Gibt es eine rechtliche Grundlage jemanden zu verbieten einen ständig anzuschreien?
Guten Tag, wir leben in einem Mietshaus. Unter uns wohnt eine Frau K ( ca. 70 Jahre) mit Ihrem Sohn. Diese Frau fängt uns regelrecht im Hausflur ab und beschimpft uns auf böseste. Es geht immer um Dinge, die sie nichts angehen. Z.Bsp. will sie uns vorschreiben, wann wir unsere Fenster öffnen dürfen, das wir sie grüßen müssen und viele andere kleine Dinge. Da nervt total und ich möchte dieser Frau öffentlich gerne den Mund verbieten. Unser Vermieter kann leider auch nicht viel machen, außer eine Mahnung zu schreiben. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, das diese Frau plus Sohn uns nicht mehr ansprechen dürfen. Mit freundlichen Grüßen, Anne F.
5 Antworten
Die Klage auf Unterlassung wird wohl das einzige Mittel sein, das Sie nutzen können. Eine andere Möglichkeit wäre ein Gespräch zusammen mit allen Beteiligten und dem Vermieter. Sofern alle dazu bereit sind. Die Störung des Hausfriedens wäre das Mittel, welches der VM noch in Erwägung ziehen könnte. Der Erfolg hängt immer vom Einzelfall ab. MfG
du kannst nicht jemanden verbieten dich anzusprechen und selbst wenn, liegst du in der beweispflicht wenn du sagst sie hätte dich "wieder" angesprochen bzw. angschrieben, am besten lauthals zurückschreien oder ignorieren, eventuell eine unterlassungsklage, aber das wird kaum funktionieren.lg
Einen Gütetermin mit einen örtlichen Schiedsmann/-frau vereinbahren. Ich habe bei ähnlichen Problem damit gut Erfahrungen gemacht. Sie muß der Einladung Folge leisten.
anzeigen wegen nötigung(weil sie euch im flur AUFLAUERT) und beleidigung(der rest der danach folgt). ihr solltet euch mal ein diktiergerät zulegen und die sachen aufzeichnen so als hintergrund beweise für euren anwalt wenn sie es drauf anlegt
Nehmt Euch diese Frau mal zur Brust. Ich würde Ihr sagen,daß Sie enlich ihr schandloses Maul halten soll wenn nicht,würde Sie eine Anzeige wegen Beleidigund als Weihnachtsgeschenk von Euch bekommen.