Ist es möglich, einen Vollzeitjob ohne zusätzliche Steuern mit einem Minijob UND einer Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale zu kombinieren?

1 Antwort

Ja, das ist so möglich.

Du solltest aber noch zwischen der Ehrenamtspauschale (720 € jährlich) und der Übungsleiterpauschale (3.000 € jährlich) unterscheiden.

Bei der Übungsleiterpauschale musst du im gemeinnützigen, kirchlichen, mildtätigen Bereich eine bestimmte Art der Tätigkeit ausüben:

Laut § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt die Übungsleiterpauschale für:

  • Übungsleiter
  • Ausbilder
  • Erzieher
  • Betreuer und
  • Künstler.

Die Ehrenamtspauschale gibt es für jegliche Art der ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinen etc und in anderen Institutionen des öffentlichen Rechts. Einfach mal googeln, wenn es für dich relevant ist.

Also könntest du unter Einhaltung der von dir bereits erwähnten zeitlichen Voraussetzungen die angestrebten 200 € pro Monat steuerfrei hinzuverdienen

JoeFriday 
Beitragsersteller
 31.08.2020, 15:22

Danke! Demzufolge könnte ich über eine Ehrenamtspauschale also nur 60 Euro im Monat (im Schnitt) generieren und müsste den Minijob schon eher in den Bereich zwischen 300 und 400 Euro ausweiten, wenn es geht - und keine Übungsleiter-Tätigkeit möglich ist ...

Chiko135  01.09.2020, 14:24
@JoeFriday

ja, so sehe ich das auch.