hat genau so wenig das Recht meine Wohnung zu betreten wie jeder andere auch wenn ich das nicht will, kein richterlicher Beschluss vorliegt und wie in obigem Fall keine Gefahr von meiner Wohnung, oder mir für andere ausgeht.
Wenn die Herrschaften zu ignorant sind, scheinbar auch noch was an den Ohren haben, sollte sich der Dienstherr einmal Gedanken darüber machen, ob solche Elemente überhaupt noch diensttauglich sind, oder vielleicht doch besser in fachärztliche Behandlung gehören.
Vielleicht wäre ein Polizeisystem wie in anderen Ländern, wie z.B.: in den USA hier doch geeigneter, da wären solche Typen nämlich ganz schnell weg vom Fenster und könnten stempeln gehen, während sie sich hier auf ihrem B-Status bis zum bitteren Ende die Eier schaukeln dürfen.
So und jetzt darf Kollege Schnittlauch alias freede auch wieder seinen Senf abgeben....
So und jetzt darf Kollege Schnittlauch alias freede auch wieder seinen Senf abgeben....
Das hat mich zutiefst gekränkt... kann mir gut vorstellen wie die Kollegen dich im allgemeinen Behandeln. Zum Glück gibt es dieses Internet... wo sich auch Leute wie du mal unqualifiziert auskotzen können.
Jetzt aber wieder sachlich:
Sie haben sich aber nachweislich falsch verhalten,
Der Nachweis fehlt! Einzig die Aussage vom Fragesteller ist hier gegeben. Wenn ich die Kollegen frage wo der Lärm her kam werden die mir sicher bestätigen, dass sie ihn aus der Wohnung des Fragestellers wahrgenommen haben. Und warum sollten die sich das ausgedacht haben??? Um den Bürger zu schikanieren? Das ist doch albern.
Und nimm das mal kurz so hin... dann ist die ganze Maßnahme rechtmäßig und du kannst deinen Text in die Tonne kloppen.
Und selbst wenn der Lärm nicht aus der Wohnung kam... wichtig ist ob die Kollegen pflichtgemäß gehandelt haben... und nicht ob sie sich u.U. in der Wohnung (wer weiß schon wie die geschnitten ist) verhört haben.
Na hoffentlich sind Deine Kollegen besser in Sachen Rechtschreibung "Behandeln" da bekomme ich Augenkrebs, behandeln wird klein geschrieben.
Eben werden wir aber lustig. Ja ich gehe durchaus davon aus, dass Deine "Kollegen" das so aussagen würden, ebenso wie die 200 anderen die nie vor der Tür standen und trotzdem alles mitbekommen haben, denn eine Krähe würde der anderen niemals ein Auge aushacken. Die Idee mit der Schikane ist auch nicht schlecht und könnte ich mir durchaus vorstellen, aber ich gehe hier eher von Machtgeilheit aus, leider viel zu verbreitet unter den "Neubullen" und KiKos, frei nach dem Motto "ich mache es weil ich es kann". Die Nummer mit dem pflichtbewußten Handeln mag vielleicht aus Sicht der Polizei so durchgehen, die Frage ist wohl eher wie wird das ein Richter in der Realität sehen, was wohl auch stark von der Gegend abhängen wird. Ein Richter im tiefsten Bayern, oder Sachsen wird der Rechtsbeugung vielleicht zugeneigter sein, als sein Kollege in Hessen, oder in NRW man liest sowas ja auch gerne mal im Bezug auf andere Rechtsthematiken.
Oh ja... da habe ich mich vertippt.
Was bedeutet dieser Satz?
Eben werden wir aber lustig.
Macht keinen Sinn, oder?
Der Rest deiner Aussage ist nur albern und disqualifiziert dich endgültig als ernstzunehmenden Diskussionspartner!
Ehrlich gesagt habe ich auch nicht erwartet, dass Du den Sinn verstehst, oder gar folgen könntest.....
Ja dann erkläre doch mal, Du Genie. Von nix einen Plan aber tönst hier rum wie ein großer... Einfach nur peinlich!
Meines Erachtens hätte der Polizist für den Rauswurf keine Rechtsgrundlage.
Also da in der Situation weder Gefahr im Verzug war noch du sie hereingebeten hast, ist wohl klar zu sagen, dass der Beamte nicht in die Wohnung hätte gehen dürfen. Überhaupt ist das Auftreten absolut unter aller Sau. Ich würde mich bei der Dienstaufsicht beschweren.
Im Rahmen einer Ruhestörung dürfen die Beamten sehr wohl eine Wohnung betreten. Das ist was anderes als eine Durchsuchung!
Dann bleibt aber immer noch das Manko, dass es offensichtlich war, dass wir nicht die Ruhe gestört haben.
Das haben wir auch vor!
"4. von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, die Gesundheit in der Nachbarschaft wohnender Personen zu beschädigen."
Gingen aber nicht von der Wohnung aus, somit Hausfriedensbruch.