Muss der Vermieter auf LED-Beleuchtung umrüsten?
Kann man dem Vermieter vorschreiben, die alten 75W Halogenbirnen im Hausflur, Keller und Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses durch energiesparende LED-Lampen zu ersetzen? Gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage? Steht in irgendeinem Gesetz, dass der Vermieter den Mietern das bestmögliche anbieten muss, bezüglich Betriebskosten? Mietrecht ist leider nicht mein Fachgebiet.
7 Antworten
Es gibt ein Wirtschaftlichkeitsgebot, an das sich Vermieter zu halten haben. Man könnte also den Vermieter unter Hinweis darauf dazu auffordern, diese Birnen auszutauschen.
Allerdings muss alles auch im richtigen Verhältnis stehen. Das bedeutet, es sollte zunächst einmal ermittelt werden, wie viel vom Allgemeinstrom tatsächlich im Lauf eines Jahres eingespart wird, wenn auf LED ohne Qualitätseinbußen umgestellt wird.
Nun stellt sich womöglich heraus, dass die Einsparung viel zu gering, weil die Lampen nie lange brennen und dass es mehr Ressourcenverschwendung bedeuten würde, wenn man alte, noch funktionierende Glühlampen austauschen würde.
Rechne das mal aus und rede mit dem Vermieter. Vielleicht hat er ein offenes Ohr, wenn er sieht, wie hoch die Einsparung wäre.
Danke für die Auszeichnung.
Schaue einfach in Deine mietvertraglichen Vereinbarungen zu diesem Thema und setze die um, wenn der liebe Vermieter damit im Rückstand ist.
Wie hoch siehst du denn die Ersparnis, wenn die von dir genannten Lampen insgesamt vielleicht 15-20 Minuten pro Tag brennen.
Das hast du doch sicher schon ausgerechnet und kannst die Daten deinem Vermieter vorlegen?
Nein, gibt es keinen Zwang.
Wenn Du dadurch Geld sparst, kannst Du es sicher auch selbst machen.
Vorschrieben nicht aber vorschlagen. Jedoch ist die Frage ob es sich lohnt wenn es selten brennt.
Irgendwann wird er eh umrüsten da Halogen nicht mehr erhältlich ist dafür