Ist Hausverwaltung verpflichtet eine Teilungserklärung / Wohnflächenberechnung zu haben?
Ich habe eine Eigentumswohnung aus einer WEG erworben.
Jetzt benötige ich die Teilungserklärung (ggfs. auch auszugsweise) sowie eine offizielle Wohnflächenberechnung für diese Wohnung.
In der Annahme, dass mir die Hausverwaltung diese Unterlagen zur Verfügung stellen kann, habe ich mich mit dieser Bitte an sie gewendet.
Als enttäuschende Antwort bekam ich zurück, dass sie die Unterlagen nicht vorliegen haben. Ich möge mich für die Teilungserklärung direkt an das Grundbuchamt und für die Wohnflächenberechnung an das Bauamt wenden.
FRAGE:
Kann ich von meiner Hausverwaltung nicht erwarten, dass sie diese Unterlagen haben bzw. sie auf Anforderung für mich besorgen?
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dazu (wenn überhaupt)?
Herzlichen Dank für alle Antworten
5 Antworten
Sie können von einer Hausverwaltung alles das erwarten, was Ihr ein Vorverwalter an Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.
Im Hinblick auf die angeblich fehlende Teilugnserklärung erehbt sich allerdings die Frage ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwalter nicht weiß, wie sowas vonstatten gehen soll.
Liegen dem aktuellen Verwalter solche Unterlagen nicht vor, dann bleibt der Gang zum Grundbuchamt und zum Bauamt, bei denen Sie sich jeweils mit Ihrem Grundbuchauszug und dem Personalausweis legitimieren können.
Zur Vermeidung künftiger Unzulänglichkeit in dieser Hinsicht könnte der Verwalter beschlußmäßig beauftragt werden, solche Unterlagen auf Kosten der Gemeinschaft bei den jeweiligen Stellen zur Vervollständigung der Objektunterlagen des Verwalters zu beschaffen.
Letztlich eine Frage der Eilbedürftigkeit!?!
.... wenn die WEG dem Verwalter so etwas nicht aushändigt, auch bei mir Alltag, geht es eben ans Grundbuch. wohin denn sonst?
Zudem, was hat eine Verwalter mit deinem Kaufvertrag am Hut? Ein Verwalter ist doch nicht der Fiffi des Eigentümers!
Jetzt benötige ich die Teilungserklärung (ggfs. auch auszugsweise) sowie eine offizielle Wohnflächenberechnung für diese Wohnung.
Verstehe ich nicht. Diese nicht unwesentlichen Unterlagen lässt man sich doch lange *vor* Erwerb vorlegen?
Als enttäuschende Antwort bekam ich zurück, dass sie die Unterlagen nicht vorliegen haben. Ich möge mich für die Teilungserklärung direkt an das Grundbuchamt und für die Wohnflächenberechnung an das Bauamt wenden.
Naja, wenn die HV diese Unterlagen seitens der WEG bzw. des Amtvorgängers nicht zur Verfügung gestellt bekam, bleibt auch sonst kein anderer Weg.
Kann ich von meiner Hausverwaltung nicht erwarten, dass sie diese Unterlagen haben bzw. sie auf Anforderung für mich besorgen?
Das könnte sie, jedoch nur im Namen - und auf Rechnung - der WEG. Und dazu wäre ein Beschluss vonnöten.
Die interessantere Frage ist allerdings, wie denn bitte die HV dann die Abrechnungen erstellen soll, wenn ihr die essentiellen Daten für deren anteilsmäßige Kostenverteilung gar nicht vorliegen.
Mag ja vielleicht sein, dass er die Verwaltung erst kürzlich übernommen und nicht vom Vorverwalter bekommen hat, aber wie man eine WEG verwalten kann, ohne den Inhalt der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zu kennen, ist mir schleierhaft.
Das geht ja schon bei der ersten Einladung zu einer Versammlung los, dass man Infos über die Ladungsfrist und die Vertretungsberechtigten braucht...
Naja.. egal. Verpflichtet ist er jedenfalls vom Gesetz her nicht, diese Unterlagen in seinen Akten zu haben.
Die genannte Unterlagen erhält man doch vom Verkäufer der Wohnung schon vor dem Kaufvertrag beim Notar und für die Finanzierung werden sie auch benötigt. Finanzierung. Natürlich hat auch ein Verwalter eine Teilungserklärung, die braucht er ja um die Wohnungen zu verwalten.
... seit wann ist das so und wo steht das?