Als Azubi 2 Minijobs möglich?
Angenommen, ein Azubi hat nebenbei einen Minijob, verdient dort 300€. Nun möchte er gerne einen zweiten Nebenjob annehmen um zusätzlich 150€ zu verdienen. Damit käme er auf die steuer- und sozialversicherungsfreie Summe von 450€.
Ist das so tatsächlich möglich oder ist der zweite Minijob grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig?
4 Antworten
Konzentriere dich als Azubi auf deine Ausbildung.
Damit hast du genug an der Backe.
Und ob der Ausbildungsbetrieb das bewillig steht wieder auf einem andern Blatt.
Sobald der Nebenerwerb, auch im Minijob im Wettbewerb zum Hauptarbeitgeber steht, kann dieser den Nebenerwerb untersagen. Sollte an sich im Arbeits - /Ausbildungsvertrag stehen. Bei Auszubildenden ist das einwenig anders als bei Ausgelernten.
Du solltest erstmal klären, ob du überhaupt einen mini-Job haben darfst. Weiß dein Chef davon?
Und dann: wie alt bist? Man kann auch an seine Grenze der Zeit kommen, die man überahaupt pro Woche arbeiten darf.
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Siehe hierzu in der minijob-zentrale.de
Natürlich weiß der Chef davon. Abgesehen davon ist ein Minijob nicht genehmigungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat nur eine Informationspflicht dem Arbeitgeber gegenüber.
Darüber hinaus geht es nicht um mich als Azubi sondern um einen Azubi den wir evtl. als Minijobber anstellen möchten. Dazu möchten wir aber eben sicher gehen, dass der Angestellte am Ende auf seine 450€ kommt.
Hey TanteF,
Infos hierzu findest du in der minijob-zentrale.de unter minijobs gewerblich -> 450-Euro-Minijob -> Mehrere Beschäftigungen:
wie z.B.: Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Gruß siola55
Ein Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung kann nebenher einen Minijob bis zur 450-Euro-Grenze versicherungs- und steuerfrei (oder mit Steuermerkmalen) ausüben.
Jeder weitere Minijob neben einer Hauptbeschäftigung wird zu einer weiteren steuer-und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und wird steuerlich zu den Einkünften aus der Hauptbeschäftigung addiert.
Ab dem zweiten Minijob müssen, neben der Abführung der Lohnsteuer (Lohnsteuerklasse VI), die regulären Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung entrichtet werden.
Ausgenommen ist lediglich die Arbeitslosenversicherung. Diese fällt für die geringfügigen Beschäftigungen nicht an.
Der zuerst aufgenommene Minijob bleibt hingegen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Mehrere Minijobs, bei den man ingesamt unter 450 € bleibt, sind nur sozialversicherungsfrei für den ArbN, wenn er keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat.
Vielen Dank!
Natürlich weiß der Chef davon. Abgesehen davon ist ein Minijob nicht genehmigungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat nur eine Informationspflicht dem Arbeitgeber gegenüber.
Darüber hinaus geht es nicht um mich als Azubi sondern um einen Azubi den wir evtl. als Minijobber anstellen möchten. Dazu möchten wir aber eben sicher gehen, dass der Angestellte am Ende auf seine 450€ kommt.