Teilzeit plus minijob plus übungsleiterpauschale möglich?
Guten Morgen,
Ich hab eine Frage zur Kombination von verschiedenen Jobs.
Ich arbeite zur Zeit an 3 Tagen in einer Ogs. Das sind 13.5 stunden die Woche und ich verdiene dort 580.50 im Monat. Ich bin dort als minijoberin angestellt und die 130. 50 Euro die über den minijob gehen werden als übungsleiterpauschale ausgezahlt. Meine Frage nun wäre es möglich, dass ich zusätzlich auf 20 Std die woche in der Gastronomie arbeite oder ist die Kombination aus teilzeit, minijob und übungsleiterpauschale nicht möglich. Ich Blicke noch nicht so ganz durch ob und an welche Bedingungen die Übungsleiterpauschale geknüpft ist. Also ich weiss dass ich über die übungsleiterpauschale 2400 Euro im Jahr verdienen darf aber ist es dabei egal in welchem Arbeitsverhältnis Ich sonst stehe. Ich hoffe ihr versteht meine Frage und ich bin über Antworten sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Eine Kombination der Übungsleiterpauschale mit einem Minijob ist erlaubt. Durch das Zusammenlegen der beiden Entgeltmodelle kann man für eine öffentliche, öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Institution deutlich mehr Geld erhalten, ohne über die Minijob-Pauschale hinaus Steuern und Sozialabgaben abführen zu müssen.
450 € werden als Minijob behandelt und die 130,50 € werden als "Übungsleiterpauschale" ausgezahlt - sowohl die 2.400 €-Grenze (12 * 130,50 € = 1.566 €) als auch die Minijobgrenze werden hierbei nicht überschritten.
Zusätzlich kannst Du parallel auch sozialversicherungspflichtig (mind. 450,01 €) in der Gastronomie tätig sein.
Minijob + Übungsleiterpauschale im Minijob + sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist parallel möglich.
Das betrifft nur den Teil, der über die Übungsleiterpauschale fällt.
Der Teil, der im Minijob über die Übungsleiterpauschale abgerechnet wird, darf nicht mehr als 1/3 einer Vollzeitstelle (i. d. R. 40 Std.) ausmachen (13,33 Std.) - das ist aber bei einer nebenberuflichen (ehrenamtlichen) Tätigkeit immer so, damit die Übungsleiterpauschale genutzt werden kann.
Man sollte das auch arbeitsvertraglich so festhalten:
z. B. 10 WoStd. Minijob + 3 Std. ehrenamtliche Tätigkeit
die zahlung einer übungsleiterpauschale außerhalb des minijobs kann bei einer betriebsprüfung ins auge gehen, wenn ihr eine plausible grundlage fehlt. erkennt der prüfer, dass es nur ein "billiger trick" ist, gibt es rückwirkende volle steuer- und sozipflicht für alles.
wenn der maximale rahmen des minijobs mit 450 € mtl. ausgeschöpft ist, wird jeder euro aus einem zweiten dazu führen, dass beide voll steuer- und sozialversicherungspflichtig werden.
neben dem minijob kannst du problemlos einen oder sogar mehrere voll steuer-/sozipflichtige jobs ausüben.
Ich bin dort als minijoberin angestellt und die 130. 50 Euro die über den minijob gehen werden als übungsleiterpauschale ausgezahlt.
Halte ich für rechtlich nicht machbar.
Du kannst nicht den gleichen Job auf zwei verschiedene Arten beim gleichen Arbeitgeber abgerechnet bekommen. Hier liegt m.M.n. ein versuchter Abgabenbetrug seitens der OGS vor. Bitte unbedingt die Krankenkasse involvieren und denen das mitteilen.
Meine Frage nun wäre es möglich, dass ich zusätzlich auf 20 Std die woche in der Gastronomie arbeite oder ist die Kombination aus teilzeit, minijob und übungsleiterpauschale nicht möglich.
Grundsätzlich ist das möglich aber ich sagte ja bereits, dass ich dein Konstrukt für illegal halte.
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Also dürfte ich auf 20 Stunden die Woche noch in der gastro arbeiten was auf den Monat gesehen ca 590 Euro netto wären und der Vertrag in der ogs dürfte auch so bestehen bleiben?
Ich habe nämlich gestern noch folgenden Kommentar gefunden der mich verwirrt hat "Der minijob plus übungsleiterpauschale (die stunden) dürfen zusammen nicht mehr als ein Drittel des Teilzeitjobs ergeben".
Mit freundlichen Grüßen