Käufer droht mit Anwalt und Polizei wegen Pokemon Karten?
Guten Abend, seit einer Woche werde ich von einem Käufer belästigt.
Ich verkaufte ungefähr 700 Pokemon Karten an einem Herren, der anfangs höflich und freundlich war. Als das Päckchen ankam, beschwerte er sich, dass etliche Karten fehlten. Ich war überrascht und bin der Sache auf dem Grund gegangen. Es hat sich herausgestellt, dass dieser Herr, andere Ansichten bezüglich dieser Karten hatte.
Beispiel: Ich listete und sortierte die Karten nach bestimmten Eigenschaften. So kam ich ungefähr auf 90 Trainer Karten. Für diesen Herren, zählten zu den Trainer Karten jedoch nur diese, wenn auch wirklich Personen auf der Karte dargestellt sind und nicht Orden oder Handschuhe.
Als ich es verstanden habe, bot ich ihm an sein Geld zurück zu senden, welches er ablehnte. Er hörte gar nicht mehr auf und verlangte ununterbrochen nach Karten, die ich nicht hatte. Ich fand es dermaßen lächerlich, dass ich ironisch geworden bin und zu ihm sagte, dass ich ja überhaupt keine Ahnung habe und, dass er völlig im Recht sei, welches er darauf hin als "Geständnis" registrierte und seit dem droht er mir mit seinem Anwalt und mit der Polizei.
Muss ich mir Sorgen bereiten, da er meine Anschrift kennt? Habt ihr vielleicht Erfahrungen diesbezüglich? Ich bin euch sehr dankbar.
6 Antworten
Du hast ihm angeboten den Kauf rückgängig zu machen obwohl er im Unrecht war. Ich würde ihn nochmals anbieten den Kauf rückgängig zu machen und ihm sagen das er eine Anzeige machen soll. Was will er dir denn schon? Du hast nichts gemacht und dich gutmütig gezeigt. Für mich gehören auch alle Karten die vom "Trainer" also Spieler benutzt werden zu Trainerkarten, also fast alles außer die Pokemon. Der Typ übertreibt echt. Wie hoch war das Gebot denn?
Was will er denn schon anzeigen, du hast doch alles getan was dir möglich ist um den Fall zu lösen. Ich würde den Typen laut auslachen.
Die Sache ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Das heißt: Maßgeblich und entscheidend ist, was du zum Kauf angeboten und was der Käufer für sein Geld erhalten hat.
Du schreibst:
So kam ich ungefähr auf 90 Trainer Karten. Für diesen Herren, zählten zu den Trainer Karten jedoch nur diese, wenn auch wirklich Personen auf der Karte dargestellt sind und nicht Orden oder Handschuhe.
- Ungefähr 700 Karten. Davon ungefähr 90 Trainer-Karten.
Es gibt aber keine ungefähre Rechtsprechung!
Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag nach § 433 BGB, sind klar und unmissverständlich.
Du schreibst:
Er hörte gar nicht mehr auf und verlangte ununterbrochen nach Karten, die ich nicht hatte.
Wodurch rechtfertigt der Käufer seinen Anspruch auf bestimmte Karten? Warum glaubt der Käufer Karten gekauft zu haben, die du jedoch nicht geliefert hast?
Du schreibst:
Als ich es verstanden habe, bot ich ihm an sein Geld zurück zu senden, welches er ablehnte.
Wenn der Anspruch des Käufers begründet ist, kann er die Vertragserfüllung ggf. zivilrechtlich einklagen. Nachdem eine angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verlaufen ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
Bei Minderung tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück und behält die mangelhafte Kaufsache. Dafür kann er den bereits gezahlten Kaufpreis mindern.
Den zu viel gezahlten Betrag muss ihm der Verkäufer erstatten.
Du schreibst:
Ich fand es dermaßen lächerlich, dass ich ironisch geworden bin und zu ihm sagte, dass ich ja überhaupt keine Ahnung habe und, dass er völlig im Recht sei......
Ob du Ahnung hast oder nicht ist im Bezug auf die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) nicht von Bedeutung.
Der Verkäufer ist für die vereinbarte Beschaffenheit verantwortlich.
Nach dem sog. Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Auf deutsch heißt das: Es ist völlig egal, ob du die Karten tatsächlich besitzt. Falls nicht musst du ggf. für Ersatz sorgen.
Meine persönliche Meinung ist:
Ob der Käufer seinen vermeidlichen Anspruch tatsächlich rechtlich durchsetzt, hängt sicher von der Höhe des Schadenersatzes, sowie Artikelbeschreibung im Angebot ab.
Das du dem Käufer Recht gegeben hast, unterstreicht vielleicht die Vermutung, dass du fahrlässig gehandelt hast.
Die gesetzlichen Bestimmungen beim Versendungskauf (Online-Geschäfte unter Privatleuten) lassen sich damit allerdings nicht aushebeln oder umgehen.
Du möchtest wissen:
Muss ich mir Sorgen bereiten, da er meine Anschrift kennt?
Ob du dir Sorgen machen musst hängt davon ab, ob Käufer bekommen hat, was du zum Kauf angeboten hast.
Trainerkarten sind fest definiert. Das ist keine Ansichtssache. Wenn der Käufer sich dahingehend nicht auskennt ist das sein Problem und nicht deines.
Solange du alles richtig deklariert und auch so versandt hast ist alles in Ordnung.
Um wie viel Geld geht es denn?
Aber eigentlich bist du im Recht, Trainerkarten sind definiert bei Pokemon.
Es sind halt Trainerkarten und keine Pokemons.
Der wird auch nichts machen, die blubbern alle nur gerne.
Mich wollte einer anzeigen, weil ich nicht handeln wollte und ja VB geschrieben hatte.
Wäre strafbar, meinte er.
Danke für Ihre schnelle Antowrt und es geht um 35 Euro
Der macht gar nix.
Danke, das erleichtert mich :)
Hä was war das den für ein Händler
Danke, es geht um 35 Euro