Vermieter lässt alles vergammeln
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus - beide Wohnungen vermietet - der Vermieter wohnt etwa 20 Kilometer entfernt. Erkümmert sich nicht um sein Anwesen, lässt alles vergammeln: Versifftes Treppenhaus, das man gar nicht mehr betreten mag, auf dem Garagendach wachsen jede Menge Pflanzen, inzwischen zeigen sich an der Decke innen bereits Schimmel- und Stockflecken. Im Hof eine Hecke, die in alle Richtungen in den Himmel wächst, aus der bereits weitere Bäume sprießen usw. Immer wieder auf die Missstände angesprochen, hieß es, ja,. das muss ich mal machen. Inzwischen aber zeigt sich der Vermieter gar nicht mehr, wir haben ihn hier seit etwa eineinhalb Jahren nicht mehr gesehen. Gibt es eine Möglichkeit, den Herrn zu zwingen, die Dinge endlich zu erledigen?
9 Antworten
Die Möglichkeit den Vermieter zu zwingen besteht. 1. Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung durch bezeugten Briefeinwurf 2. Gleichzeitige Mietminderung aufgrund diverser Mängel für deren Beseitigung der Vermieter zuständig ist 3. Ankündigung und Ausführung der Ersatzvornahme, Wenn der Vermieter die Fristen nicht einhält. Kostenerstattung durch Mieteinbehalt. 4. Instandsetzungsklage bei Mängeln, die nicht durch Ersatzvornahme beseitigt werden können oder vom finanziellen Umfang nicht durch den Mieter bewältigt werden können. 5. Untersuchung der Abrechnung der vereinbarten Betriebskosten auf Bezahlung von Leistungen, die nicht erfolgt aber berechnet wurden >>> Rückforderung dieser Kosten.
ich würde mir erst einmal den Mietvertrag durchlesen und vielleicht seit ihr ja selber auch verantwortlich für Gartenpflege?
Die anderen Mängel könnt ihr schriftlich einreichen mit Einschreiben und Rückschein und der Bitte dis Dato XXX die Schäden zu beseitigen.
Wenn dein wohnen in der Wohnung eingeschränkt ist (zB durch Schimmel an den Wänden), kannst du ja mal das Thema Mietminderung zur Sprache bringen. Was steht denn im Mietvertrag bzgl. Pflege der Außenanlage?
Grundsätzlich müssen sich alle Räume in einem vertragsgemäßen Zustand befinden. Auftretende Mängel muss der Vermieter umgehend beseitigen. Bleibt er untätig oder verzögert die Beseitigung, kann man die Miete kürzen. Dafür muss zunächst festgestellt werden, ob die Mängel zu einer Mietminderung berechtigen.
Warum zieht ihr nicht einfach aus? Dann merkt er vielleicht das sowas nicht funktioniert. Aber eigentlich sollte sowas im Mietvertrag festgehalten sein, und wenn er dagegen verstößt dann kann man einen Teil der Miete wieder bekommen.
klar, dann ziehen wir einfach aus --dass ich da nicht schon selbst darauf gekommen bin, schließlich stehen hier überall massenweise Wohnungen leer
Der schnellste und einfachste Weg zur Klärung wär erstmal einmal Blick in den Mietvertrag um zu prüfen ob nicht vielleicht ihr als Mieter für alles zuständig seid.
Ansonsten kann ich dir nur wärmsten den Mieterschutzbund empfehlen. Die helfen sicherlich adäquat weiter (auch in Rechtsfragen). http://www.mieterschutzbund.de