Ist eine Abschlagszahlung vom Lohn pfändbar?
Guten Morgen,
diese Frage richtet sich nur an diejenigen, die sich damit auskennen und nicht an diejenigen, die meinen, sie könnten es ergoogeln.
Wenn ich in diesem Monat bereits über meiner Freigrenze auf meinem Bankkonto liege, dann weiß ich, dass grundsätzlich jedes weitere Einkommen erst einmal eingefroren wird.
Nun aber die Frage: wenn ich diesen Monat eine Abschlagszahlung vom Lohn des nächsten Monats erhalte, wird diese dann zum 1. freigegeben? Oder kann diese auch gepfändet werden?
Im Internet ist das leider nicht ganz schlüssig. Einige sagen, dass ein Vorschuss auf den nächsten Monat abgerechnet wird.
2 Antworten
Ob es sich um eine Abschlagszahlung handelt oder ob nicht, ist aus meiner Sicht nicht relevant.
Jeder Zahlungseingang, der den mtl. Pfändungsfreibetrag übersteigt, sollte gesperrt werden, sofern sich mindestens 1 Pfändung auf dem Konto befindet.
Um den Freibetrag auszuschöpfen, zählt grundsätzlich jeder Zahlungseingang. Egal, welcher.
Normal gebe ich solche Tipps nicht, aber da es sich Deinen Angaben zufolge nur um einen Abschlag/Vorschuß handelt - kannst Du ihn Dir nicht in bar geben lassen?
Alles Geld was den Freibetrag übersteigt, egal was dies ist, wird gepfändet.
Aber man muss ihn sich erhöhen lassen, passiert das nicht ist das Geld weg.
Aber man muss ihn sich erhöhen lassen, passiert das nicht ist das Geld weg.
Damit hast Du nach Ablauf einer Frist sicherlich Recht.
Es war mir von vornherein klar, dass Leute, die sich wirklich 0 damit auskennen, auf diese Frage antworten. Dass nämlich grundsätzlich alles über dem Betrag pfändbar ist, ist völliger Quatsch.
Der einzige der hier keine Ahnung hat, bist auf jeden Fall du.
Sorry, aber in deinem Fall reicht einfaches googeln aus, um dich als ahnungslosen Troll zu enttarnen. Ich habe pfändungen und bin mir dessen bewusst, dass nicht alles darüber gepfändet werden kann. Beispiele hierfür sind Nachtschichtzulagen, Weihnachts- und Urlaubsgelder, feiertagszulagen und so weiter. Oh Mann. Aber ich weiß bereits schon jetzt, dass du unbelehrbar bist.
Ahnungsloser Troll? Was ist das eigentlich für eine Kindersprache?
Wenn es Dir von vorneherein klar war, dann verstehe ich nicht, daß Du überhaupt fragst.
Dass nämlich grundsätzlich alles über dem Betrag pfändbar ist, ist völliger Quatsch.
Damit hast Du völlig Recht, was ich auch in den Kommentaren ausführte.
Ich habe selber seit Jahren ein P-Kono - zufrieden?
Es geht mir darum, ob es pfändbar ist und nicht ob es eingefroren wird.
Es geht mir darum, ob es pfändbar ist und nicht ob es eingefroren wird.
Hatte ich verstanden und indirekt beantwortet.
Wende Dich an Dein kontoführendes Geldinstitut.
Ich bin jetzt raus - Ciao.
Ist btw nicht pfändbar.
Das stimmt nicht ganz.
Wenn Nach- oder Sonderzahlungen von Sozial- und vergleichbaren Leistungen eingehen, kann man sich den monatlichen Pfändungsfreibetrag pro Monat einmalig erhöhen lassen.
Für Lohnabschlagszahlungen dürfte dies jedoch nicht gelten.