Jemanden für unzurechnungsfähig erklären lassen?

9 Antworten

Das ist in der heutigen Zeit einfach und doch wieder nicht.... Das Gutachten muss ein Psychiater stellen ,

bzw. Zeugen, die bei der angeblichen unzurechnungsfaehigen Handlung des Patienten anwesend waren, koennen erst mal eine Einweisung beantragen. Ob der stattgegeben wird , liegt meist an dem einzuweisenden Arzt ( Hausarzt) oder an der Polizei, falls diese anwesend ist.

Danach gibt es keine Unzurechnungsfaehigkeit auf Lebenszeit. Sollte es zu einer gerichtlichen Verfuegung ueber Unterbringung diesbezueglich kommen, wird die erst einmal fuer die Dauer von 3 Wochen erlassen. Danach wird erneut verlaengert bei Bedarf.....etc...

Die Moralische Seite ist allerdings, dass wir kein Recht haben ueber den Geisteszustand einer Person zu urteilen, nur weil er womoeglich eine andere Wahrnehmung hat...

Man hat grundsaetzlich das Recht die Aussage zu verweigen....

user1182 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 13:48

Es geht um eine belastende Aussage (Aussage mehr als ein jahr her) als zeugin, soll quasi mundtot gemacht werden indem die Aussage nichtig wird dadurch das Unzurechnungsfähigkeit unterstellt wird.

rudelmoinmoin  20.02.2012, 14:00
@user1182

>@dawnmichelle< hat deine frage was mit dein -expertenthema etwas zu tun, dann ist es verständlich (mundtot gemacht werden)

user1182 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 14:03
@rudelmoinmoin

ja, in wie fern?

Ein Glück funktioniert das nicht so einfach...sonst würden viele "Erben" die Erbschaft ganz einfach regeln können....in dem Omi Unzurechnungsfähig ist und sich die Angehörigen die Kohle unter den Nagel reissen...

kassiopeiamb99  20.02.2012, 13:47

da geb ich Dir vollkommen recht.....Allerdings hat unser Staat schon gefaehrliche Hintertuerchen, um auch normale Menschen schnell in Soetwas zu verwickeln...

user1182 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 13:51
@kassiopeiamb99

wie sieht den so ein Türchen aus?

Manne67  20.02.2012, 13:56
@user1182

Die Bemerkung zeigt Deine Absicht ;-)

user1182 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 13:59
@Manne67

nein, umgekehrt. Es geht um eine belastende Aussage (Aussage mehr als ein jahr her) als zeugin, soll quasi mundtot gemacht werden indem die Aussage nichtig wird dadurch das Unzurechnungsfähigkeit unterstellt wird.

Beim Anwalt braucht niemand vorstellig zu werden. Dazu kann Dich niemand zwingen. Bei Gericht sieht das anders aus. Das erfährst Du dann aber vor Gericht.

user1182 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 13:37

kannst du mir den entsprechenden Gesetzestext nennen bzw. wo ich das finde?

Manne67  20.02.2012, 13:49
@user1182

Es gibt keinen Gesetzestext für etwas, dass Du nicht machen musst :-) Leidiglich das Gegenteil ist der Fall. Bei einer gerichtlichen Vorladung musst Du erscheinen und das ist auch geregelt. Such bei Google mal nach "gerichtlicher Vorladung".

rudelmoinmoin  20.02.2012, 13:53
@Manne67

ganz richtig so >DH<

Was hat denn ein Anwalt damit zu tun? Ein Anwalt kann niemanden für unzurechnungsfähig erklären ;)

Diese Frage würde vor Gericht geklärt werden, und wenn Person X eine gerichtliche Vorladung erhält, dann muss sie natürlich dort erscheinen.