Dsgvo Verstoß durch Anwaltskanzlei, hab ich Chancen?
Hallo, ich freue mich über Rat bezüglich einer etwas komplizierten Angelegenheit: ein Angestellter Anwalt einer Anwaltskanzlei hatte mir eine Unterlassungserklärung zugesandt, da er einen Arzt vertreten hat, dem ich eine schlechte Bewertung im Internet schrieb. Ich ging auf deren Forderungen ein, weil ich meine Ruhe wollte. In der Unterlassungserklärung an mich haben sie den Fall quasi von vorn bis hinten aus ihrer Perspektive geschildert und dies beinhaltete ca 6 Seiten sehr intime Details über meine Schönheits-Op. Nun zum eigentlichen: dieses Schreiben ging auch an eine unbeteiligte dritte Person, die wie ich auch eine Unterlassungserklärung dieser Kanzlei zugesandt bekam. Sie hatte also auch meine Unterlagen bei sich drin. Da sie sich gegen die Vorwürfe wehren will, hat sie nen Anwalt, dem sie das zeigte und dieser Anwalt informierte mich über die Datenpanne. Er informierte auch die Verantwortliche Kanzlei. Dies ist viele Monate her und ich habe vor 2 Monaten beschlossen, dagegen vorzugehen. Die verantwortliche Anwaltskanzlei hat alle Forderungen meines Anwaltes ignoriert. Mein Anwalt schlägt nun vor : Klage einreichen und Prozesskostenbeihilfe beantragen. Mein Anwalt forderte Geld aufgrund der sehr eklatanten Verstöße aufgrund besonderer personenbezogener Daten, er forderte auch Auskunft, ob dieses Schreiben noch an andere dritte gegangen ist und ob diese Kanzlei dies überhaupt bei der Datenschutzbehörde gemeldet hat.
Bei abgelehntes PKH-Antrag muss ich schließlich zahlen, selbst wenn er bewilligt wird und ich am Ende verliere muss ich zahlen. Sollte ich das einfach ruhen lassen?:/ Ich habe Angst vor den Kosten, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Kanzlei so ungeschoren davonkäme
3 Antworten
Eins vorweg: Ich bin kein Anwalt.
Mein Rechtsgefühl sagt mir aber, das die Kanzlei, die Dich zur Unterlassungserklärung aufgefordert hat (Kanzlei A) diese Datenpanne zu vertreten hat. Und da das Schreiben intime Details beinhaltete und die Beweislage für Dich recht einfach sein sollte, müsste ein Richter eigentlich die Klage annehmen und Du müsstest sie auch gewinnen.
Wenn die Klage angenommen wird, bin ich mir ziemlich sicher, dass Du gewinnen würdest.
Aber wie gesagt: Es ist nur mein Rechtsempfinden und mein Vertrauen in diesen Rechtsstaat ist durch eigene Erfahrungen stark angekratzt. Auch meine Anwältin hatte mir in meiner Sache verraten, dass solche Dinge meist nicht im Prozess, sondern schon im Vorfeld entschieden werden. Und genau das ist auch mir passiert. Ein m.M.n. vielversprechender Antrag auf Prozesskostenhilfe vor dem OLG wurde plötzlich ohne Angabe von konkreten Gründen wegen "mangelnder Aussicht auf Erfolg" abgelehnt.
Dies ist viele Monate her und ich habe vor 2 Monaten beschlossen, dagegen vorzugehen.
Den Vorgang bei der zuständigen Datenschutzbehörde anzeigen, fertig. Was gibt es da groß zu überlegen?
Mein Anwalt schlägt nun vor : Klage einreichen und Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Wozu? Wenn du einen Schadenersatz einklagen willst, müsstest du erstmal definieren, inwiefern dir hier ein Schaden entstanden sein soll. Die DSGVO stellt zwar in Art. 82 fest, dass auch immaterielle Schäden ausgeglichen werden müssen, aber deswegen führt keineswegs jede Datenpanne zu einer Entschädigung. Siehe dazu u.a. LG Frankfurt, Az. 2 27 O 100/20. Sofern diese Unterlagen ausschließlich an die nicht zuständige Kanzlei gegangen sind, die zudem aufgrund ihrer Tätigkeit selbst Rechtsorgan ist, sehe ich hier nirgends einen Entschädigungsanspruch, der PKH rechtfertigen würde.
Nein, die Unterlagen gingen erst einmal an eine Privatperson, die keine Schweigepflicht hat. Sie zeigte das dann ihrem Anwalt, der natürlich der Schweigepflicht verpflichtet ist.
dieser Anwalt, der mich und die verantwortliche Kanzlei über den Verstoß unterrichtet hat, möchte auch als Zeuge aussagen und seine Mandantin, die als erstes das Schreiben bekam, auch.
Du solltest deinen Anwalt fragen, ob Aussicht auf Erfolg besteht bei einer Klage wegen des Verstosses gegen die Datenschutzverordnung. Dass du dabei in gewissen Punkten in Vorleistung gehen musst, liegt auf der Hand; Anwälte führen keinen Handsreich aus, ohne Geld dafür zu kriegen.
Die Frage an deinen Anwalt ist also, ob er denkt, eine Klage könnte durchdringen. 1-Nur das kann er abschätzen und 2-nur er kann es abschätzen. Ich würde auf seinen Rat höhren. Hingegen trägst du alleine das finanzielle Risiko. Aber ohne Risiko keine Aussicht auf irgend einen Erfolg. Die Klage muss also einhalte, dass du jegliche entstandenen Kosten und Spesen vollumfänglich vom Beklagten entschädigt kriegst, solltest du mit der Klage durchdringen und eine Verurteilung erwirkt werden.
Du kannst mit ihm auch besprechen, ob es ggf. vor Gericht vorteilhafter ist, wenn du alleine Vorgericht gehst. Der Richter muss dann nämlich der Partei, welche nicht anwaltschaftlich vertreten wird, die sog. Richterliche Fürsorge schenken, wodurch manchmal die Position dieser Partei etwas höher gewichtet wird; "prozessuale Kampftaktik...".
Viel Erfolg!
Danke dir (: das klingt auch nach ner Möglichkeit. Denke ich definitiv drüber nach
Danke für deinen Beitrag. Mein Anwalt hält sich da bedeckt immer. Ich meinte letztens wieder zu ihm: wenn die und ignorieren, ist eine Niederlage ja sehr unwahrscheinlich.
er sagte dazu nichts. Er ist so eingestellt, dass er keine Versprechungen machen will. Er betonte zu Beginn immer wieder, dass man es nie wissen kann. Was er mir aber mitteilte, war, dass wenn das Gericht Chancen für mich sieht, dass dann dieser PKH Antrag bewilligt wird. Das wäre ja schon mal ein erfolgsversprechendes Indiz. Aber wenn er abgelehnt wird, darf ich glaube auch eine bestimmte Summe Geld zahlen...