Vermieter hat angekündigt, wegen neuem Anstrichs der Fassade die Miete zu erhöhen, zulässig?
Unser Vermieter will im Frühjahr die Hausfassade neu streichen lassen, mit einer speziellen abperlenden Farbe oder so etwas. Er hat angekündigt, dann die Miete wegen dieser Modernisierungsmaßnahme zu erhöhen, will sich aber vorher noch erkundigen. Darf er das denn, wir wollten doch den neuen Anstrich gar nicht, der alte Anstrich war völlig ok, deshalb kann doch jetzt keine Mieterhöhung gerechtfertigt sein, oder?
10 Antworten
Das wäre zurückzuweisen. Fassadenanstrich ist keine Modernisierung sondern Instandsetzung bzw. Instandhaltung.
Nein , der Vermieter (ich bin auch Vermieter) ist nicht berechtigt wegen einer Schönheitsreparatur die Miete zu erhöhen.Nur wenn diese den Wohnwert erhöht, wie z.B. "totale Außenisolierung" oder Thermopane Verglasung kann , ich meine 10% auf die Miete umgerechnet werden.
Nein, nichts, da keine Modernisierung.
Nein,darf er nicht,Anstriche zählen nicht zur Modernisierung sondern zur Erhaltung des Bauwerks.
NEIN, eindeutig, dies ist keine Modernisierungsmaßnahme und aus diesem Grund ist eine Mieterhöhung nicht gerechtfertigt!
Aus diesem Grunde eindeutig nein , handelt sich hier um einen reinen Erhaltungsaufwand (keine Modernisierung, nicht umlegbar).
Es sind 11% der Kosten, die auf die Miete umgelegt werden können.