Steuerpflichtig als Model
Hi, Ich hab schon gegooglet und beim Finanzamt angerufen, bleibe aber immernoch sehr verwirrt..Es geht um folgendes:
Ich bin in zwei Castingagenturen in Hamburg, wohne aktuell in Kiel. Die Casting Agenturen vermitteln mit Werbejobs, sprich es werden Fotojobs von mir für Werbezwecke gemacht. Die Jobs können je nach Rechten etc. zwischen 200 und sogar bis zu 5000€ bringen. Allerdings sind sie auch unregelmäßig und so hohe Beträge sind eher selten.
Eine Agentur verlangt von mir eine Rechnung. Dort gebe ich das vereinbarte Honorar abzüglich der Agenturprovision an. Die andere schickt mir einfach eine Abrechnung mithilfe meiner Daten. Auf dieser Abrechnung wird die Agenturprovision vom Honorar abgezogen sowie 19% MwSt. auf die Provision.
Wie rechne ich denn nun das ganze ab? Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wie und wo finde ich meine Steuernummer? Hab nur eine 11-stellige Steuer-ID. Muss ich eine Steuererklärung machen?
Achso, ich bin Student und komme mit den Jobs nicht über den Mindestjahresverdienst von 8472€.
Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen. Vielen Dank und liebe Grüße!
5 Antworten
Wie Patrick Lassan schon richtig schrieb, das Gewerbe anmelden.
Und dran denken, auf die Regelbesteuerung zu optieren. Denn wenn die Agenturen sowieso mit Umsatzsteuer abrechnen, musst Du die auch abführen. Also immer mit Steuer die Rechnung schreiben. Dann hast Du selbst für Deine Kosten auch den Vorsteuerabzug.
KU empfiehlt sich hier nicht.
Hey,
die anderen haben dir ja schon viele Infos gegeben. Prinzipiell ist der Ablauf so:
1. Du startest beim Gewerbeamt und meldest dein Gewerbe (also deine Modeltätigkeit) an.
2. Die Gewerbeanmeldung wird an das Finanzamt weitergeleitet und die schicken dir den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zu, den du ausfüllen musst. Wie bereits erwähnt, lohnt sich in deinem Fall die Beantragung der Kleinunternehmerregelung nicht. Deine Steuernummer erhältst du danach zugestellt.
3. Du hast dein Gewerbe jetzt fertig angemeldet. Für jeden Job stellst du deiner Agentur nun eine Rechnung aus, die bestimmte Mindestangaben enthalten muss. Die haben wir hier übersichtlich zusammengefasst: https://debitoor.de/gruenderlounge/rechnungsstellung/was-muss-auf-einer-rechnung-stehen
4. Du musst regelmäßig (in den ersten 2 Jahren deiner Gründung monatlich) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und Umsatzsteuer-Vorauszahlungen leisten. Da dein Einkommen unter 8.652€ im Jahr bleibt, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Ebenso keine Gewerbesteuer.
5. Du gibst einmal im Jahr eine Steuererklärung ab und füllst dabei zusätzlich die Anlage G (Gewerbebetrieb) aus. Beilegen musst du eine formlose Gewinnermittlung (bei weniger als 17.500€ Umsatz) oder eine amtliche Einnahmen-Überschuss Rechnung (bei mehr als 17.500€ Umsatz) - dadurch belegst du dem Finanzamt, wie deine Einnahmen und Ausgaben zustande gekommen sind.
Viele Grüße,
Andrea
Debitoor
Warum konnte dir das Finanzamt nicht weiterhelfen ?
Warum konnte dir das Finanzamt nicht weiterhelfen ?
Weil über der Tür Finanzamt steht und nicht "Steuerberatung."
weil sie das nicht dürfen! Steuerliche Beratung ist den Steuerberatern vorbehalten!
Meine Erfahrung: Immer wenn steuerliche Laien behaupten, dass Finanzamt konnte die Frage nicht beantworten oder sogar behaupten, die seien "überfordert" muss ich lachen.
Alle, aber wirklich alle dieser Geschichten stellen sich in der Realität als falsch heraus.
Das Problem war wohl auch, dass ich ja keine genauen Angaben über meinen Verdienst machen kann. Mal ist es ein Jahr lang gar nichts, dann wieder mehr. Eben total unregelmäßig und auch eher "hobbymäßig"..
Es ist zwar richtig, dass Finanzämter nicht steuerlich beraten dürfen, aber die Sachbearbeiter dürfen (und können in Regel auch) derart grundlegende Fragen beantworten.
Gute Frage.. Die war etwas überfordert mit der Art des Jobs glaub ich.. Vielleicht lags aber auch an mir :)
Frage ich mich auch.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ja.
wo finde ich meine Steuernummer?
Die bekommst du nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt.
DH, genau richtig, so ist es.
Ich könnte mir vorstellen, dass sie unsicher war, ob die Tätigkeit als gewerblich oder freiberuflich einzustufen wäre. Denn es hat ja im weitesten Sinne auch was mit Kunst zu tun, immerhin gelten die Fotografen als Künstler und somit Freiberufler.
Das bezieht sich dann zwar nicht auf die Besteuerung, aber auf die Frage der Nötigkeit des Gewerbescheins.