Ex Freundin hat Hausverbot. Polizei sagt es sei nicht wirksam.
Hallo, nach einem heftigen Streit habe ich unter zeugen meiner Ex vorgestern Hausverbot erteilt. Gestern stand sie wieder in der Wohnung und weigerte sich zu gehen. Ich rief die Polizei welche mir erklärte, sie könne nichts für mich tun, da sie 2 Jahre mit mir zusammen gewohnt hätte und hier gemeldet sei. Ich stehe alleine im Mietvertrag. Kann ich mein Hausrecht durchsetzen?
9 Antworten
Ich stehe alleine im Mietvertrag. Kann ich mein Hausrecht durchsetzen?
Ja, aber nicht so :-O Denn entgegen den rechtirrigen Meinungen hier gilt:
Als Alleinmieter und ohne Untermietvertrag, kannst du grds. deine Freundin jederzeit aus der Wohnung weisen, auch wenn es keinen wichtigen Grund dafür gäbe.
Was du allerdings nicht darfst, ist, sie einfach aus der Wohnung aussperren und ihr den Zutritt verweigern.
Sondern unter angemessener Fristsetzung, die ihr eine Wohnungssuche ermöglicht, etwa 14 Tage, zum Verlassen auffordern und nach Fristablauf oder Weigerung bei Gericht (Amtsgericht) auf Räumung klagen. Und das Verfahren zieht sich :-O
Richigerweise kann sie andernfalls durch die Polizei und sogar mit einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht beantragen, dass ihr der Zutritt zur Wohnung wieder gestattet wird.
Denn das Hausrecht bezieht sich ausdrücklich auf unerlaubtes Betreten Dritter, dass hier ausgeschlossen werden kann, nicht auf unerwünschtes :-O
G imager761
Ich vermute die sie kann sich auf das Gewohnheitsrecht beruhen.
" Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Das Gewohnheitsrecht ist im Allgemeinen gleichberechtigt mit Gesetzen. " (Auszug aus Wikipedia)
Ihr habt eine zeitlang zusammengelebt. Daher wäre es schwierig jemanden durch Staatsgewalt unfreiwillig entfernen zu lassen. Wenn sie wohl randaliert und Sachbeschädigung gegangen hätte, sähe es vielleicht anders aus. Du könntest eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken. Wie schauts denn mit dem Vermieter aus? Weiß er denn, dass sie da wohnte?
Andererseits könntest du ihre Sachen packen und vor die Türe stellen, wenn sie nicht da ist. Anschließend könntest du die Schlösser austauschen sofern sie einen Schlüssel besitzt. Rechtlich kann sie dir nichts anhaben, weil sie nicht offizielle Mieterin der Wohnung ist.
Bevor noch mehr Antworten sich auf die Meldeanschrift beziehen: Die Meldung bzw. Eintragung im Personalausweis ist lediglich ein Indiz dafür, dass jemand dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Polizei wird in solchen Fällen ungern tätig, weil die Beamten vor Ort die Rechtslage nicht klären können. Sie sind zur Gefahrenabwehr erschienen, nicht um das (vermeintliche) Recht eines Beteiligten durchzusetzen. Das wird vom Hilfesuchenden oftmals nicht verstanden. Falls tatsächlich ein Vertragsverhältnis besteht, so kann der Streit in einem Wohnungszuweisungsverfahren (Familiengericht) erörtert werden. Es gibt jedoch eine weitere Möglichkeit. Falls der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht und deshalb Anzeige erstattet wurde, kann die Polizei den Anzeigenden an einen Schiedsmann / Schiedsfrau verweisen. Absicht ist die Beilegung des Streits mittels Moderation. Es können dabei Vereinbarungen getroffen werden, mit denen alle leben können. Wird gegen sie verstoßen, wird das Ermittlungsverfahren fortgesetzt. Noch besser jedoch ist es, wenn sich zwei Erwachsene, deren Beziehung offensichtlich gescheitert ist, gütlich über die geregelte Auflösung einigen. Leider neigen auch Erwachsene in solchen Sachen zu kindlichem Rechthaben. Sie sollten lösungsorientiert agieren.
Wenn Ihr gemeinsam in Deiner Wohnung gelebt habt, mußt Du ihr eine angemessene Frist zur Räumung gewähren. Sie kann schließlich nicht von einer Minute auf die andere mit ihrem Hab und Gut das Weite suchen. Die Frist hängt davon ab, ob sie nur eine Tasche packen muß, dann dürften ein bis zwei Tage genügen, oder ob ein richtiger Umzug nötig wird, dann schätze ich, sollte die Frist zwei bis vier Wochen betragen.
Das Problem hatte ich auch ! Ich griff aber zu anderen Tricks... Polizei helfen da wirklich ungerne ! Schloß wechseln und vereisen oder bei Freunden wohnen/übernachten ! Irgendwann gibt sie auf !!! oder versuche einfach mit ihr zu reden, vllt will sie dich wieder haben und wenn du ihr klar und deutlich machst dass es zwischen euch aus u vorbei ist geht sie von alleine fort !!! Wenn alles nicht hilft wirkt eine neue Freundin wie Wunder, ist zwar verletztend aber die letzte Möglichkeit !