Zahlt meine Haftpflicht Versicherung wenn ein gast in meiner Wohnung ein Feuer verursacht oder einen Wasserschaden verursacht?
Wenn nicht, welche versicherung zahlt dann
10 Antworten
Nein. Da muss die Haftpflichtversicherung des Gastes zahlen.
Nein.
Natürlich.
Feuer und Leitungswasser sind versichert in Hausrat und Gebäudeversicherung. Also wären beide leistungspflichtig!
Beide Versicherungen versichern zum gleitenden Neuwert. Eine Haftpflicht nicht, die leistet den Zeitwert. Also sich nicht zuerst an HRV und VGV zu wenden als Geschädigter wäre der Gipfel der Dummheit.
Da du wahrscheinlich keinerlei Berufserfahrung im Bereich Versicherungen hast, geschweige den die Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt, noch eine abgeschlossene Ausbildung oder Studium in der Thematik hast, solltest du dich da ein bisschen zurückhalten.
Wenn ich jemanden in meinem Expertenthema korrigiere, dann weil ich es besser weiß und das hätte ich gerne kommentarlos und dankend akzeptiert.
Als erstens gilt das Verursacherprinzip. Bedeutet wer den Schaden verursacht bezahlt den Schaden, hat dieser jedoch eine Privathaftpflicht Vers. kommt diese für den Schaden im Rahmen der AGB auf. Zu deiner Frage: Deine Vers. bezahlt den Schaden, den dein Freund in deiner Wohnung verursacht nicht.
Macht sich über meinen korrekten Beitrag lustig, schreibt aber selber so einen Schwachsinn.
Zahlst du die Differenz, aus Zeitwert zum Neuwert, da die Haftpflicht jeweils nur ersteres erstattet?
Unfassbar.
Weiterbildungspflicht vielleicht mal beachten, wenn du wirklich aus der Branche bist sonst ist dein Laden bald zu.
Einen wesentlichen Unterschied zwischen Haftpflichtversicherung und Sachversicherung sollte man beachten: Die Haftpflichtversicherung zahlt nur den Zeitwertschaden; dagegen leisten die üblichen Sachversicherungen (Hausrat-, Gebäudeversicherung, etc.) Neuwertentschädigung. Nach einem Schaden steht man also als Geschädigter bei den Sachversicherungen in der Regel finanziell besser da.
Das will doch der FS gar nicht wissen!
Nein, warum sollte DEINE Versicherung für einen Schaden einstehen, der jemand Dritter verursacht hat.
Da muss schon die Haftpflicht des Gastes ran.Hat dieser keine, muss der Gast den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Es ist auch schwer zu beweisen das es der Gast war oder ?
Wer will wem das beweisen?
Weil Feuer oder Leitungswasser versicherte Schadenereignisse in der Hausrat bzw. Wohngebäudeversicherung sind.
Aber nicht, wenn Dritte diese ausgelöst haben.
Egal,welche Versicherung zuerst zahlt- am Schluss zahlt der Gast - entweder über seine Versicherung oder selber.
Aber nicht, wenn Dritte diese ausgelöst haben.
Beide Versicherungen leisten verschuldensunabhängig zum gleitenden Neuwert.
Nur wenn der Versicherungsnehmer selbst den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig (Verzicht der Einrede außen vor), herbeiführen bliebe der Versicherer leistungsfrei, bzw. darf die Leistung kürzen (§ 81 VVG). Dies liegt hier nicht vor.
Die Haftpflicht zahlt alle Schaden die man verursacht und die in der Versicherung drin stehen. Das kommt auf den Vertrag an.
Ich wüsste jetzt nicht wie ein Gast einen Wasserschaden verursachen kann oder ein Feuer. Aber das sollte versichert sein
Ups überlesen: Die Versicherung des Täters zahlt das, nicht deine. Deine würde nur den Schaden am Haus zahlen
Erstmal müssen die eigene Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung leisten.