Gewerbeabmeldung: Was muß man fürs Finanzamt machen?
Man hatte mal ein kleines Geschäft, dass als "Kleinstgewerbe" lief. Dieses hat man dann irgendwann zugemacht. Die vorhandenen Waren wurden verkauft, die Inneneinrichtung quasi verschenkt, bzw. von einem guten Kunden "Besenrein" gemacht. Das ganze ist einige Jahre her und das Gewerbe lief auf dem Papier weiter. Also erst ein bisschen auf dem Flohmarkt (so 100 Euro im Jahr) und seit einigen Jahren gar nichts mehr.
Nun würde mich mal interessieren, ob man einfach Gewerbe abmelden kann und dann hat sich das erledigt, oder ist man gezwungen eine "Abschlussbilanz" oder irgendwie sowas zu machen. Ich habe eigentlich immer nur "Einnahmen" und "Ausgaben" gegengerechnet. Irgendwelche Komplizierten Abschreibungen oder Leasing-Verträge waren ebenfalls nicht vorhanden. Der Laden lief zwar nicht gut, machte aber auch nicht so viel Verlust, als dass man was vom Finanzamt wiederbekommen hatte.
Ein anderer Bekannter hatte seinen Laden geschlossen und der mußte 1000 Euro nachzahlen, wegen "Persönlicher Bereicherung" oder irgendwas. Wobei er auch stetig Verlust gemacht hat und Geld wiederbekommen hatte. Auf jeden Fall habe ich Angst das Gewerbe abzumelden, wenn ich da auch so eine Nachrechnung bekomme. Kennt sich da jemand mit aus? Möchte da nicht extra einen Steuerberater für Engagieren und ich weiß auch nicht, ob ich alle Unterlagen überhaupt wieder zusammen bekomme.
4 Antworten
du hast also ein richtiges geschäft gehabt ?? mit einkauf und verkauf ?? hast umsatzsteuer bezahlt ?? hast die ladeneinrichtung beim kauf abgesetzt ??
du kannst dein Gewerbe klar abmelden wenn es schon länger ruht. Ob noch Kosten entstehen kannst du selber nur beantworten- wenn du nämlich noch Einnahmen hattest. ansonsten aufs Gewerbeamt deiner Stadt und abmelden.
im Zweifelsfall einfach das Gewerbeamt anrufen und nachfragen wie sich das verhält...
Du kannst Dein Gewerbe beruhigt abmelden. Das Finanzamt wird wissen wollen, ob es zum Zeitpunkt der Auflösung noch Betriebsvermögen gab und was mit diesem geschehen ist. Mit einer Geschäftsaufgabeschlussbilanz beantwortet man genau diese Fragen. Wenn Du dem Finanzamt nun mitteilst, dass es keine Verbindlichkeiten, Forderungen, Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens etc. mehr gibt, dann sollte es eigentlich ausreichend sein - in Deiner Geschäftsaufgabeschlussbilanz dürfte es ja eigentlich überhaupt keine Positionen mehr geben.
Geschäftsaufgabeschlussbilanz:
Aktiva Passiva
0,00 EUR 0,00 EUR
___________________
Summe 0,00 EUR 0,00 EUR
Zu: "Mir hat man mal gesagt" - Das Finanzamt wird Dir nicht sagen, dass Du irgendetwas abmelden sollst.
Wie lange willst du es noch weiter laufen lassen? Zumal du dann immer noch zur Abgabe deiner Steuererklärungen verpflichtet bist. Und sie auch noch elektronisch übermitteln musst. Willst du warten bis du von Amts wegen abgemeldet wirst? Melde dich ab, beantworte den Fragebogen des Finanzamtes und erstelle die Aufgabebilanz. Und wenn du etwas nachzahlen musst, dann entweder, weil es halt so ist oder du hast einen Fehler gemacht und besser einen Steuerberater damit beauftragt hättest.
Das sind ja so Sache, die ich nicht weiß. Den Laden hatte ich damals übernommen. Regale, Computer, zwei Fernseher und den Warenbestand. Das ganze habe ich dann 8 Jahre lang genutzt und danach eben weggeworfen. Wie gesagt, irgendwelche größeren Abschreibungen habe ich nicht gemacht, weil auch einfach keine Anschaffungen waren.
Die Waren sind damals ganz normal beim Ausverkauf weggegangen, bzw. verschenkt worden.
Mir hat man mal gesagt, dass man einfach nur jedes Jahr einen "Minibetrag" erwirtschaften muß und irgendwann sagt das Finanzamt, man soll mal lieber abmelden und dann käme auch nichts mehr nach, aber die sagen nix :D
Das ganze liegt aber über mir wie eine dunkle Wolke und ich würde da ehrlich gesagt endlich einen Schlussstrich ziehen, nur würde ich mich ärgern, wenn ich das zu früh mache und hinterher heißt es "Hättest du nur ein Jahr länger gewartet, dann wären 10 Jahre um und dann bräuchtest du da nix mehr nachweisen.. ".. Keine Ahnung :)