Ist es zulässig, dass Vermieter Dekor & Pflanzen ins Treppenhaus stellt, es dem Mieter jedoch untersagt ?
Zweifamilienhaus vom Vermieter im Erdgeschoss mit bewohnt, untersagt Mieter das Aufstellen von Dekoration vor dessen Wohnungsbereich. Vermieter macht dass jedoch im gesamten Treppenhaus & Kellerbereich. Pflanzen, große Blumenvasen, im Eingangsbereich Beistelltisch usw.
5 Antworten
Lies doch einfach mal deinen Mietvertrag. Da ist konkret beschrieben, was erlaubt ist und was nicht. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. In ihr ist auch geregelt, was im Treppenhaus nicht zu stehen hat. Beistelltische und dergleichen haben NICHTS im Treppenhaus zu suchen. Zum einen aus Gründen des Brandschutzes und zum anderen ist der Hausflur / das Treppenhaus auch ein Flucht- und Rettungsweg.
Erst einmal - sein Haus - seine Regeln.
Allerdings ist so etwas aus Sicherheits-/Brandschutzgründen abzulehnen.
Du hast alles mit gemietet, was HINTER deiner Wohnungstür ist. Das Treppenhaus darfst du nur benutzen, um in deine Wohnung zu kommen.
Treppenhaus ist nicht mitgemietet oder?
Ist Eigentum des Vermieters, oder?
Zugang zu deiner Wohnung wird nicht versperrt durch das Zeug, oder?
Hallo,
Ja klar, Ihm gehört das Haus ja schließlich.
Der Mieter kann nur über seine gemieteten Räume verfügen.
Grüße aus Leipzig