Jalousie nach 10 Jahren gerissen muss Vermiter zahlen Mieterhöhung?
In einer Mietwohnung reißt es nach 10 Jahren die Rolladen von der Verankerung auchbweil einige Schienen porös geworden sind. Der Mieter repariert den Schaden erstmal selbst da der Vermieter zu dem Zeitpunkt nicht zu erreichen war. Er entfernt die defekten Schienen und schafft es selbst die Jalousie wieder auf die Rolle anzubringen. (den Schaden begrenzen)
Nun ist die gesamte Jalousie zu kurz und benötigt neue Schienen. Wäre es klug den Vermieter jetzt zu kontaktieren oder sollte man selber neue Schienen bestellen damit der Vermieter nicht behauptet dass man selber was dran gemacht hätte weil der Vermieter zum Zeitpunkt nicht anwesend war.
Versteht Ihr was ich meine? Zwickmühle
Und wenn der Vermieter das repariert, kann er dafür dann die Miete erhöhen?
5 Antworten
wie viele ver und mieter gibt es denn?
- baue das zurück und fertig.. und korrigiere lieber deinen fehler in der frage und nicht die rollos die dir nicht selber gehören.
dann wird da auch ein schuh drauß, wenn du am ende den vermieter als mieter der mietwohnung die dir vermietet wurde - meldest das du da einen sturmschaden hast von außen.
das ist trotzdem noch eigentum des vermieters, egal wie marode oder wie lange du das benutzt.
ich habe deine frage korrigiert und ich empfehle dir, den vermieter zu kontaktieren :)
die Jalousien müdsen in Takt sein vor Einbruchschutz
Großer Irrtum. Rollläden oder noch weniger Jalousien schützen überhaupt nicht gegen Einbrecher. Gut möglich, dass man Rollläden nicht hochschieben kann, wenn sie herunter gelassen sind, aber man kann sie aus der Führung heraus ziehen und hat dann als Einbrecher wieder freien Zugang zum Fenster.
Eine echte Einbruchssicherung an Fenstern ist auf andere Art anzubringen.
Zudem: Schau Dir mal die vielen Häuser an, die keine Rollläden haben. Wären diese dann schutzlos jedem ausgeliefert, der in sie eindringen will?
Klug wäre es gewesen den VM darauf hinzuweisen das sein Jalousie kaputt ist. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und du kannst versuchen das beste draus zu machen. Hast Du zu dem Zeitpunkt versucht den VM zu erreichen?
Ich würde mir den Stress aber nicht antun und das schnell selbst erledigen. Und beim nächsten Mal: Nix anfassen sondern VM rufen. Ist seine Jalousie und sein Problem. Nicht deins.
Und generell: Für eine Reparatur kann der VM die Miete nicht erhöhen. Er kanns versuchen, aber den Prozess verliert er. Weil er "schuldet" Dir eine Wohnung im Zustand X zu der dann auch funktionierende Jalousien gehören.
er kann das doch einfach zurück bauen und dann den VM informieren..
Wenn die Möglichkeit noch besteht wäre das tatsächlich die schlaueste Lösung
Ja, aber da kommt man sich doch auch blöd bei vor. Die Person möchte am liebsten jeden Kontakt mit dem Vermieter vermeiden aber ich sehe das nicht ein. Nach 10 Jahren kann das mal passieren. Das Haus ist mega alt. Also zurückbauen und Vermieter anrufen oder selber machen....
Zurückbauen ist die beste Lösung. Du bezahlst Deine Miete vertrags- und fristgerecht also kann der VM auch seinen Pflichten nachkommen.
Ich weiß nicht ob das so klug ist. Schlafende hyänen sollte man nicht wecken.
Was will er denn tun? Mehr als schimpfen, zetern und dann doch reparieren wird wohl nicht drin sein.
Und mal meine Vermietersicht: Ich kümmere mich lieber selbst um Mängel in der Wohnung. Dann weiss ich hinterher auch es ist gut gemacht. Und wenn nicht weiss ich wer mir dafür Gewährleistung zu geben hat.
Schäden passieren nicht, sie werden verursacht. Porös, alterschwach oder billig ist es aus Sicht des M gern, wenn etwas an der Mietsache "einfach kaputt geht".
Der gesunde Menschenverstand verbietet es, ungefragt an fremdem Eigentum zu fummeln oder Schäden zu verschweigen: Ich möchte dich mal sehen, wenn du deinen Auto verleihst und es mit einem einen Kratzer, der einfach kaschiert oder achselzuckend mit "ist doch nicht meine Schuld" klammheimlich zurückgegeben wird :-)
Wir wissen nicht, ob der Rolladen an dem Gurt so hektisch hochgerissen wurde oder man ihn herunterknallen liess, dass einzelne Schienen ausrissen, brachen oder barsten. Und die Beweise dafür sind offenbar entsorgt.
Da sollte man wenigstens jetzt den Mangel melden und sachgerecht behoben verlangen und darauf hoffen, dass der VM oder Handwerker nicht auf Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch erkennt, sondern Funktionstüchstigkeit auf seine Kosten wiederherstellt.
Oder anerkennen, dass man andernfalls eben für seinen Schaden aufzukommen hat bzw. ihn als Mietsachschaden seinem Privathaftpflichtversicherer zur Regulierung übergäbe, der ebensowenig auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz erkennt und zahlt.
IMHO kann ein Fachmann unsachgemäße Eingriffe erkennen. Und die geben nach § 536c II BGB einen Ersatzanspruch des Vermieters her.
Schäden passieren nicht, sie werden verursacht. Porös, alterschwach oder billig ist es aus Sicht des M gern, wenn etwas an der Mietsache "einfach kaputt geht"
Er schreibt von 10 Jahren Mietzeit. Niemand weiss hier genau wie alt die Jalousie insgesamt ist. Aber ich wage es zu bezweifeln das der Fragesteller in einen Neubau gezogen ist.
Wir wissen nicht, ob der Rolladen an dem Gurt so hektisch hochgerissen wurde oder man ihn herunterknallen liess, dass einzelne Schienen ausrissen, brachen oder barsten. Und die Beweise dafür sind offenbar entsorgt.
Nein, er kann ja zurückbauen. Also ist erstmal nichts entsorgt. Aber wenn eine Jalousie durch "hektisches hochreissen" oder "runterknallen lassen" kaputt geht, wars wohl billigste Chinaware. Oder altersschwach.
Da sollte man wenigstens jetzt den Mangel melden und sachgerecht behoben verlangen und darauf hoffen, dass der VM oder Handwerker nicht auf Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch erkennt, sondern Funktionstüchstigkeit auf seine Kosten wiederherstellt.
Wenn der Prozess geführt wird, sagt Bescheid. Die Beweisführung schau ich mir an.
Und die geben nach § 536c II BGB einen Ersatzanspruch des Vermieters her.
Klar, nach Abzug alt gegen neu. Wird von Vermieterseite bei sowas immer gerne "vergessen". Und bei einer 10-jährigen Jalousie dürfte der im Bereicht 80-100% liegen.
Bitte die Verwirrung aufzulösen > Vermieter>Mieter. Wer hat was gemacht?
Lesen.
Der Vermieter repariert den Schaden erstmals selbst da der Vermieter nicht zu erreichen war.
- Du warst weder verpflichtet noch berechtigt, die Schienen, die im Eigentum des VM standen, ungefragt eigenmächtig zu entferen und zu ersetzen. Du hättest den Schaden an der Mietsache unverzüglich melden und behoben verlangen müssen und hierbei war es dir zuzumuten, eine angemessene Frist von etwa 14 Tagen zu gewähren, in der man mit diesem Mangel oder ggf. ohne Vorhänge leben musste. Dein VM muss nicht 24/7 für dich erreichbar sein oder Mängel in Echtzeit beseitigen :-)
- Insoweit schuldest du spätestens Rückgabe in mietvertraglichem Zustand, also mit funktionstüchtigen Schienen dieser Art und Länge.
Ich lasse fie Rolladen nicht auf bei einer Terasse mit Holzfenstern ohne Schloß. Dann fühl ich mich nicht sicher in der Wohnung. Der Einbruchsschutz und die Sicherheit ist damit nicht gewährleistet. Sehe ich nicht ein und der Vermieter war ganze 3 Tage nicht zu erreichen und dann haben wir es gelassen
Deine Mietmangelängelanzeigepflicht ergibt sich aus § 536c BGB, ob du dafür Geduld und Verständis aufbringst oder nicht.
Rolläden bieten Licht- und Sichtschutz, keinerlei Sicherheit.
Und auch wenn du das nicht einsiehst: Dein VM darf übers Wochende mal wegfahren oder für dich einige Tage nicht erreichbar sein.
Natürlich bieten Rolläden Sicherheit.
Mumpitz. Falls du in einer Großstadt im Erdgeschoß wohnen solltest, halte ich dich nicht für naiv sondern für geistig unzurechnungsfähig.
Natürlich bieten Rolläden Sicherheit.
Ach ja? Nur scheinbar. Den Rolladen hebt der Einbrecher eine handbreit an, zieht ihn einfach nach vorn aus der Führungsschine und klappt ihn auf oder schiebt die freien Lamellen zur Seite. Eine Sardinenbüchse ist schwerer zu öffnen...
Schon einmal etwas von Hochschiebesicherung gehört?
Heb du mal einen 2 Meter breiten Rolladenpanzer aus Aluminium hoch. Viel Spaß dabei. So sieht das also aus wenn du eine Sardinenbüchse öffnest. Interessant.
Es genügen wenige Zentimeter, um eine Hand, zwei Millimeter, um eine Brechstange anzusetzen. Und die gibt jeder Rolladen bauartbedingt her.
Rolladenpanzer heißen so, damit sie scheinbare Sicherheit vorgaukeln und besser verkäuflich sind. Ich empfehle dir eher, ein einachlägiges Seminar der Polizei zu besuchen um mal zu erleben wie leicht es ist, in vermeindlich sichere Wohnungen einzudringen :-)
Du hast eine Notreparatur gemacht und hast bestimmt noch die ausgebauten Schienen, um sie dem Vermieter zu zeigen.
Natürlich wäre es klug und dazu bist Du auch verpflichtet, den Vermieter über die Situation in vollem Umfang zu informieren. Er kann dann entscheiden, ob er Dich beauftragt nun auch den Rest der Reparatur zu machen, ob er es selbst macht oder einen Handwerker beauftragt.
Es ist keine Zwickmühle, denn als Vermieter bin ich froh, wenn ein Mieter auch mal selbst initiativ wird, wenn er nicht gerade aus Unkenntnis einen noch viel größeren Schaden anrichtet.
Die Miete kann der Vermieter deswegen nicht erhöhen, er hat aber immer die Freiheit, eine ganz normale Mieterhöhung vorzunehmen, wenn ihm das sinnvoll erscheint und entsprechender Spielraum vorhanden ist. Das hier wird er aber sicher nicht zum Anlass nehmen.
Mal kurz die andere Seite: Wenn mich ein Mieter wegen jeder Kleinigkeit anruft und meint, bitte dies reparieren, bitte das reparieren und dort ist auch noch was nicht ganz in Ordnung usw., dann wäre das viel eher ein Grund die Miete zu erhöhen im Gegensatz dazu bei Mietern, die auch mal was selbst in die Hand nehmen.
In 10 Jahren nur 2 mal angerufen wegen verstopften abfluss und weil der Putz von der Decke fiel. Der Vermieter kann aber behaupten dass der Mieter Schuld an dem Schaden wäre, gerade weil er selber eine Notreparatur machen musste und dann steht der Mieter doch in der Beweispflicht. Es gibt schon Geier als Vermieter. Ich kenne Sie/Ihn ja nicht und auch die Finanzielle lage nicht.
Ob Dein Vermieter ein Geier ist, wie Du meinst, kannst Du selbst am besten einschätzen.
Um "beweisen" zu können, hast Du hoffentlich die gebrochenen Schienen aufbewahrt.
Ich will nicht lügen. Der Vermieter war nicht erreichbar den ganzen Tag und die Jalousien müdsen in Takt sein vor Einbruchschutz also hab ich sie wieder angehängt nachdem ich den Kasten öffnete und die defekten schienen beseitigt.