Welches Gewerbe für den An und Verkauf von Waren?
Hi liebe GUTEFRAGE- Community,
ich möchte gerne ´´Sachen´´ kaufen und dann mit Gewinn weiterverkaufen , allerdings möchte ich wissen WELCHES Gewerbe ich da anmelden muss ?
Beispiel sehe ich manchmal in Geschäften ein Angebot für kurze Zeit , dieses online viel teurer gehandelt wird ....
Auch möchte ich von INSOLVENZEN Artikel aufkaufen um diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen
Des Weiteren bekomme ich auch öfters Angebote von Leuten diese Ihre Handy-Rate ( oder auch andere Rechnungen ), nicht begleichen können und dann ihr Handy verkaufen müssen....Dieses Handy möchte ich dann kaufen und dann beispielsweise auf EBAY weiterverkaufen ??!!
Alles soll evtl. über einen EBAY-SHOP laufen oder eigene Webseite bzw. Ladenlokal
- Ist es einfach ein Gewerbe für AN UND VERKAUF ? gibt es da einen speziellen Namen ? -Was wird alles benötigt ? ( Außer Kapital )
- Wie sieht es da mit dem Finanzamt aus ? ( Erstmals Anmeldung als Kleingewerbe bis 17,500 € p.a. ) ?
Ich möchte mich da vorher absichern um keine Steuernachzahlung bzw. Steuerhinterziehung zu bekommen .... Möchte natürlich nicht 1 - 5 Artikel im Jahr verkaufen sondern logischerweise mehrere und natürlich immer da wo ein gutes Geschäft wartet zuschlagen :-) , sei es nun PRIVAT IM GESCHÄFT ODER AUF DEM FLOH-MARTK :-)
Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe !
DANKE !!!
3 Antworten
Die Tätigkeit "An- und Verkauf" wird dir kein korrekt arbeitendes Gewerbeamt bescheinigen, weil es absolut nichts
aussagt. Das Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurentenschutz.
Deshalb soll das Gewerbeamt wissen, WER WO WAS macht, damit es die
richtigen Dienststellen zur Gewerbeüberwachung informieren kann. Es ist eben ein Unterschied, ob man mit Schmuck, Elektronik, Lebensmitteln, Tieren, Textilien oder Fahrzeugen handlet. Deshalb musst du schon die Oberbegriffe der Warengruppen angeben, mit denen du handlen willst. Diese Liste kann sehr lang werden und falls nicht alles in den Vordruck passt, kann man eine Anlage beifügen.
Wenn du auch auf Flohmärkten handlen willst, brauchst du übrigens auch eine Reisegwerbekarte (§ 55 GewO), weil die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO nur für die angemeldete Betriebsstätte gilt.
Ein Kleingewerbe gibt es nicht wirklich. Es gibt nur die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Und das ist nur ein Steuererleichtungsverfahren hinsichtlich der MwSt. Es ist keine Art von Gewerbe und hat keinen Einfluss auf die Einkommensteuer.
Handel mit Waren aller Art.
Immer eine Quittung geben lassen, nicht nur beim Wareneinkauf, sondern auch für alle anderen Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Ausserdem möglichst immer die Buchhaltung auf dem laufenden halten, dann wirst Du von Steuernachzahlungen zumindest nicht überrascht.
Handel mit Waren aller Art definitiv nicht in Bayern! Und vermutlich auch nicht im Rest von D. Waren aller Art ist viel zu breit gefächert - es können auch erlaubnis- oder überwachungspflichtige Waren dabei sein, was auszuschließen ist.
Das Gewerbe heißt bei uns (Österreich) "Handel mit Waren aller Art", in Deutschland und Schweiz vermutlich gleich oder ahnlich.
Wenn Du einmal Google bemühst, findest Du auch in Deutschland jede Menge Einträge "Handel mit Waren aller Art". Ich wüsste auch nicht, wie man diesen Begriff für (Klein)unternehmer, die wirklich jeden neuen oder gebrauchten Krimskrams vom Schrott bis zur goldenen Uhr verkaufen (früher hat man "Tandler" dazu gesagt), einschränken bzw. differenzierter bezeichnen sollte.
Handel mit Waren aller Art dürfte in D nicht akzeptiert werden, weil es nichts aussagt.