Kann ein Anwalt ohne Weiteres meine Adresse rausfinden?
Hallo Leute, Habe vor gut einem Monat eine Person wegen Betrug angezeigt. Die Polizei ermittelt nun und hat mich auch schon kontaktiert deswegen, der Fall wird also gerade bearbeitet. Jetzt hat mir die von mir angezeigte Person heute geschrieben, dass sie gerne meine Adresse und meinen Vor sowie Nachnamen hätte, weil ihr Anwalt mir angeblich einen Brief schreiben will bezüglich des Betrages den sie mir schuldet. Natürlich habe ich meine Adresse nicht rausgerückt und sie meinte daraufhin, dass sie ihren Anwalt beauftragen wird, die Anschrift rauszufinden.
Wisst ihr wie die Rechtslage dies bezüglich ist? Kann der Anwalt ohne Weiteres meine Adresse herausfinden? Ich meine ich bin ja nicht die Beschuldigte, sondern die Geschädigte. Und falls ja, darf er die Adresse an die Beschuldigte weitergeben oder muss er sie für sich behalten? Gibt es eventuell eine Möglichkeit zu verhindern, dass er sie rausfindet? Ich weiß ja nicht was in dem Kopf der beschuldigten Person vorgeht, nicht dass sie noch beschließt mir einen Besuch abzustatten. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke im Voraus
8 Antworten
Jeder kann beim Einwohnermeldeamt einer Stadt schriftlich eine Adressauskunft einfordern- insofern man selber keinen Sperrvermerk hat einrichten lassen, wird die Adresse auch herausgegeben, braucht nicht mal einen Anwalt. Ein Anwalt kann aber auch Akteneinsicht fordern und sieht dann in der Polizeiakte deine Adresse, die er dann glaube ich auch an seinen Mandanten weitergeben darf (in diesem Punkt wäre ich mir allerdings nicht ganz sicher).
Gib der beschuldigten Person deine E-Mail Adresse oder leg eine neue dafür an und gib sie dem Anwalt, damit er dich kontaktieren kann.
Oder regel das über deinen Anwalt, sodass er den Brief in Empfang nimmt und darauf reagiert.
Ein Anwalt bekommt Auskunft vom Einwohnermeldeamt!
Wenn der Anwalt ein berechtigtes (!) Interesse an deiner Adresse hat, darf er sie natürlich beim Einwohnermeldeamt erfragen. Was gar nicht geht, ist, dass der Angeklagte dich im Auftrag des Anwalts nach deiner Anschrift fragt. (Wie hat er dir denn geschrieben, wenn er sie nicht weiß? EMail?) Du schuldest der Gegenseite keinerlei Auskünfte.
Das kann eigentlich auch nicht mit Billigung des Anwalts der beschuldigten Seite gelaufen sein.
Alles sehr fragwürdig. Du hast auf jeden Fall richtig gehandelt und wenn da noch was kommt, solltest du mit dem Staatsanwalt Kontakt aufnehmen.
Warum verschweigst Du Deine Adresse?
Wenn Du Schadenersatzforderungen hast, mußt Du schon Roß & Reiter nennen.
Ja klar, mir geht es aber darum, dass die angezeigte Person meine Adresse nicht bekommt, da sie mir schon gedroht hat und ich nicht weiß, was in ihrem Kopf vorgeht oder ob sie vor hat, mir einen Besuch abzustatten.
wenn dem so wäre, rufst du die Polizei weil du dich bedroht fühlst und gut ist.
Ja, mir geht es nur darum ob der Anwalt die Adresse an die Person nun weitergeben darf oder nicht..?
Dann halte Dich an die Empfehlung von Evoluzzer.
Du kannst Dir auch, falls du keinen eigenen Anwalt hast, ein Postfach einrichten.
Spätestens aber, wenn Du Schadenersatzforderungen stellst, mußt Du Dich "outen".
Die Polizei verfolgt nur die strafbare Handlung, aber nicht den wirtschaftlichen Interessenausgleich.
okay,danke für die ausführliche Antwort(:
Über Whatsapp. Wir hatten vorher bezüglich eines Kaufes(Bei dem die Person mich dann betrogen hat) Kontakt über Whatsapp