Sind DIY Car Rigs im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt?

1 Antwort

Hallo

wenn das Rigg bzw das System "getüvt" ist also ISO9001 zertifiziert und man die passende Versicherung dafür hat geht das in denn meisten Bundesländern problemlos. Ansonsten muss ein Meister, Techniker oder Ingenieur aus einem der "zuständigen" Gewerke die Sicherheit/Konformität bestätigen also denn "Kopf" dafür hinhalten.

Anonsten gilt bei Saugfüssen diese sind oft nur zulässig wenn man noch ein weitere Sicherung bzw Fangleinen anbringt oder wenn die Saugfüsse für "Blech" ausgelegt sind und es entsprechende Zertifikate gibt. An Glas braucht man das nicht und meist wollen dass die Unfallversicherungen. Dem Ordnungsamt oder der unteren Strassenverkehrsbehörde ist das meist egal da muss nur jemand die Generalhaftung übernehmen und die wollen immer eine natürliche Person im Zweifel halt der Produzent oder Antragsteller.

Die meisten Riggs werden am Rahmen oder Schweller des Autos "angepratzt" und funktionieren damit ohne Saugfüsse, diese sollen nur Vibrationen der Ausleger dämpfen. Problem der Pratztechnik ist das man dann meist denn Lack am Schwellerflansch dabei beschädigt.

Wenn der Anbau Bauraumfordernd ist also breiter oder höher als Zulässig braucht man dafür extra Genehmigungen dann gibt es auch meist einen Polizeieinsatz welcher dann massiv die Kosten treibt.

Im Prinzip ist es am besten man klärt das mit dem lokalen Ordnungsamt ab, die wollen dann aber eine präzisse Location und Termine. Wenn das problematisch wird geht man nach München, Köln, Ludwigsburg, Hamburg, Berlin da gibt es Erfahrungen auf denn Ämtern und passende Locations wo man rund um die Uhr/Jederzeit arbeiten kann.

Auf die Autobahn darf man damit nicht, deswegen drehen/arbeiten die meisten auf Autobahnreststücken. Es gab aber schon grosse Drehs auf öffentlichen Autobahnen man muss dafür halt einen guten Draht zum zuständigen Ministerium haben.

Beim Dreh kannt/darf man im Rahmen der Panoramafreiheit filmen was man will so lange man die "übliche" Sichthöhe/Perspektive einhält ( Hundertwasser/Google Earth Urteile) vor der Veröffentlichung muss man die Bildrechte evtl. erkennbarer Personen abgeklärt haben bei Dokumentation oder Dokumentaries gelten die Regeln der Reportage wer dort ins Bild läuft ist bei einem offensichtlichen Dreh "selber Schuld" und das Problem bei einem Dreh sind ja meist die Gaffer welche alle ins Bild "wollen" und dann Monate später wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte Honorar und/oder Schadenersatz erprozessieren wollen weil man als Gaffer einfach doof aussieht bzw die einfach nur Geldgeil sind. Insofern ist es gut wenn man die Polizei Vor Ort hat welche dann auch die "Gaffer" behandeln und deren Personalien aufnehmen und die Polizei kann Nötigungen und Ordungswidrigkeiten abmahnen und Platzverweisse aussprechen.