Jemanden für unzurechnungsfähig erklären lassen?
Wie kann man jemanden für unzurechnungsfähig erklären lassen?
Kann man eine Person ohne diese einzubeziehen für unzurechnungsfähig erklären lassen? beispielsweise über einen Anwalt?
Wie läuft eine prüfung bezüglich zurechnungsfähigkeit ab?
Beispiel: Person X ein Verwanter (Bruder), soll zum Anwalt der Person T um bezüglich einer dritten Person (sagen wir mal Y) zu dessen Zurechnungsfähigkeit befragt zu werden. Ist person X dazu verpflichtet beim Anwalt vorstellig zu werden?
9 Antworten
Das ist in der heutigen Zeit einfach und doch wieder nicht.... Das Gutachten muss ein Psychiater stellen ,
bzw. Zeugen, die bei der angeblichen unzurechnungsfaehigen Handlung des Patienten anwesend waren, koennen erst mal eine Einweisung beantragen. Ob der stattgegeben wird , liegt meist an dem einzuweisenden Arzt ( Hausarzt) oder an der Polizei, falls diese anwesend ist.
Danach gibt es keine Unzurechnungsfaehigkeit auf Lebenszeit. Sollte es zu einer gerichtlichen Verfuegung ueber Unterbringung diesbezueglich kommen, wird die erst einmal fuer die Dauer von 3 Wochen erlassen. Danach wird erneut verlaengert bei Bedarf.....etc...
Die Moralische Seite ist allerdings, dass wir kein Recht haben ueber den Geisteszustand einer Person zu urteilen, nur weil er womoeglich eine andere Wahrnehmung hat...
Man hat grundsaetzlich das Recht die Aussage zu verweigen....
>@dawnmichelle< hat deine frage was mit dein -expertenthema etwas zu tun, dann ist es verständlich (mundtot gemacht werden)
ja, in wie fern?
Ein Glück funktioniert das nicht so einfach...sonst würden viele "Erben" die Erbschaft ganz einfach regeln können....in dem Omi Unzurechnungsfähig ist und sich die Angehörigen die Kohle unter den Nagel reissen...
da geb ich Dir vollkommen recht.....Allerdings hat unser Staat schon gefaehrliche Hintertuerchen, um auch normale Menschen schnell in Soetwas zu verwickeln...
wie sieht den so ein Türchen aus?
Die Bemerkung zeigt Deine Absicht ;-)
nein, umgekehrt. Es geht um eine belastende Aussage (Aussage mehr als ein jahr her) als zeugin, soll quasi mundtot gemacht werden indem die Aussage nichtig wird dadurch das Unzurechnungsfähigkeit unterstellt wird.
Beim Anwalt braucht niemand vorstellig zu werden. Dazu kann Dich niemand zwingen. Bei Gericht sieht das anders aus. Das erfährst Du dann aber vor Gericht.
kannst du mir den entsprechenden Gesetzestext nennen bzw. wo ich das finde?
Es gibt keinen Gesetzestext für etwas, dass Du nicht machen musst :-) Leidiglich das Gegenteil ist der Fall. Bei einer gerichtlichen Vorladung musst Du erscheinen und das ist auch geregelt. Such bei Google mal nach "gerichtlicher Vorladung".
ganz richtig so >DH<
wenn überhaupt geht das nur vor Gericht. Ein Anwalt kann einen nicht zwingen. Guck ma hier:
http://www.juristische-betreuung.de/gesetzliche-betreuung/gerichtliches-verfahren.php
Was hat denn ein Anwalt damit zu tun? Ein Anwalt kann niemanden für unzurechnungsfähig erklären ;)
Diese Frage würde vor Gericht geklärt werden, und wenn Person X eine gerichtliche Vorladung erhält, dann muss sie natürlich dort erscheinen.
Es geht um eine belastende Aussage (Aussage mehr als ein jahr her) als zeugin, soll quasi mundtot gemacht werden indem die Aussage nichtig wird dadurch das Unzurechnungsfähigkeit unterstellt wird.