Frage bezüglich Techem und deren Heizkostenabrechnung?
Hallo ersteinmal,
Kurz zu uns wir sind Eigentümer einer Wohnung und haben seit längerem das Gefühl dass mit der Heizkostenabrechhnung etwas nicht stimmt.
Im Internet selbst bin ich vor einiger Zeit auch auf einen Interessanten Beitrag bzgl. Der Gerätschaften welche an den Heizkörpern sitzen. Und zwar ging es darum dass der Typ des Heizkörpers, die Einbaulauge (zb. Nischenheizkörper) und Energieabgabe bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.
Nun aber zum eigentlichen Problem, wir hätten gerne Einsicht dazu um einfach mal zu sehen dass die angaben/ Faktoren zur Berechnung richtig sind. Also kurzerhand bei Techem angefragt und die Aussage bekommen dass dies leider für UNS als Eigentümer nicht möglich wäre und es nur die Hausverwaltung könnte.
Was in meinen Augen schon etwas merkwürdig ist, da es sich ja hier um unser Eigentum handelt bzw. wir im Endeffekt auch die Personen sind die es bezahlen.
Nur leider findet dieses Anliegen bei der Hausverwaltung nicht wirklich interesse dass sich da jemand drum kümmert, bzw. wollen die auch nicht wirklich verstehen wieso.
Hatte hier durch Zufall schon jemand ein ähnliches Problem? Wenn ja, wie seit ihr vorgegangen? Und vor allem ist Techem überhaupt berechtig dem Eigentümer sowas vorzuenthalten?
Da ich aktuell wirklich kurz davor stehe einen Anwalt aufzusuchen, obwohl ich dies eigentlich vermeiden wollte.
Gruß
2 Antworten
In der Tat ist Techem nur ggü. der Hausverwaltung auskunftspflichtig. Da das Vertragsverhältnis nur zwischen HV und TECHEM existiert. Der Verwalter hat einen Vertrag im Namen der WEG mit Techem.
Wo kämen die HK-Messdienstunternehmen auch hin, wenn jeder (unwissende) Eigentümer mit (dummen) Fragen deren Resourcen bindet.
Die Verwalter fragen selber oft genug nach, warum, wieso ...
Die Sache ist sehr komplex! Du kannst es selber de fakto gar nicht überprüfen - ob das richtige Messinstrument an Deinem Heizkörper angebracht wurde, da dies eben von vielen Faktoren abhängt. Aber in der Tat können hier Fehler passieren (und das passiert auch), so dass dann ein ungerechtfertigter zu hoher Verbrauch ermittelt wird. Dies kann dann entweder über Korrekturfaktoren korrigiert werden, oder besser durch das korrekte, passende Gerät für den betroffenen Heizkörper ausgetauscht werden.
Wenn Du den Verdacht hast, dass Deine Heizkosten zu hoch sind, dann gehe zu Deinen Nachbarn über und unter Dir und vergleiche die Geräte. Bei gleichem Wohnungsgrundriss und gleichen Heizkörpern müssen auch die gleichen Typen von Messgeräten angebracht sein. Bei Verdunstungsröhrchen, variieren die Skalen bei den verschiedenen Heizkörpern.
Oder stelle ganz konkret Deine Fragen an die HV mit der Bitte, dass diese entweder durch die HV beantwortet werden oder an die Techem zur Beantwortung weitergeleitet werden.
Ferner hat Du jedoch sehr wohl das Recht Einsicht in sämtliche Unterlagen bzgl. der Heizkostenabrechnung bei der HV zu beantragen. Das kann und darf die HV nicht verweigern - notfalls, kann Du das einklagen - auch ohne Beschluss durch die ETG.
Die HV erhält Übersichtslisten über den Verbrauch eines jeden Heizkörpers einer jeden Wohnung und die Gesamtkosten für jede Wohnung. Diese liegen in der Regel auch digital (als PDF) vor.
Die HV kann sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken. Du hast ein Anrecht darauf alle Einzelabrechnungen aller anderen Eigentümer einzusehen und somit auch alle Heizkosten-Einzelabrechnungen. Notfalls eben dann über den Anwalt. Setze ggf. Frist mit Hinweis auf die Beauftragung eines Anwalts.
Damit kannst Du auch Deinen Verbrauch mit dem Verbrauch der anderen Wohnungen abgleichen. Bei gleichem Nutzungsverhalten, sollte die Verbräuche vergleichbar sein.
es gibt geeichte Kalorimeter die an jeweiligen Heizkörpervorlauf angebracht werden.
Diese selbst an jeden Heizkörper montieren und auch eigenverantwortlich ablesen.
Mit diesen Beweis sprich korrektem Wärmeverbrauch gegen Techem/Hausverwaltung klagen
auch wenn er entsprechende Zustimmung hat braucht er eindeutigen Beweis und das geht nur mit amtlich geeichter Vergleichsmessung
Die so ermittelten Werte können nicht 1:1 verglichen werden. Denn die TECHEM ermittelt ja nicht den reinen Energieverbrauch am Heizkörper, sondern einen Faktor für den Heizkörper, mit dem dann die anteiligen Kosten (nicht nur für den Brennstoff) sondern an den gesamten Heizkosten - dies schliesst auch die Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten usw. ein. Bei kleineren WEG's - ist dies signifikanter als bei größeren. Ferner wird ein Teil der Energiekosten berücksichtigt, da 30 - 50 % der Energiekosten auch über die Wohnfläche umgelegt wird und die Warmwassererzeugung ist auch zu berücksichtigen - sofern kein Wärmemengenzähler für den Boiler vorhanden ist, wird dieser auch rechnerisch ermittelt. Somit ist ein solcher Vergleich nur bedingt aussagefähig. Wenn dann müssten alle Heizkörper in der Wohnung so ein Gerät haben um die Ergebnisse vergleichen zu können.
Ein Eigentümer kann im Außernverhältnis erst klagen, wenn die ETG keinen Beschluss darüber fasst, dass die WEG etwas einklagen will. Erst dann, hat der Eigentümer einen Individualanspruch auf ein eigenständiges rechtliches Gehör.