Mietwohnung: Pflanzen im Treppenhaus?
Mein freund und ich wohnen in einem Mehrparteien Miethaus in Leipzig-Grünau bei der Wohnungsbaugenossenschaft "Kontakt".
Durch weitere Besichtigungen von Wohnungen dieser Wbg haben wir gesehen, dass anscheinend sehr locker mit dem Stellen von Gegenständen im Hausflur umgegangen wird, in einem anderen Hauseingang (selber Vermieter) stehen Schuhschränke, Pflanzen und Ähnliches im recht großen Treppenflur. Das fanden wir sehr heimelig und haben uns - mitunter deswegen - für eine Wohnung dieser Vermietung entschieden. Die angemietete Wohnung liegt in einem "kargeren" Haus, in dem nur 2 Grünpflanzen im Treppenhaus stehen. Wir haben sodann noch zwei Grünpflanzen hinzu gestellt. Diese stehen wie die vorher schon da gewesenen Pflanzen nicht ansatzweise im Weg und werden von uns selbstverständlich gepflegt.
Nun beschwert sich ein bestimmter Mitmieter bei der Wbg über unsere Pflanzen, und anscheinend nur unsere (!), sodass wir von der Vermietung nun aufgefordert werden, diese weg zu räumen. Auf Fragen wird nicht eingegangen. Auch der besagte Mitmieter lässt nicht mit sich reden, da er anscheinend senil ist und nicht versteht, was wir von ihm wollen.
Aber ich möchte mir das nicht gefallen lassen, da anscheinend absolute Willkür hier vonstatten geht.
Was kann ich daegegen tun?
4 Antworten
Nichts. Nimm die Pflanzen rein.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/rumpelkammer-treppenhaus_016188.html
"Speziell bei Durchgangsflächen spielt die Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. Denn aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben, d. h., dort dürfen weder die Zugänge versperrt sein noch darf dort brennbares Material gelagert werden. "
Schau in die Hausordnung oder den Mietvertrag.
Meistens ist es so, dass keine Gegenstände im Flur abgestellt werden dürfen, dass es aber trotzdem gemacht wird. Solange sich kein Mieter darüber beschwert, passiert auch nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ihr habt leider das Pech mit diesem Mieter. Da wird man nichts machen können.
Das Treppenhaus gehört im Grunde nicht zur Mietsache, folglich kann der Vermieter/Hausverwalter das Abstellen von Pflanzen, Schuhschränkchen usw. auch verbieten. Hinzu kommt noch, daß bei Treppenhäuser der Fluchtweg aus Brandschutz-/Sicherheitsgründen offen gehalten werden muß. Auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich im deutschen Mietrecht grundsätzlich nicht berufen.
Das Treppenhaus gehört im Grunde nicht zur Mietsache
Doch, allerdings unentgeltlich.
Das Aufstellen der Pflanzen ist unzulässig. Das gilt natürlich für alle Mieter.