Eintritt / Obolus für Fasnet-Umzug / Straßenfest
Hallo,
meine Familie und ich haben heute einen Faschings-Umzug besucht. Dabei wurde von der Feuerwehr ein Eintritt verlangt (Feuerwehrmänner liefen die Straßen auf und ab). Weder im Flyer noch auf irgend einem Schild an der Strecke war eine Rede von dem Obolus. Dies alles wäre nicht so schlimm, hätten wir nicht einfach zu wenig Geld dabei gehabt. Wir wurden regelrecht bloßgestellt weil wir nicht für alle Familienmitglieder jeweils 3€ bezahlen konnten (nur 10€ in Bar dabei, 15 wurden verlangt) Normal habe ich nichts gegen eine kleine Aufwandsentschädigung, jedoch hat mich die Reaktion des engagierten Feuerwehrmannes mit Aussagen wie "Wenn ihr nicht bezahlt gibts Platzverweis" oder "Die Straße gehört heute uns" regelrecht schockiert.
Nun meine Frage dazu:
Wie ist die rechtliche Grundlage zu einem solchen Eintritt? Es handelte sich dabei schließlich nicht um ein abgesperrtes Privatgelände, sondern um eine gesperrte öffentliche Straße. Darf hier ein Eintritt verlangt werden auch wenn dieser nirgends angeschrieben war? Wäre er angeschrieben gewesen, wie ist hier die Gesetzeslage?
Freundliche Grüße von der Alb (Wo "Fasned" keine Freude mehr macht)
Thomas
3 Antworten
Die Gesetzeslage ist, dass Strassen allgemein Eigentum sind, sofern es kein Privatweg ist. Die Straßen gehören Niemandem, außer der Gemeinde. Und das mit dem Platzverweis soll er ruhig versuchen, dafür gibt's keine Rechtsgrundlage.
Das Thema ist schon seit X Jahren im wieder ein Streitpunkt. Fazit war, dass man niemanden zwingen kann ein Festabzeichen zu erwerben. Und man kann auch niemanden von einer öffentlichen Straße verbannen.
Wenn es Dir wirklich ernst ist, würde ich mich beim Veranstalter oder bei der Gemeinde beschweren.
richtig in deinem fall war das eine rein freiwillige abgabe die der feuerwehrmann wohl anders verstanden hat. da fehlt komplett die rechtliche grundlage stimme meinem vorredner also komplett zu!
Der Feuerwehr-Fuzzi hatte sich offensichtlich schon warmgetrunken und deswegen leichte allmachtsfantasien. Einen Platzverweis kann allenfalls die Polizei erteilen, aber sicher nicht die Feuerwehr.
Wenn die nicht vorher schon einen Hinweis geben, dann ist es deren Pech. Bei uns gehen die Karnevalisten vorher sammeln. Damit weiß jeder wo er dran ist und gibt etwas oder auch nciht. Aber so, von gleich auf jetzt? Wie blöde...
was die Feuerwehrleute ist rein rechtlich nicht ok soweit nicht auf eine aufwandsentschädigung hingewiesen wurde