Mehrfamilienhaus / Hausrecht im Treppenhaus / Fremde des Hauses verweisen

6 Antworten

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Wenn es eindeutig Dein Besucher ist kannst Du ihn aus dem Haus werfen. Wenn er noch bei anderen Mietern etwas zu erledigen hat - nein.

Und was bitte soll der Vergleich zwischen Vertreter und Einbrecher oder Betrunkenen. Kapier ich nicht. Einbrecher werden wohl nicht klingeln und erwarten, dass jemand aufmacht. Die kommen auch so rein - Einbrecher eben.

suedstadtkoch  02.11.2014, 12:29

Danke :-))

natürlich kann du den rauschmeißen egal ob Mieter oder eigentümer. Wenn du jemand reinlässt must du dafür auch sorge tragen das er wieder geht besonder wenn unerwünscht er könnte ja überall im Haus dann klingeln. ganz einfach. Ich frage immer generell an der Sprechanlage da hier oft die zeugen von J. rumlaufen oder andere sekten.

Ey,

der könnte auch woanders geklingelt haben um dann zu behaupten es wäre ein Versehen gewesen, aber dann steht er ebenso mit Brecheisen unterm Mantel im Treppenhaus, ergo nicht zwingend Deine Schuld!

Selbst verständlich darft du das. Nur /Besuch deinero Nachbarn darft. Du nicht rauwsschmeissen.

Darf ich einen Vertreter, der bei mir geklingelt hat und den ich ins Treppenhaus gelassen habe wieder aus dem Haus schmeißen?

Nein, nur deine Wohnungstür vor der Nase zuschlagen. Wie jeder andere Mieter eben auch, dessen Entscheidungen du aber nicht für ihn treffen darfst :-)

G imager761