Alte Rolladenaufhängung gerissen - Wer muß die Reparatur zahlen, Mieter oder Vermieter?
Ist-Zustand: Ich bin Wohnungsmieter in einem Haus das ca. 40 - 50 Jahre alt ist.
Nach meinen Informationen sind seit dem Bau des Hauses keine nennenswerten Sanierungen oder Neuerungen im Haus gemacht worden.
Im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten bis 150 € im Einzelfall trägt.
Vorfall: Die Rolladenhalterung, d.h. die Aufhängung der Lamellen im Rolladenkasten über dem Fenster, sind beim Hochziehen des Rolladens gerissen.
Ich dachte erst der Rolladengurt in der Wand zum Hochziehen sei gerissen und habe ihn ersetzt.
Danach konnte ich den Rolladen jedoch immer noch nicht hochziehen und habe daraufhin die Vermieterin informiert.
Diese hat einen Handwerker beauftragt nachzusehen und dieser hat festgestellt, dass die Aufhängung des Rolladens an sich gerissen war. Er hat sie ausgetauscht und dann lies sich der Rolladen wieder bewegen.
Ich soll nun die Reparatur bezahlen, bzw. meine Vermieterin hat die Kosten der Rechnung bereits bei der Rückzahlung meiner Jahresnebenkostenabrechnung für 2008 abgezogen. (ich hätte Geld zurück bekommen)
Frage: Muss ich als Mieter diese Kosten tragen???
Die Rechnung beträgt 44,17 €. Meiner Meinung nach ist das ein normaler Verschleiß, da der Rolladen so alt wie das Haus ist und ich gerade mal 3 ½ Jahre hier wohne.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon im Voraus!