Gewerbe für eBay Kleinanzeigen?

6 Antworten

gewerblich ist es automatisch, wenn Du Deine Dienstleistung öffentlich anbietest.

Gewerbesteuer zahlt ein Einzelunternehmer immer erst bei einem Gewinn von über 24.500,- pro Jahr.

Bei zu einem Betrag von 17.500,- Euro Umsatz (Einnahmen, nicht Gewinn), wird Umsatzsteuer nicht erhoben = Kleinunternehmerregelung.

Kleingewerbe gibt es nicht. Es gibt nur Gewerbe als Haupt- oder Nebenerwerb.

Einfach zur Stadt und anmelden.

Der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) geht über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung.

Claze 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 13:25

Vielen Dank, sehr klare Informationen. Diese Grenzen sind für mich nicht weiter relevant, da ich jährlich wohl nichtmal in die nähe von 2000€ kommen würde, selbst wenn es gut läuft. :D

Also zur Stadt -> Gewerbe nebenberuflich anmelden -> Impressum schreiben und "Kleinunternehmer" in der Anziege vermerken -> Kunden vermerken und (simple?) Rechnungen schreiben -> Steuer über reguläre Steuererklärung angeben

Stimmt das soweit?

Es geht mir grundsätzlich darum, dass ich die Tätigkeit gerne ausführe und so ein Nebenverdienst immer ganz nett ist. Jedoch möchte ich mich da nicht in hunderten Pflichten und Fristen überschlagen und mir selbst ein Bein stellen.

Es ist also so "simpel" für einen Kleinunternehmer wie ich das dann wäre?

wfwbinder  01.08.2016, 13:33
@Claze

Richtig. Gewerbe anmelden. Einnahmen und Ausgaben festhalten, vor allem die Ausgabebelege, weil das mindert den Gewinn und somit die Steuern.

Du musst ein Gewerbe anmelden.

Über das Gewerbe musst Du dann natürlich auch Buch führen, da reicht aber eine Ein- und Ausgabenrechnung aus.

Für das Kleingewerbe gibt es eine eigene Anlage zu deiner "normalen" Steuererklärung.

Gewinn/Verlust aus dem Gewerbe werden deinem Einkommen hinzugerechnet.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn ebay ein Portal für "Private" anbietet, kannst du dort keine gewerbliche Tätigkeit anbieten. Dafür müsstest du andere Gebühren entrichten.

Ob du steuerpflichtig bist, interessiert ebay nicht.

nebenjobs müssen durch den arbeitgeber der "hauptarbeitsstelle" genehmigt werden. alles andere sagt dir dein finanzamt