Selbstständig im Trading und Arbeitslosengeld?
Ich möchte mich gern als privat Person (erstmal) selbstständig im Bereich trading machen.
Meine Situation: ich arbeite derzeit Vollzeit in einem Betrieb, wenn ich jetzt kündigen würde könnte ich trotzdem Arbeitslosen Geld beziehen obwohl ich nebenbei Trade?
das Finanzamt würde spätestens am Ende des Jahres bei den Steuern sehen das ich zusätzliche Einnahmen gehabt habe. Ich hoffe man versteht meine Frage danke schon mal :)
Edit: Im schlimmsten Fall könnte es passieren das ich am Ende des Jahren mit dem trading mit 0 aussteige, also keinen Gewinn und keinen Verlust. Dann wär ja das kein Problem mit dem Arbeitslosengeld oder?
6 Antworten
Wenn du selbst kündigst, wird dich das Arbeitsamt erstmal drei Monate sperren. Außerdem bist du nicht arbeitslos, wenn du selbstständig arbeitest und dir steht dann auch kein Arbeitslosengeld zu. Wenn du es korrekt und sauber machen willst, dann geh zum Arbeitsamt und erfrage dort, ob man dich diesbezüglich unterstützen kann, sofern du nicht über die nötigen Mittel verfügst, um die Anfangszeit zu überbrücken.
Grundsätzlich solltest das aber nur durchziehen, wenn du es dir erlauben kannst. Es gibt keinen Grund, dir Sozialleistungen zukommen zu lassen, da du offenbar in einem festen Arbeitsverhältnis stehst und dieses vorsätzlich beenden willst.
Mach dir keine Sorgen, du wirst keine steuerpflichtig Einnahmen haben. Laien wie du sind beim Trading Kanonenfutter.
Danke dann hat sich mein Problem ja erledigt 😄👍
Hast du deine Trader-Ausbildung denn schon erfolgreich abgeschlossen und das notwendige Grundkapital von mindestens 50.000€ zusammen?
Ohne Ausbildung und ohne ausreichendes Startkapital ist es kein Trading sondern Spielen und dann gehört man zu den 80-90% die das Geld für die restlichen 10-20% heranschaffen.
Wenn Du selber kündigst, bekommst Du zunächst mal kein Arbeitslosengeld. Erst nach einer Sperre (? Länge) bekommst Du Geld vom Arbeitsamt, wenn Du selber kündigst.
Ausserdem musst Du angeben, welche Einkommen Du hast. Wenn Du da falsche Angaben machst, ist das möglicher Weise sogar eine Straftat.
Das Arbeitsamt hat allerdings Programme, die Dich im Beginn Deiner Selbständigkeit unterstützen. Frage da doch ganz einfach mal nach.
kleines Problem.
ALG 1 gibt es nach Sperre aber bei ALG 2 muss erstmal alles bis auf das Schonvermögen verbraucht werden. Wenn du nach ende des ersten Jahres nicht genug mit deinem Trading verdienst um davon leben zu können wirst du zumindest den Teil den du mit deinem eigenen Geld betreibst auflösen müssen.