Amt zahlt Miete bei Hartz4 direkt an Vermieter, muss man Mieterhöhung dem Amt mitteilen?
Oder erfahren die das selber vom Vermieter?
8 Antworten
Du bist in der Mitteilungspflicht.
Und genau weil es an dieser Stelle häufig Probleme gibt, zahlen die Jobcenter eher ungerne direkt, denn viele Leistungsempfänger wissen nicht, dass sie Änderungen in der KdU mitteilen müssen, oder sie vergessen es ganz einfach.
Warum erkläret - Ihr alle - denn der Fragestellerin nicht gleich von Anfang an, wie so etwas zu beurteilen ist !! Im Regelfall wird ein Mietvertrag nicht zwischen Amt + Vermieter abgeschlossen, sondern mit dem M i e t e r ( = nach dem BGB ) , der dann natürlich auch g e n e r e l l die Bezahlung des Mietzinses ( + der Nk ) vorzunehmen hat !! Der 2. Rechtsanspruch ( = hier nach dem SGB ) besteht - wenn der Anspruch gesetzlich besteht + vom Amt in entspr. Höhe bewilligt wurde - auf Erstattung der Unterbringg.-Kosten ( Übernahme der KdU ). Die Direktzahlung des Amtes an den Vermieter erfolgt (aufgrund erteilter Genehmigung der Mieterin ) lediglich als "Verkürzung des Zahlungsweges" ( und dient dem Amt zur Überwachung, bzw dass diese Beträge nicht zweckentfremdet für etwas anderes (als die Unterkunft ) ausgegeben wird. mfG: wotan50
ich bekomme auch Harz 4 und habe meine probleme mit denen ich gehe arbeiten und mein sohn war 10 jahre im heim habe ihn endlich wieder das jugendamt hatte mir geraten das ich die wohn situation ändern muß das heiß von ein zimmer auf 2 immer das habe ich getan,der jobcenter gab mir grünes licht und sagte das meine miete angemässen sei darauf hin habe ich dan alles unterschrieben mietsvertrag ,und die übername der kaution ..und jetz bekomme ich zu hören das ich einen eigen anteil der miete selber tragen muß 200 euro bei einem ghalt vonn 400 euro abzüglich der miete und stom ,und tele bleibt mir nicht mehr viel übrig um den kühlschrank voll zu bekommen kann jemand mir einen rat geben was ich tun kann damit die ,mir die ganze miete übernemen ich soll auch unterhalt vom kindes vater gibt es auch nicht ..weihnachten und klamotten vahlle dieses jahr wieder auß wie immer ......
Du hast Die Pflicht dem Amt die Mieterhöhung mitzuteilen.
MfG.
ja, muss man alles sofort mitteilen dem Jobcenter per Fax oder Post.