Darf die Polizei einfach meine Wohnung betreten?

3 Antworten

Die doof kann man denn sein, dass man in so einer Situation die Besteckschublade rauszieht? Ist doch klar, dass die Polizei hier von einer Gefährdung ausgeht.

Außerdem lag ein Haftbefehl vor. Soll die Polizei da vor deiner Türe warten, weil du nicht gewillt bist sie einzulassen?

Alleine die Aussage: dein Freund hat nichts verbrochen...bis hier die Polizei mit einem Haftbefehl kommt, dauert es schon lange. Hätte dein Freund halt die Strafe zahlen sollen, dann wäre diese Situation überhaupt nicht entstanden.

Das klingt krass, nein Ärzte dürfen die Behandlung nicht verweigern, aber sich natürlich mit Zeitmangel rausreden.

Suche dir Zeugen, nimm dir Zeugen zu wichtigen Angelegenheiten mit, lasse dir Antworten schriftlich geben, bleibe dir sicher, dass dein Problem wichtig ist. Nachbarn, die vielleicht was gesehen haben und frage einen Anwalt. Wenn da wirklich nur eine Geldstrafe und keine Voorgeschichte mit Gewalt vorhanden ist, ist der Einsatz maßlos übertrieben. Das müssten die erst mal erklären können, wieso für 800€ Geldeintrieb 2000€ Einsatzkosten anfallen müssen.

Des weiteren ist es auch unverantwortlich, in der Nähe deiner Tochter Pfefferspray einzusetzen, daran sind schon Leute erstickt.. 

Beweise, Aussagen sammeln, sich vielleicht auch mal von einem Journalisten beraten lassen, wenn da eine gute Beweislage ist, kann man damit auch etwas Druck machen. Aber hier Vorsicht, nicht jeder lässt sich ungestraft ärgern, schon gar nicht wenn er Sätze drauf hat wie "Wir haben eine Uniform an, das reicht" und Medien sind auch immer eine zweischneidige Sache.

MandyJaehrling 
Beitragsersteller
 19.05.2016, 21:33

Es geht tatsächlich nur um die Geldstrafe, um nix anderes, deswegen war ich ja selbst so geschockt von der ganzen Aktion, wie gesagt, wollte es ja filmen, um das alles fest zu halten, hat allerdings nicht so funktioniert wie erwartet. Es waren aber noch ein paar Freunde meines Freundes dabei und haben Sachen aufgenommen. 

treppensteiger  19.05.2016, 21:51
@MandyJaehrling

Was willst du mehr... Jetzt brauchst du doch bloß noch zu drohen, dass die Filme im Netz landen. Was du allerdings nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt tatsächlich auch tun solltest. Dein Vorteil, es ist noch nicht bekannt, was wirklich zu sehen ist.

Auch unprofessionelles Handeln ist den Beamten vorzuwerfen, unsicheres Handeln. Wenn sie deinen Freund als so gefährlich einstufen, dass er sie oder dich, gefährdet, also jemanden unvermittelt abstechen will, hätte sie ihn gar nicht frei herumgehen lassen dürfen. Ein Polizist hätte sich z.B. von dir den Stift geben lassen müssen und ein Zweiter hätte deinen Freund bewachen müssen. Es ist also wirklich absolut unnötig gewesen und somit ein Akt willkürlicher Gewalt.

MandyJaehrling 
Beitragsersteller
 19.05.2016, 22:03
@treppensteiger

So dachte ich mir das nämlich auch. Versteh einfach nicht warum sie ihn hier behandeln wie einen Schwerverbrecher, wie du schon sagtest, die Geldstrafe steht in keinerlei Relation zu den Einsatzkosten

Bei Pfefferspray reicht es aus, mit Wasser zu spülen. Das attestieren von gepfefferten Augen gehört nicht zu den Kernaufgaben von Ärzten. Nebenbei vermute ich mal ein sehr rustikales Auftreten deiner Person. Haftbefehl ist Haftbefehl, egal um welche Tagessätze es geht. Daß der Festgenommene dringend etwas aufschreiben will und daher in eine Besteckschublade greift, ist an Dummheit seinerseits kaum zu überbieten! Die Beamten haben vollkommen zu Recht einen Angriff erwartet und abgewehrt. Bleibt deine "Handy-Attacke". Es gibt Elektroschocker, die als Handys getarnt sind. Es wurden sogar schon schußfähige Handys entdeckt. Daher wieder eine rechtlich einwandfreie Reaktion der Beamten.

treppensteiger  19.05.2016, 22:30

absolut nicht, wenn sie denjenigen als so gefährlich einschätzen, dürfen sie in nicht einfach ungesichert in eine Besteckschublade greifen lassen. Wenn das professioneller Umgang sein soll werfe ich mich demnächst auf den Boden wenn ich einen Polizisten sehe und bitte vorsorglich schon mal Passanten darum, zu filmen.

Pfefferspray läßt sich mit Wasser nicht ausspülen, es lassen sich nur die Sympome etwas lindern. Bei kleinkindern in 2m Entfernung spreche ich von Kindeswohlgefährdung, wenn man auch einfach mit einer Pistole drohen könnte.

PepsiMaster  20.05.2016, 23:32
@treppensteiger

@treppensteiger

wenn man auch einfach mit einer Pistole drohen könnte.

Und ein Schusswaffengebrauch soll dann Deiner Meinung nach etwa weniger gefährlich sein, als der Einsatz des Pfeffersprays??? :-D

treppensteiger  28.05.2016, 23:09
@PepsiMaster

Nein, das war vielleicht etwas blöd ausgedrückt, man sollte als Schusswaffenträger aber nicht vergessen, dass man so schon mal die besseren Karten hat. Man kann auch einfach damit drohen, wenn es denn sinnvolle Gründe dafür gibt. 

"Lassen sie den Stift fallen, oder ich werde von der Schusswaffe Gebrauch machen", klingt doch recht bedrohlich, wenn auch etwas verrückt. Vielleicht waren denen das Prügeln nicht ganz so peinlich...

MandyJaehrling 
Beitragsersteller
 19.05.2016, 22:09

Es geht doch gar nicht um “gepfefferte“ Augen, es ging um die Verletzungen am Körper. Was bedeutet denn bitte rustikales Auftreten? Ich hab mich den Beamten gegenüber ganz normal verhalten, habe sie gebeten meine Wohnung zu verlassen, als sie das nicht getan haben, habe ich gesagt sie sollen Rücksicht auf meine Kinder nehmen. Einen Angriff vermuten und abwehren ist was anderes als auf jemanden einzuknüppeln der sich nicht mal gewehrt hat. Der Beamte hat gesehen das ich gefilmt habe und hat mir daraufhin das Handy aus der Hand geschlagen, war eindeutig zu erkennen das ich mit meinem Telefon niemanden abschießen will, schon garnich in meiner Wohnung mit meinen Kindern.