Muss ich die Reparaturkosten des Wasserschadens bei mir im Bad als Hartz 4 Empfänger alles selbst bezahlen?
Zusätzlich zum Wasserschaden habe ich auch noch ein neues Waschbecken bekommen.
Aber die Kosten von mehr als 344 € sind mehr als unverschämt! Und zu den Monteur Kosten soll ich auch noch Kosten für Junggehilfe (was soll das sein? sein Gehilfe??) zahlen!!
Jetzt möchte ich wissen kann ich die ganzen Kosten beim Amt, also Jobcenter einreichen oder zahlt das gleich alles meine Haftpflichtversicherung?`
Also bei meiner Versicherung einreichen?
9 Antworten
Es kann sein,dass das ein Fall für die Gebäudeversicherung ist.Meine Dusche hatte einen Wasserschaden verursacht und wurde vollends von der Gebäudeversicherung bezahlt.Diese muss der Vermieter haben.
.... wo steht das, dass wir Vermieter eine haben müssen?
Im Zweifelsfall bei beiden anfragen und hoffen, dass eine der Parteien dafür aufkommt.
.... wer Handwerker bestellt, muss diese auch bezahlen. Ist doch nicht abhängig von Hartz oder ohne, oder hat sich da etwas geändert?
Was hat Deine PH denn damit am Hut?
Und wenn es Leitungswasser war, wuppt ja die VGV alle Kosten und Lasten incl. Mietausfall, so jedenfalls meine.
Was ist eine VGV?
Wenn das Waschbecken von dem Schaden gar nicht betroffen war, musst du das natürlich selbst bezahlen.
Damit hat das JobCenter auch nichts zu tun. Du hattest ein Waschbecken. Wozu soll das JobCenter ein neues bezahlen?
das muss der vermieter zahlen und in auftrag geben die reparatur.