Etsy - Einstellgebühren als Ausgaben angeben?
Hallo zusammen,
bevor ich einen Etsy Shop sowie mein Gewerbe starte, möchte ich vorab alles geklärt haben was die Gebühren, Steuererklärung, Gewerbe etc. angeht.
Ich war schon fast soweit, zu starten, doch wurde mir dann gesagt, ich soll die Gebühren, die mir Etsy für das verkaufen auf der Plattform berechnet, in die Auflistung meiner Ausgaben eintragen (Steuererklärung, Einnahme-Ausgaben-Rechnung, Gewinn-Verlust). Stimmt das?
Es soll sich bei mir um digitale Produkte handeln, ich wende die Kleinunternehmerregelung an (Ohne MWST) und werde somit auch keine Versandkosten etc. mit einkalkulieren.
Kann mir hierbei jemand weiterhelfen?
Im Bezug auf die korrekte Buchführung / Buchhaltung, Belege und Steuererklärung?
3 Antworten
ich wende die Kleinunternehmerregelung an (Ohne MWST) und werde somit auch keine Versandkosten etc. mit einkalkulieren.
Was hat denn die MWST mit den Versandkosten zu tun ???? Alter Falter...
Die Ausgaben für Versand schenkst du Deinen Kunden oder sponserst du das vom Sparbuch?
doch wurde mir dann gesagt, ich soll die Gebühren, die mir Etsy für das verkaufen auf der Plattform berechnet, in die Auflistung meiner Ausgaben eintragen
Natürlich sind das Betriebsausgaben. Je nach Kontenrahmen bucht man das auf Verkaufsprovisionen oder Vertriebsnebenkosten. Das sind Ausgaben die Deinen Gewinn schmälern. Die musst du klar mit aufnehmen. Oder wie soll sonst Deine Buchhaltung passen wenn Du einzelne Ausgaben nicht erfasst?
Sei mir nicht böse - aber Dir fehlen die grundlegenden Kenntnisse über Steuern und Buchführung. Mach bitte ein Existenzgründerseminar oder hol dir jemand ins Boot der davon Ahnung hat und sich um die Buchhaltung kümmert.
Das Finanzamt hängt dich sonst an den Ohren auf.......
Kann mir hierbei jemand weiterhelfen?
Im Bezug auf die korrekte Buchführung / Buchhaltung, Belege und Steuererklärung?
Dir fehlen jegliche Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Wenn du keine MwSt berechnest arbeitest du schwarz. Du zahlst meine UMsatzsteuer bei einem kleingewerbe. Die MwSt führst du bei der Steuererklärung 1:1 ans Finanzamt ab.
Als Kleinunternehmer weist man keine MwSt. aus