Fällt meine Nebentätigkeit unter die Übungsleiterpauschale?
Ich Studiere aktuell und bekomme Bafög, jetzt wurde mir von meiner Hochschule ein Job als Tutor angeboten. Jetzt ist meine Frage ob so ein Job unter die Übungsleiterpauschale fällt und ich dadurch 450€ + 200€ im Monat verdienen dürfte ohne, dass sich die negativ auf mein Bafög auswirkt.
In der Uni habe ich bereits gefragt ob es möglich wäre mich mit Übungsleiterpauschale zu vergüten allerdings ist das wohl ein großer Aufwand für die. Aber ich könnte es ja eigentlich auch selber in meiner Steuererklärung angeben wenn ich mich nicht irre, ohne das der Arbeitgeber es Übungsleiterpauschale nennt.
1 Antwort
Grundsätzlich dürfen auch Dozenten und Tutoren an Universitäten ihre Tätigkeit im Rahmen der Übungsleiterpauschale angeben, wenn die Vorgaben wie nebenberufliche Tätigkeit, nicht mehr als 200,- € im Monat usw. eingehalten werden.
Ich würde aber bei der Uni (trotz großem Aufwand) darauf bestehen, dass sie diese Tätigkeit so angeben.
Ansonsten entsteht eine Diskrepanz zwischen deren Angaben beim Finanzamt und Deinen Angaben beim Bafög. Das muss nicht problematisch sein, bei mir würde es aber kein gutes Gefühl hinterlassen.
Zudem könntest Du dadurch erreichen, dass es zukünftige Tutoren leichter haben.