Hausfriedensbruch - Besucher lässt sich nicht rausschmeißen

7 Antworten

Ja, das Verweilen gegen den Willen des Eigentümers bzw. Rechteinhabers erfüllt bereits die Straftat. Muss es ja auch, wo soll Hausfriedensbruch denn sonst anfangen? Wenn man ihn nicht selbst aus der Wohnung bekommt, ruft man eben die Polizei, die das dann mit Zwang durchsetzt. (Was man allerdings auch selbst durfte)

§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Wenn er nicht geht ist es Hausfriedensbruch und du kannst die Polizei holen.

Ich hoffe, du bist nicht jung und befürchtest, dass ungeladene Suffköppe zu deiner Party kommen. Dann sofort Hilfe holen!

Grins, wenn ich so einen Besucher hätte, der mir auf den Keks geht, würde ich Ihn einfach nicht mehr reinlassen. Denn irgendwann geht Er/Sie ja mal raus und sei es nur zu einem Spaziergang. Ich würde Ihm die Sachen packen, sofern er welche mitbrachte und vor die Türe stellen, somit weiß Er/Sie, das Sie nicht willkommen sind. Ich lasse mich doch nicht tyranisieren von so einem Typen, das muß man sich selber nicht antun.

LG,sheltiesunny

ja, dann begeht er hausfriedensbruch und du kannst die polizei rufen oder zumindest damit drohen, dann wird er hoffenltich von selbst gehen, oder die polizei fordert ihn dazu auf, wenn er es dann nciht tut, dann werden sie ihn eben mit gewalt aus deiner wohnung bringen.

Ja, das ist dann Hausfriedensbruch. Du kannst die Polizei rufen, du kannst ihn aber auch eigenhändig rausschmeißen.