Polizeiliche Hausdurchsuchung
Ich wollte fragen, ob jemand weiß ob die Polizei bei einer Hausdurchsuchung, bei der keine Gefahr im Verzug ist, erst klingeln muss bevor sie die Haustür aufbrechen dürfen? Bitte wenns geht auch die rechtliche Grundlage dazu mit nennen. Und ob die Polizei dann für die Beschädigung der Tür aufkommen muss?
4 Antworten
Hallo Kuolemaenkeli,
in den meisten Fällen klingelt zwar die Polizei, aber nicht in allen Fällen. Es kommt halt immer auf die Umstände an.
Wenn es beispielsweise darum geht, gestohlene Fernseher in der Wohnung zu finden gibt es keinen Grund die Wohnungstür aufzubrechen, denn solche Geräte kann man nicht einfach auf die schnelle entsorgen.
Bei Drogen sieht die ganze Sache anders aus. Drogen können schnell in der Toilette heruntergespült werden, deshalb kann es da schon mal dazu kommen, das die Wohnung ohne Klingeln mit der Ramme geöffnet wird.
Ist bekannt oder zu erwarten, dass der Tatverdächtige bewaffnet ist, wäre es ja fatal dem Tatverdächtigen noch die Chance zu geben zur Waffe zu greifen. In den Fällen wird die Tür fast immer aufgebrochen und schlagartig in die Wohnung eingedrungen. Oftmals übernehmen Spezialeinheiten dann die Öffnung der Tür und das Eindringen in die Wohnräume und erst wenn der Tatverdächtige gesichert ist, kommt das eigentlich Durchsuchungsteam in die Wohnung.
Die Durchsuchung richtet sich nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen:
§ 102 StPO - Durchsuchung beim Verdächtigen
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
§ 105 StPO (Anordnung der Durchsuchung; Ausführung)
(1)Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.
(2)Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.
(3)Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um die Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt. Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Durchsuchung von Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden.
Es gibt aber kein Gesetz in dem drin steht, wie die Durchsuchung im einzelnen abzulaufen hat.
Die Maßnahmen richten sich wie ich bereits geschrieben habe, ganz danach, womit die Polizisten beim betreten der Wohnung rechnen müssen.
Richten die Polizisten einen Schaden beim Öffnen und der Durchsuchung an, kommt es immer da drauf an, ob sich die Polizisten schuldhaft falsch verhalten haben. Insbesondere wenn bei der Durchsuchung die gesuchten Gegenstände gefunden werden, bleibt der Tatverdächtige meist auf den Schaden sitzen. In anderen Fällen kann es Sinn machen durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen inwiefern die Polizei schadensersatzpflichtig ist.
Schöne Grüße
TheGrow
Ja, sie muss zuerst klingeln.
Und sollte die Türe beschädigt werden, obwohl kein schwerer Verdacht vorliegt, wird die Türe entweder von der Polizei oder der Versicherung bezahlt :)
Ja, sie muss zuerst klingeln.
Wo steht das bitte? Vor allem, ist die Aussage nicht richtig (siehe meinen Hauptthread)
Und sollte die Türe beschädigt werden, obwohl kein schwerer Verdacht vorliegt, wird die Türe entweder von der Polizei oder der Versicherung bezahlt :)
Entscheidend ist nicht ob eine schwerer Verdacht vorliegt, sondern ob sich die Polizeibeamten schuldhaft und falsch verhalten haben.
Auf YouTube habe ich kürzlich einen Teil einer Fernsehsendung gesehen, in der eine Echte Haus/Wohnungsdurchsuchung gezeigt wurde. Die Tür wurde aufgebrochen und der Leitende Beamte rief in die Wohnung "Guten Morgen, Polizei!"
Wenn die zuerst klingeln würden, könnte man noch schnell Beweismittel beseitigen.
Für die Beschädigung der Tür muss die Behörde nur dann auf kommen, wenn bei dir nichts gefunden wird. Ansonsten gehen die Kosten der Ermittlung zu Lasten des Beschuldigten. - Das ist natürlich sehr vereinfacht dargestellt und variiert im Einzelfall.
Ja, aber wenn sie klingeln, dann werfen sie vorher meistens auch noch ne blendgranate durch das fenster. Die Tür muss laut §3.5-6 StBGB auch ersetzt werden, aber diese kann auch durch eine günstigere ersetzt werden!
Ja, aber wenn sie klingeln, dann werfen sie vorher meistens auch noch ne blendgranate durch das fenster.
Ich glaub Du schaust zu viel fern.
In den aller seltensten Fällen werden Blendgranaten eingesetzt. Frage mich wo Du diesen Unfug her hast.
In den meisten Wohnungen befinden sich ja neben den Tatverdächtigen auch noch Familienangehörige und auch noch Kinder. Da wäre es ja fatal, wenn man da gleich so schwere geschützte auffahren würde.