Kann Mieter Einsichtnahme in Teilungserklärung zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung erhalten?
Das Objekt, um dass es geht, ist ein Wohnpark. Dieser besteht aus 4 Häuserblöcken, bestehend aus Eigentumswohnung-Blöcken und Häuser-Blöcke mit reinen Mietwohnungen. In der Betriebskostenabrechnung sind Rechnungsbelege, die für den gesamten Wohnpark abgerechnet wurden, zB. Müllentsorgung, Gartenarbeiten und auch die Trink- und Schmutzwasserabrechnung der Berliner Wasserbetriebe. Es wurde durch den Vermieter keine Kostenaufteilung vorgenommen. Es wurde nun durch den Mieter versucht, die Beträge in der BKA (Betriebskostenabrechnung) irgendwie nachvollziehbar zu rechnen. Leider ohne Erfolg! Der vermietete Häuserblock trägt komischerweise 40- 50% aller Gesamtkosten aus diesen Rechnungen, obwohl der Wohnblock optisch nur ein Fünftel darstellt. Der Vermieter weigert sich, Einsicht in Unterlagen zu gewähren, die es dem Mieter möglich machen könnte, wie welche Beträge auf andere Mieter/ Eigentümer umgelegt werden. Welche Unterlagen (zB Teilungserklärung oder auch Beschlüsse des Verwalters) darf ein stinknormaler Mieter einsehen, um all diese Beträge prüfen zu können. Der Vermieter jedenfalls lässt keine Einsichtnahme zu anderen Objekten bzw. Gesamtobjekt zu.
2 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Vermieter Dir Einsicht in die Teilungserklärung geben muß. Er muß Dir aber eine persönliche Betriebskostenrechnung erstellen in der Deine Zählerstände für Strom und Wasser aufgeführt sind. Außerdem der Schlüssel für die Teilung der anderen Kosten wie Müll etc.
Auf jeden Fall muss die Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar sein. Ist sie das nicht, wird sie beanstandet.
Üblicherweise wird bei den Kostenanteilen, die nach Fläche abgerechnet werden, die gesamte Wohnfläche des bzw. der abgerechneten Objekte angegeben und daraus mit der Wohnfläche der jeweiligen Wohneinheit ein Quotient gebildet.