Ist es illegal mit Kreide auf öffentlichen Boden zu malen?
Hallo, mal an die Menschen die sich etwas mit unserem "Rechtssystem" bzw. den Gesetzen auskennen:
Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage auf der man für eine Aktion im Stil von "Al Kreida" belangt werden könnte?! Diese "Al Kreida"-Aktionen sind darauf ausgerichtet die Leute mal ein bisschen zum nachdenken anzuregen und den öffentlichen Grund und Boden dabei als Medium zu nutzen. Das ganze selbstverständlich mit handelsüblicher Straßenmalkreide (abwaschbar). Niemand wird beleidigt oder diskriminiert oder ähnliches. Grundlage bietet dafür die Meinungs-, Information- und Medienfreiheit.
So weit ich weiss, kann die Polizei einen wegen Unfug des Platzes verweisen (glaube ich zumindest das sie das darf) aber mehr auch nicht oder?! Geht mir vor allen Dingen nicht darum was die Polizei "glaubt zu dürfen" oder in der Realität tut, sondern um das, wofür sie auch wirklich ne rechtliche Grundlage besitzt (z.B. ne Anzeige wegen Unfug oder Sachbeschädigung oder was auch immer).
Nach Möglichkeit bitte Paragraphen, bzw. Link zum entsprechenden Text angeben.
Dankeschööön :)
P.S. Ich habe nichts gegen die Polizei bevor hier einer auf das "glaubt zu dürfen" oder ähnliches empfindlich reagiert. Wir machen ja schließlich alle nur unsern Job ;) Und das ist auch nur ne reine Interessenfrage, kenne niemandem dem einer iwas "anhängen" will oder so.
8 Antworten
Das kann eine unzulässige Sondernutzung der Straße sein. Straßen unterliegen grundsätzlich dem Gemeingebrauch. Dazu gehört, dass jeder sie für den öffentlichen Verkehr nutzen kann. Bemalen mit Kreide ist aber schon grenzwertig, erst recht wenn es großflächig und systematisch passiert und über Kinderkrakelei hinaus geht.
Die Gemeinde kann das deshalb durch das Ordnungsamt verbieten und für Zuwiderhandlungen Zwangsmaßnahmen, z.B. Zwangsgeld, androhen.
Nachlesen kann man das im Straßen- und Wegegesetz deines Landes, musst du mal googlen wie das bei dir ist.
Die Grundlage ist die Kunstfreiheit, nicht die Meinungs-, Informations-, oder Medienfreiheit.
Die Kunstfreiheit ist ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht. In sie darf nur zum Schutze eines Rechtsguts von Verfassungsrang eingegriffen werden. An bestimmten Stellen (Straßen, wichtige Einmündungen, Bodenmarkierungen, Rettungswegen) kann deshalb das malen mit Kreide verboten sein. Generell verbieten darf dir der Staat das allerdings nicht. Ich würde beim Ordnungsamt anrufen, wo du in eurer Stadt solche Aktionen machen kannst und wo besser nicht.
Soviel ich weiß, ist es legal, wie die Kreide beim nächsten Regen wieder von alleine weggeht und keine Beschädigung entsteht. Sonst wäre es schon "Unfug" wenn Kinder mit Kreide auf den gehweg malen. Du darfst eben nur keine Tatortkreide benutzen, weil die nicht so leicht abwaschbar ist.
Wenn du nur malst, darfs auch was Politisches sein, solang du keinen beleidigst. Wenn du das aber systematisch mit leuten zusammen als Aktion machen willst, kann es sein, dass das als nicht angemeldete Demo ausgelegt wird.
"Des Platzes verweisen" kann dich die Polizei auch nur, wenn das Privatgelände ist, du andere Belästigst oder die öffentliche Ruhe störst, malen dürfte das noch nicht erfüllen.
Die Frage ist auch, wer sich da drüber aufregt, wir wissen ja, wo kein Kläger, da kein Richter ;) Schlimmstenfalls werden sie dir sagen, dass du aufhören sollst.
Selbst wenn es als unangemeldete Demo gewertet wird - nur weil eine Demo nicht angemeldet ist, darf sie NIEMALS aufgelöst werden; nur können sich bei einer unangemeldeten Demo Verwaltung und Polizei nicht auf eine solche Situation einstellen und deshalb kann die Demo schneller zum Sicherheitsrisiko werden (sowohl für Demonstanten als auch für die Öffentlichkeit; enge Wege, aufgeheizte Stimmung,...) und deshalb aufgelöst werden.
Dies gilt übrigends nur für Deutsche und EU-Ausländer; eine Demo von Türken darf Beispielsweise, nur weil sie nicht angemeldet ist, aufgelöst werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob Du da nicht eine Genehmigung brauchst...
sachbeschädigung ist es keinesfalls, weil ja nix beschädigt wird. grober unfug schon eher, da würde aber kaum mehr dabei rauskommen als daß du alles wieder entfernen mußt. ist eine ermessenssache. wenn du sicher gehen willst, hol die ne genehmigung beim ordnungsamt für die aktion.