Ist eine Halterabfrage durch die Polizei rechtmäßig, wenn ein Fahrzeug auf einem fremden Parkplatz und im nicht öffentlich rechtlichen Verkehrsraum steht?
Ist eine Halterabfrage (Interne Daten-Halter Ermittlung) durch die Polizei rechtmäßig, sprich verhältnismäßig oder hat diese gar polizeirechtlich bestand, wenn ein Fahrzeug auf einem fremden Parkplatz und im nicht öffentlich rechtlichen Verkehrsraum und ohne Behinderung Dritter, steht?
Bei dem durch eine Schranke begrenzten Parkplatzgelände könnte es sich laut StVG evtl. um einen tatsächlich öffentlich rechtlichen Verkehrsraum* handeln, auch wenn das Gelände Privat ist.
Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum (zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung) wird (vgl. Schurig, StVO, 13. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Anm. 2.1).
4 Antworten
durchaus, so kann nämlich der Halter ermittelt werden, und es KÖNNTEN teure Abschleppkosten entfallen - wenn man denn das Auto zügig wegfahren könnte
Ja, die Polizei darf von jedem Fahrzeug eine Halterabfrage machen egal wo es steht
Hallo,
und wo liegt dabei jetzt das Problem und warum sollte die Polizei das nicht dürfen?
Wer nichts zu verbergen hat, hat bei einer Halterabfrage nichts zu befürchten und sicher auch nichts dagegen.
Und wer was zu verbergen und deshalb auch etwas dagegen hat, warum sollte der nur durch eine Schranke oder sogar grundsätzlich davor geschützt werden?
Viele Grüße
Michael
Die Polizei darf immer eine Halterabfrage machen, egal wo das Auto steht,.
Es könnte ja auch gestohlen sein.